| # taz.de -- Keylogger-Affäre: Geldstrafe für früheren taz-Redakteur | |
| > Ein Ex-taz-Redakteur soll wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro | |
| > Strafe zahlen. Dem Prozess blieb er fern. | |
| Bild: Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Motivation des Angeklagten als unkl… | |
| BERLIN taz | Die juristische Aufarbeitung der Spähaffäre in der taz steht | |
| möglicherweise vor einem Abschluss. Der frühere taz-Redakteur Sebastian | |
| Heiser soll wegen des Keylogger-Einsatzes in den Redaktionsräumen 6.400 | |
| Euro Geldstrafe zahlen. Am Montag hat das Amtsgericht Berlin einen | |
| Strafbefehl über 160 Tagessätze à 40 Euro gegen den 37-Jährigen verhängt. | |
| Die Staatsanwaltschaft hatte Heiser wegen Abfangens und Ausspähens von | |
| Daten in 14 Fällen angeklagt. Weil Sebastian Heiser zur Verhandlung nicht | |
| erschienen ist, schwenkte die Staatsanwältin in der Hauptverhandlung auf | |
| das Strafbefehlsverfahren um. Der Verhandlungstermin am Montagmorgen war | |
| nach nur vier Minuten wieder beendet. | |
| Sofern Sebastian Heiser nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung | |
| Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, kommt dieser einem Urteil gleich. | |
| Sebastian Heiser würde damit seine Schuld eingestehen und wäre vorbestraft. | |
| „Ich gehe davon aus, dass Herr H. eine öffentliche Hauptverhandlung | |
| vermeiden möchte und daher auf den Einspruch verzichten wird“, sagte sein | |
| Verteidiger Carsten Hoenig am Montag. | |
| Akzeptiert er den Strafbefehl aber nicht, wird erneut ein | |
| Verhandlungstermin angesetzt. Erscheint der Angeklagte wieder nicht, kann | |
| das Gericht einen Haftbefehl verhängen. Nach spätestens zehn Jahren wäre | |
| der Fall dann verjährt. | |
| ## Passwörter und E-Mails abgefangen | |
| Sebastian Heiser hatte sich nach seinem Auffliegen im Februar 2015 in ein | |
| Land in Südostasien abgesetzt, das mit Deutschland kein | |
| Auslieferungsabkommen abgeschlossen hat. | |
| Wenn ein Keylogger, der einem USB-Stick ähnelt, zwischen Tastatur und | |
| Computer angebracht wird, zeichnet er unbemerkt sämtliche Tastaturanschläge | |
| auf. Laut Anklage soll Sebastian Heiser damit zwischen dem 1. Januar 2014 | |
| und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der | |
| taz-Redaktion Daten abgefangen haben, unter anderem Passwörter und E-Mails. | |
| In diesem Zeitraum soll er sich auch in mehreren Fällen mit ausgespähten | |
| Zugangsdaten in fremde Redaktionsaccounts eingeloggt und somit Zugang zu | |
| Daten der Betroffenen gehabt haben. Zudem soll er auch eine vollständige | |
| Kopie eines fremden Facebookprofils abgespeichert haben. | |
| Während die Staatsanwaltschaft die Motivation des Angeklagten als unklar | |
| bezeichnet, geht die taz davon aus, dass die Ausspähung privat motiviert | |
| war. | |
| Im Juni dieses Jahres publizierte die taz [1][die Ergebnisse einer eigenen | |
| aufwendigen Rekonstruktion] der Ereignisse. Demnach waren mindestens 23 | |
| Personen von der Ausspähung betroffen, darunter 19 Frauen, die meisten von | |
| ihnen Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche wurde der frühere Kollege | |
| an seinem neuen Wohnort in Südostasien aufgespürt, er wollte sich aber | |
| nicht äußern. | |
| 16 Jan 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Martin Kaul | |
| Sebastian Erb | |
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