# taz.de -- Urteil zu Vorratsdatenspeicherung: Klug nachgegeben | |
> Der EuGH ist bei der Vorratsdatenspeicherung von seiner Verweigerung | |
> abgerückt. Zugleich wurde eine Komplettüberwachnug ausgeschlossen. | |
Bild: Seit Dienstag erlaubt: Der Zugriff auf IP-Adressen ohne besonderen Anlass | |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nachgegeben, zumindest an einem | |
zentralen Punkt. Künftig ist die [1][Vorratsdatenspeicherung] möglich, wenn | |
es um IP-Adressen geht. Hier dürfen bald die Daten der gesamten Bevölkerung | |
anlasslos erfasst werden, also ohne dass sich jemand persönlich verdächtig | |
gemacht hat. | |
Es ist zwar bedenklich, dass der EuGH damit dem Drängen der | |
Mitgliedsstaaten teilweise nachgegeben hat. Wenn so etwas einmal gelingt, | |
wird es vermutlich noch oft probiert werden. Eigentlich sollten sich die | |
EU-Staaten an die EuGH-Rechtsprechung anpassen und nicht der EuGH an das | |
Murren der EU-Mitglieder. | |
Allerdings war die ablehnende Position des EuGH gegenüber der | |
Vorratsdatenspeicherung auch kaum noch haltbar. Wenn selbst die | |
EU-Kommission den eigenen Gerichtshof im Regen stehen lässt und auch das | |
Bundesverfassungsgericht deutlich weniger strikt ist, dann wird die | |
Akzeptanz immer dünner. Immerhin ist der [2][EuGH auch nach seinem | |
teilweisen Einknicken noch strenger als Karlsruhe]. Er hielt daran fest, | |
dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich die Grundrechte | |
verletzt. | |
Bei Telefon- und SMS-Verbindungsdaten bleibt das Luxemburger Nein ebenso | |
bestehen wie bei den Standortdaten von Mobiltelefonen. Das deutsche Gesetz | |
muss also kräftig abgespeckt werden. | |
Indem die Vorratsspeicherung der IP-Adressen zugelassen wird, erhält die | |
Polizei aber das, was sie nach eigener Einschätzung am meisten braucht. Nun | |
kann die Polizei auch nicht mehr behaupten, der EuGH sei schuld, wenn sie | |
kaum gegen Kinderpornografie ermitteln kann. | |
Zugleich sind die IP-Adressen, die nur aus unpersönlichen Ziffern bestehen | |
und temporär vergeben werden, auch am wenigsten schutzwürdig. Es geht hier | |
nur um Momentaufnahmen, nicht um persönliche Netzwerke und Bewegungsbilder. | |
Der EuGH hat also am richtigen Punkt nachgegeben. | |
6 Oct 2020 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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