| # taz.de -- Keylogger-Affäre in der taz: Spähaktion landet vor Gericht | |
| > Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur | |
| > erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben. | |
| Bild: Mit diesem Keylogger wurden taz-Rechner ausgespäht | |
| Berlin taz | In der Spähaffäre um einen in der taz-Redaktion eingesetzten | |
| Keylogger hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den früheren | |
| taz-Redakteur Sebastian Heiser erhoben. Sie wirft dem 37-Jährigen das | |
| Ausspähen und Abfangen von Daten in 14 Fällen vor. Sebastian Heiser soll | |
| zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen | |
| Rechnern innerhalb der taz-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten | |
| abgefangen haben. In diesem Zeitraum soll er sich auch mehrfach mit | |
| ausgespähten Zugangsdaten in fremde Redaktionsaccounts eingeloggt und eine | |
| vollständige Kopie eines fremden Facebookprofils abgespeichert haben. | |
| Voraussichtlich im Januar wird das Amtsgericht Berlin-Tiergarten über den | |
| Fall verhandeln. Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Nachfrage, dass | |
| bereits ein Prozesstermin vorgesehen sei, der sich derzeit noch in der | |
| Abstimmung befinde. Das Ausspähen und Abfangen von Daten wird gemäß | |
| Paragraf 202a und b des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis | |
| zu drei beziehungsweise zwei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe | |
| geahndet. | |
| Am 18. Februar 2015 war Sebastian Heiser dabei beobachtet worden, wie er | |
| den Überwachungsstick von einem Redaktionscomputer abzog. Die taz entließ | |
| daraufhin den langjährigen Redakteur und erstattete Anzeige. Ein Keylogger | |
| ist ein kleines Gerät, das einem USB-Stick ähnelt. Wird es zwischen | |
| Tastatur und Computer angebracht, zeichnet es unbemerkt sämtliche | |
| Tastaturanschläge auf und ist damit etwa zum Entwenden von Nutzernamen und | |
| Passwörtern geeignet. Der Fall hatte auch deshalb besonderes Aufsehen | |
| erregt, weil Sebastian Heiser ein anerkannter Investigativjournalist war, | |
| der auch Verfehlungen in der Medienbranche scharf kritisierte. | |
| Zu den Vorwürfen wollte sich Sebastian Heiser auf taz-Anfrage nicht äußern. | |
| „Herr H. hat sich bislang durch Schweigen verteidigt“, teilte sein Anwalt | |
| Carsten Hoenig schriftlich mit. Hinsichtlich des Prozesses erklärte Hoenig: | |
| „Das Erscheinen zum Termin ist nur eine Variante von mehreren. Wie sich | |
| Herr H. positionieren wird, hat er noch nicht abschließend entschieden.“ | |
| Sebastian Heiser hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn in | |
| ein asiatisches Land abgesetzt, mit dem Deutschland kein | |
| Auslieferungsabkommen hat. Dem Prozess könnte er dort entgehen. Sollte er | |
| nicht vor Gericht erscheinen, könnte ein Richter das Verfahren mit einem | |
| Strafbefehl beenden, den Heiser jedoch nicht akzeptieren müsste. Ebenso | |
| könnte ein Richter auch einen Haftbefehl ausschreiben. Nach spätestens zehn | |
| Jahren wäre der Fall verjährt. | |
| Im Juni dieses Jahres publizierte die taz [1][die Ergebnisse einer eigenen | |
| aufwendigen Rekonstruktion der Ereignisse]. Demnach waren mindestens 23 | |
| Personen von der offenbar privat motivierten Ausspähung betroffen, darunter | |
| 19 Frauen, die meisten von ihnen Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche | |
| wurde der frühere Kollegen an seinem neuen Wohnort in Südostasien | |
| aufgespürt, er wollte sich aber nicht äußern. | |
| 28 Oct 2016 | |
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