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# taz.de -- Keylogger-Affäre in der taz: Fahndung wegen 6.400 Euro
> Früherer taz-Redakteur wird per Haftbefehl gesucht, weil er seine
> Geldstrafe nicht zahlte. Er war wegen Ausspähung von Daten verurteilt
> worden.
Bild: Der 2015 in der taz-Redaktion sichergestellte Keylogger
BERLIN taz | In Folge der so genannten Keylogger-Affäre wird der frühere
taz-Redakteur Sebastian Heiser inzwischen per Haftbefehl gesucht. Weil er
die Geldstrafe in Höhe von 6.400 Euro nicht bezahlte, sei ein
Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden, sagte der Sprecher der Berliner
Staatsanwaltschaft, Martin Steltner auf taz-Anfrage.
Sebastian Heiser war im Februar 2015 in der taz-Redaktion dabei erwischt
worden, wie er einen sogenannten Keylogger von einem Rechner abzog, mit dem
er im Zeitraum von über einem Jahr Kolleginnen und Kollegen ausspioniert
hatte. [1][Anfang 2017 wurde er deshalb zu einer Geldstrafe von 160
Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.]
Weil Heiser nicht zum Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht
Berlin-Tiergarten erschienen war, verhängte das Gericht einen Strafbefehl,
gegen den er keinen Einspruch erhob. Der 39-Jährige ist seitdem
rechtskräftig verurteilt und vorbestraft. Sollte er nun verhaftet werden,
muss er 160 Tage ins Gefängnis. Er könnte diese Ersatzfreiheitsstrafe aber
immer noch abwenden, wenn er die ausstehende Summe bezahlt.
Nach seinem Auffliegen hatte Sebastian Heiser sich in ein Land in
Südostasien abgesetzt, das über kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland
verfügt. Dort ließ er sich nach taz-Recherchen einen neuen Reisepass
ausstellen, der über die Verjährungsfrist der Strafvollstreckung hinaus
gültig ist. Diese beträgt in seinem Fall fünf Jahre und kann laut
Strafprozessordnung auf siebeneinhalb Jahre verlängert werden, [2][„wenn
der Verurteilte sich in einem Gebiet aufhält, aus dem seine Auslieferung
oder Überstellung nicht erreicht werden kann“]. Die Staatsanwaltschaft
spricht davon, dass Heisers Aufenthaltsort unbekannt sei.
Sebastian Heisers Anwalt Carsten Hoenig wollte sich auf Anfrage nicht
äußern. Heiser selbst ist für die taz und Personen aus seinem persönlichen
Umfeld seit Jahren nicht zu erreichen. Lange nutzte er einen anonymen
Twitteraccount, mit dem er regelmäßig vor allem Medienberichte kritisch
kommentierte oder korrigierte. Seit mehr als einem Jahr ist auf diesem
Account keine Aktivität mehr zu verzeichnen.
Im Juni 2016 publizierte die taz die Ergebnisse einer aufwendigen
[3][Rekonstruktion der Ereignisse]. Demnach waren mindestens 23 Personen
von der Ausspähung betroffen, darunter 19 Frauen, die meisten von ihnen
Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche wurde der frühere Kollege an
seinem neuen Wohnort in Südostasien aufgespürt, er wollte sich aber nicht
äußern.
10 Apr 2018
## LINKS
[1] /!5385169/
[2] https://dejure.org/gesetze/StGB/79b.html
[3] /!5307828/
## AUTOREN
Sebastian Erb
Martin Kaul
## TAGS
Keylogger
Datenspionage
Polizei Berlin
Keylogger
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