| # taz.de -- Vorratsdaten in Deutschland: Netzagentur kippt Speicherpflicht | |
| > Internet-Provider und Telefonanbieter müssen keine Vorratsdaten mehr | |
| > speichern. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil. | |
| Bild: Wunderschön: die Bundesnetzagentur in Bonn | |
| Mainz dpa | Die Bundesnetzagentur hat die Pflicht zur | |
| Vorratsdatenspeicherung für Internet-Provider und Telefonanbieter | |
| ausgesetzt. Die Behörde reagierte am Mittwoch auf einen wegweisenden | |
| Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus | |
| der vergangenen Woche. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die | |
| Speicherpflicht nicht durchgesetzt, erklärte die Niederlassung der | |
| Bundesnetzagentur in Mainz, die für die technische Umsetzung von | |
| Überwachungsmaßnahmen zuständig ist. | |
| Der Münchner Internetprovider SpaceNet hatte vor dem Gericht in Münster | |
| erstritten, dass er ab Juli nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet | |
| wird. Die Speicherpflicht von Nutzerdaten gilt in Deutschland seit Dezember | |
| 2015. Eine Übergangsfrist läuft am 1. Juli 2017 ab. Ab dann sind die | |
| Anbieter eigentlich verpflichtet, gesammelte Daten bei Bedarf für die | |
| Strafverfolgung an Behörden zur Verfügung zu stellen. | |
| Aufgrund der OVG-Entscheidung und „ihrer über den Einzelfall hinausgehenden | |
| Begründung“ [1][sieht die Netzagentur damit von Anordnungen und sonstigen | |
| Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherfristen gegenüber den Providern ab]. | |
| „Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten | |
| Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet.“ | |
| Nach Auffassung des OVG in Münster verstößt die deutsche Rechtslage nach | |
| einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 gegen | |
| europäische Datenschutzrichtlinien. Dabei geht es um das Vorhalten von | |
| Verkehrsdaten von Nutzern über zehn Wochen – also wer wann mit wem wie | |
| lange telefoniert oder sich im Internet bewegt – und von Standortdaten der | |
| Gespräche für vier Wochen (Az: 13 B 238/17). Die EU-Richter hatten sich an | |
| der anlasslosen Speicherung von Daten gestört. | |
| Der Branchenverband eco begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur als | |
| „absolut konsequent“. Das OVG habe mit seinem Urteil den ersten Schritt in | |
| die richtige Richtung gemacht. „Jetzt aber brauchen wir endlich die | |
| Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen. | |
| Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein | |
| europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit | |
| beachtliche Gelder zu verschwenden“, sagte Oliver Süme, eco-Vorstand | |
| Politik und Recht. | |
| 28 Jun 2017 | |
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