| # taz.de -- Urteil zu Vorratsdatenspeicherung: Klug nachgegeben | |
| > Der EuGH ist bei der Vorratsdatenspeicherung von seiner Verweigerung | |
| > abgerückt. Zugleich wurde eine Komplettüberwachnug ausgeschlossen. | |
| Bild: Seit Dienstag erlaubt: Der Zugriff auf IP-Adressen ohne besonderen Anlass | |
| Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nachgegeben, zumindest an einem | |
| zentralen Punkt. Künftig ist die [1][Vorratsdatenspeicherung] möglich, wenn | |
| es um IP-Adressen geht. Hier dürfen bald die Daten der gesamten Bevölkerung | |
| anlasslos erfasst werden, also ohne dass sich jemand persönlich verdächtig | |
| gemacht hat. | |
| Es ist zwar bedenklich, dass der EuGH damit dem Drängen der | |
| Mitgliedsstaaten teilweise nachgegeben hat. Wenn so etwas einmal gelingt, | |
| wird es vermutlich noch oft probiert werden. Eigentlich sollten sich die | |
| EU-Staaten an die EuGH-Rechtsprechung anpassen und nicht der EuGH an das | |
| Murren der EU-Mitglieder. | |
| Allerdings war die ablehnende Position des EuGH gegenüber der | |
| Vorratsdatenspeicherung auch kaum noch haltbar. Wenn selbst die | |
| EU-Kommission den eigenen Gerichtshof im Regen stehen lässt und auch das | |
| Bundesverfassungsgericht deutlich weniger strikt ist, dann wird die | |
| Akzeptanz immer dünner. Immerhin ist der [2][EuGH auch nach seinem | |
| teilweisen Einknicken noch strenger als Karlsruhe]. Er hielt daran fest, | |
| dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich die Grundrechte | |
| verletzt. | |
| Bei Telefon- und SMS-Verbindungsdaten bleibt das Luxemburger Nein ebenso | |
| bestehen wie bei den Standortdaten von Mobiltelefonen. Das deutsche Gesetz | |
| muss also kräftig abgespeckt werden. | |
| Indem die Vorratsspeicherung der IP-Adressen zugelassen wird, erhält die | |
| Polizei aber das, was sie nach eigener Einschätzung am meisten braucht. Nun | |
| kann die Polizei auch nicht mehr behaupten, der EuGH sei schuld, wenn sie | |
| kaum gegen Kinderpornografie ermitteln kann. | |
| Zugleich sind die IP-Adressen, die nur aus unpersönlichen Ziffern bestehen | |
| und temporär vergeben werden, auch am wenigsten schutzwürdig. Es geht hier | |
| nur um Momentaufnahmen, nicht um persönliche Netzwerke und Bewegungsbilder. | |
| Der EuGH hat also am richtigen Punkt nachgegeben. | |
| 6 Oct 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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