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# taz.de -- Keylogger-Affäre in der taz: Spähaktion landet vor Gericht
> Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur
> erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben.
Bild: Mit diesem Keylogger wurden taz-Rechner ausgespäht
Berlin taz | In der Spähaffäre um einen in der taz-Redaktion eingesetzten
Keylogger hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den früheren
taz-Redakteur Sebastian Heiser erhoben. Sie wirft dem 37-Jährigen das
Ausspähen und Abfangen von Daten in 14 Fällen vor. Sebastian Heiser soll
zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen
Rechnern innerhalb der taz-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten
abgefangen haben. In diesem Zeitraum soll er sich auch mehrfach mit
ausgespähten Zugangsdaten in fremde Redaktionsaccounts eingeloggt und eine
vollständige Kopie eines fremden Facebookprofils abgespeichert haben.
Voraussichtlich im Januar wird das Amtsgericht Berlin-Tiergarten über den
Fall verhandeln. Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Nachfrage, dass
bereits ein Prozesstermin vorgesehen sei, der sich derzeit noch in der
Abstimmung befinde. Das Ausspähen und Abfangen von Daten wird gemäß
Paragraf 202a und b des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis
zu drei beziehungsweise zwei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe
geahndet.
Am 18. Februar 2015 war Sebastian Heiser dabei beobachtet worden, wie er
den Überwachungsstick von einem Redaktionscomputer abzog. Die taz entließ
daraufhin den langjährigen Redakteur und erstattete Anzeige. Ein Keylogger
ist ein kleines Gerät, das einem USB-Stick ähnelt. Wird es zwischen
Tastatur und Computer angebracht, zeichnet es unbemerkt sämtliche
Tastaturanschläge auf und ist damit etwa zum Entwenden von Nutzernamen und
Passwörtern geeignet. Der Fall hatte auch deshalb besonderes Aufsehen
erregt, weil Sebastian Heiser ein anerkannter Investigativjournalist war,
der auch Verfehlungen in der Medienbranche scharf kritisierte.
Zu den Vorwürfen wollte sich Sebastian Heiser auf taz-Anfrage nicht äußern.
„Herr H. hat sich bislang durch Schweigen verteidigt“, teilte sein Anwalt
Carsten Hoenig schriftlich mit. Hinsichtlich des Prozesses erklärte Hoenig:
„Das Erscheinen zum Termin ist nur eine Variante von mehreren. Wie sich
Herr H. positionieren wird, hat er noch nicht abschließend entschieden.“
Sebastian Heiser hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn in
ein asiatisches Land abgesetzt, mit dem Deutschland kein
Auslieferungsabkommen hat. Dem Prozess könnte er dort entgehen. Sollte er
nicht vor Gericht erscheinen, könnte ein Richter das Verfahren mit einem
Strafbefehl beenden, den Heiser jedoch nicht akzeptieren müsste. Ebenso
könnte ein Richter auch einen Haftbefehl ausschreiben. Nach spätestens zehn
Jahren wäre der Fall verjährt.
Im Juni dieses Jahres publizierte die taz [1][die Ergebnisse einer eigenen
aufwendigen Rekonstruktion der Ereignisse]. Demnach waren mindestens 23
Personen von der offenbar privat motivierten Ausspähung betroffen, darunter
19 Frauen, die meisten von ihnen Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche
wurde der frühere Kollegen an seinem neuen Wohnort in Südostasien
aufgespürt, er wollte sich aber nicht äußern.
28 Oct 2016
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[1] /keylogger
## AUTOREN
Sebastian Erb
Martin Kaul
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