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# taz.de -- Vorratsdaten in Deutschland: Netzagentur kippt Speicherpflicht
> Internet-Provider und Telefonanbieter müssen keine Vorratsdaten mehr
> speichern. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil.
Bild: Wunderschön: die Bundesnetzagentur in Bonn
Mainz dpa | Die Bundesnetzagentur hat die Pflicht zur
Vorratsdatenspeicherung für Internet-Provider und Telefonanbieter
ausgesetzt. Die Behörde reagierte am Mittwoch auf einen wegweisenden
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus
der vergangenen Woche. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die
Speicherpflicht nicht durchgesetzt, erklärte die Niederlassung der
Bundesnetzagentur in Mainz, die für die technische Umsetzung von
Überwachungsmaßnahmen zuständig ist.
Der Münchner Internetprovider SpaceNet hatte vor dem Gericht in Münster
erstritten, dass er ab Juli nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
wird. Die Speicherpflicht von Nutzerdaten gilt in Deutschland seit Dezember
2015. Eine Übergangsfrist läuft am 1. Juli 2017 ab. Ab dann sind die
Anbieter eigentlich verpflichtet, gesammelte Daten bei Bedarf für die
Strafverfolgung an Behörden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der OVG-Entscheidung und „ihrer über den Einzelfall hinausgehenden
Begründung“ [1][sieht die Netzagentur damit von Anordnungen und sonstigen
Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherfristen gegenüber den Providern ab].
„Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten
Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet.“
Nach Auffassung des OVG in Münster verstößt die deutsche Rechtslage nach
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 gegen
europäische Datenschutzrichtlinien. Dabei geht es um das Vorhalten von
Verkehrsdaten von Nutzern über zehn Wochen – also wer wann mit wem wie
lange telefoniert oder sich im Internet bewegt – und von Standortdaten der
Gespräche für vier Wochen (Az: 13 B 238/17). Die EU-Richter hatten sich an
der anlasslosen Speicherung von Daten gestört.
Der Branchenverband eco begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur als
„absolut konsequent“. Das OVG habe mit seinem Urteil den ersten Schritt in
die richtige Richtung gemacht. „Jetzt aber brauchen wir endlich die
Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen.
Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein
europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit
beachtliche Gelder zu verschwenden“, sagte Oliver Süme, eco-Vorstand
Politik und Recht.
28 Jun 2017
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[1] http://dpaq.de/3WjZU
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