# taz.de -- Keylogger-Affäre in der taz: Spähaktion landet vor Gericht | |
> Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur | |
> erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben. | |
Bild: Mit diesem Keylogger wurden taz-Rechner ausgespäht | |
Berlin taz | In der Spähaffäre um einen in der taz-Redaktion eingesetzten | |
Keylogger hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den früheren | |
taz-Redakteur Sebastian Heiser erhoben. Sie wirft dem 37-Jährigen das | |
Ausspähen und Abfangen von Daten in 14 Fällen vor. Sebastian Heiser soll | |
zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen | |
Rechnern innerhalb der taz-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten | |
abgefangen haben. In diesem Zeitraum soll er sich auch mehrfach mit | |
ausgespähten Zugangsdaten in fremde Redaktionsaccounts eingeloggt und eine | |
vollständige Kopie eines fremden Facebookprofils abgespeichert haben. | |
Voraussichtlich im Januar wird das Amtsgericht Berlin-Tiergarten über den | |
Fall verhandeln. Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Nachfrage, dass | |
bereits ein Prozesstermin vorgesehen sei, der sich derzeit noch in der | |
Abstimmung befinde. Das Ausspähen und Abfangen von Daten wird gemäß | |
Paragraf 202a und b des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis | |
zu drei beziehungsweise zwei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe | |
geahndet. | |
Am 18. Februar 2015 war Sebastian Heiser dabei beobachtet worden, wie er | |
den Überwachungsstick von einem Redaktionscomputer abzog. Die taz entließ | |
daraufhin den langjährigen Redakteur und erstattete Anzeige. Ein Keylogger | |
ist ein kleines Gerät, das einem USB-Stick ähnelt. Wird es zwischen | |
Tastatur und Computer angebracht, zeichnet es unbemerkt sämtliche | |
Tastaturanschläge auf und ist damit etwa zum Entwenden von Nutzernamen und | |
Passwörtern geeignet. Der Fall hatte auch deshalb besonderes Aufsehen | |
erregt, weil Sebastian Heiser ein anerkannter Investigativjournalist war, | |
der auch Verfehlungen in der Medienbranche scharf kritisierte. | |
Zu den Vorwürfen wollte sich Sebastian Heiser auf taz-Anfrage nicht äußern. | |
„Herr H. hat sich bislang durch Schweigen verteidigt“, teilte sein Anwalt | |
Carsten Hoenig schriftlich mit. Hinsichtlich des Prozesses erklärte Hoenig: | |
„Das Erscheinen zum Termin ist nur eine Variante von mehreren. Wie sich | |
Herr H. positionieren wird, hat er noch nicht abschließend entschieden.“ | |
Sebastian Heiser hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn in | |
ein asiatisches Land abgesetzt, mit dem Deutschland kein | |
Auslieferungsabkommen hat. Dem Prozess könnte er dort entgehen. Sollte er | |
nicht vor Gericht erscheinen, könnte ein Richter das Verfahren mit einem | |
Strafbefehl beenden, den Heiser jedoch nicht akzeptieren müsste. Ebenso | |
könnte ein Richter auch einen Haftbefehl ausschreiben. Nach spätestens zehn | |
Jahren wäre der Fall verjährt. | |
Im Juni dieses Jahres publizierte die taz [1][die Ergebnisse einer eigenen | |
aufwendigen Rekonstruktion der Ereignisse]. Demnach waren mindestens 23 | |
Personen von der offenbar privat motivierten Ausspähung betroffen, darunter | |
19 Frauen, die meisten von ihnen Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche | |
wurde der frühere Kollegen an seinem neuen Wohnort in Südostasien | |
aufgespürt, er wollte sich aber nicht äußern. | |
28 Oct 2016 | |
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Sebastian Erb | |
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