# taz.de -- Keylogger-Affäre: Geldstrafe für früheren taz-Redakteur | |
> Ein Ex-taz-Redakteur soll wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro | |
> Strafe zahlen. Dem Prozess blieb er fern. | |
Bild: Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Motivation des Angeklagten als unkl… | |
BERLIN taz | Die juristische Aufarbeitung der Spähaffäre in der taz steht | |
möglicherweise vor einem Abschluss. Der frühere taz-Redakteur Sebastian | |
Heiser soll wegen des Keylogger-Einsatzes in den Redaktionsräumen 6.400 | |
Euro Geldstrafe zahlen. Am Montag hat das Amtsgericht Berlin einen | |
Strafbefehl über 160 Tagessätze à 40 Euro gegen den 37-Jährigen verhängt. | |
Die Staatsanwaltschaft hatte Heiser wegen Abfangens und Ausspähens von | |
Daten in 14 Fällen angeklagt. Weil Sebastian Heiser zur Verhandlung nicht | |
erschienen ist, schwenkte die Staatsanwältin in der Hauptverhandlung auf | |
das Strafbefehlsverfahren um. Der Verhandlungstermin am Montagmorgen war | |
nach nur vier Minuten wieder beendet. | |
Sofern Sebastian Heiser nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung | |
Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, kommt dieser einem Urteil gleich. | |
Sebastian Heiser würde damit seine Schuld eingestehen und wäre vorbestraft. | |
„Ich gehe davon aus, dass Herr H. eine öffentliche Hauptverhandlung | |
vermeiden möchte und daher auf den Einspruch verzichten wird“, sagte sein | |
Verteidiger Carsten Hoenig am Montag. | |
Akzeptiert er den Strafbefehl aber nicht, wird erneut ein | |
Verhandlungstermin angesetzt. Erscheint der Angeklagte wieder nicht, kann | |
das Gericht einen Haftbefehl verhängen. Nach spätestens zehn Jahren wäre | |
der Fall dann verjährt. | |
## Passwörter und E-Mails abgefangen | |
Sebastian Heiser hatte sich nach seinem Auffliegen im Februar 2015 in ein | |
Land in Südostasien abgesetzt, das mit Deutschland kein | |
Auslieferungsabkommen abgeschlossen hat. | |
Wenn ein Keylogger, der einem USB-Stick ähnelt, zwischen Tastatur und | |
Computer angebracht wird, zeichnet er unbemerkt sämtliche Tastaturanschläge | |
auf. Laut Anklage soll Sebastian Heiser damit zwischen dem 1. Januar 2014 | |
und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der | |
taz-Redaktion Daten abgefangen haben, unter anderem Passwörter und E-Mails. | |
In diesem Zeitraum soll er sich auch in mehreren Fällen mit ausgespähten | |
Zugangsdaten in fremde Redaktionsaccounts eingeloggt und somit Zugang zu | |
Daten der Betroffenen gehabt haben. Zudem soll er auch eine vollständige | |
Kopie eines fremden Facebookprofils abgespeichert haben. | |
Während die Staatsanwaltschaft die Motivation des Angeklagten als unklar | |
bezeichnet, geht die taz davon aus, dass die Ausspähung privat motiviert | |
war. | |
Im Juni dieses Jahres publizierte die taz [1][die Ergebnisse einer eigenen | |
aufwendigen Rekonstruktion] der Ereignisse. Demnach waren mindestens 23 | |
Personen von der Ausspähung betroffen, darunter 19 Frauen, die meisten von | |
ihnen Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche wurde der frühere Kollege | |
an seinem neuen Wohnort in Südostasien aufgespürt, er wollte sich aber | |
nicht äußern. | |
16 Jan 2017 | |
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[1] /!5307828 | |
## AUTOREN | |
Martin Kaul | |
Sebastian Erb | |
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