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# taz.de -- Keylogger-Affäre: Geldstrafe für früheren taz-Redakteur
> Ein Ex-taz-Redakteur soll wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro
> Strafe zahlen. Dem Prozess blieb er fern.
Bild: Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Motivation des Angeklagten als unkl…
BERLIN taz | Die juristische Aufarbeitung der Spähaffäre in der taz steht
möglicherweise vor einem Abschluss. Der frühere taz-Redakteur Sebastian
Heiser soll wegen des Keylogger-Einsatzes in den Redaktionsräumen 6.400
Euro Geldstrafe zahlen. Am Montag hat das Amtsgericht Berlin einen
Strafbefehl über 160 Tagessätze à 40 Euro gegen den 37-Jährigen verhängt.
Die Staatsanwaltschaft hatte Heiser wegen Abfangens und Ausspähens von
Daten in 14 Fällen angeklagt. Weil Sebastian Heiser zur Verhandlung nicht
erschienen ist, schwenkte die Staatsanwältin in der Hauptverhandlung auf
das Strafbefehlsverfahren um. Der Verhandlungstermin am Montagmorgen war
nach nur vier Minuten wieder beendet.
Sofern Sebastian Heiser nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung
Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, kommt dieser einem Urteil gleich.
Sebastian Heiser würde damit seine Schuld eingestehen und wäre vorbestraft.
„Ich gehe davon aus, dass Herr H. eine öffentliche Hauptverhandlung
vermeiden möchte und daher auf den Einspruch verzichten wird“, sagte sein
Verteidiger Carsten Hoenig am Montag.
Akzeptiert er den Strafbefehl aber nicht, wird erneut ein
Verhandlungstermin angesetzt. Erscheint der Angeklagte wieder nicht, kann
das Gericht einen Haftbefehl verhängen. Nach spätestens zehn Jahren wäre
der Fall dann verjährt.
## Passwörter und E-Mails abgefangen
Sebastian Heiser hatte sich nach seinem Auffliegen im Februar 2015 in ein
Land in Südostasien abgesetzt, das mit Deutschland kein
Auslieferungsabkommen abgeschlossen hat.
Wenn ein Keylogger, der einem USB-Stick ähnelt, zwischen Tastatur und
Computer angebracht wird, zeichnet er unbemerkt sämtliche Tastaturanschläge
auf. Laut Anklage soll Sebastian Heiser damit zwischen dem 1. Januar 2014
und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der
taz-Redaktion Daten abgefangen haben, unter anderem Passwörter und E-Mails.
In diesem Zeitraum soll er sich auch in mehreren Fällen mit ausgespähten
Zugangsdaten in fremde Redaktionsaccounts eingeloggt und somit Zugang zu
Daten der Betroffenen gehabt haben. Zudem soll er auch eine vollständige
Kopie eines fremden Facebookprofils abgespeichert haben.
Während die Staatsanwaltschaft die Motivation des Angeklagten als unklar
bezeichnet, geht die taz davon aus, dass die Ausspähung privat motiviert
war.
Im Juni dieses Jahres publizierte die taz [1][die Ergebnisse einer eigenen
aufwendigen Rekonstruktion] der Ereignisse. Demnach waren mindestens 23
Personen von der Ausspähung betroffen, darunter 19 Frauen, die meisten von
ihnen Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche wurde der frühere Kollege
an seinem neuen Wohnort in Südostasien aufgespürt, er wollte sich aber
nicht äußern.
16 Jan 2017
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## AUTOREN
Martin Kaul
Sebastian Erb
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