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# taz.de -- Luft schnappen: Fahrverbot – vielleicht
> Senat will bis zum 30. Juni einen Luftreinhalteplan vorlegen. Den Streit
> um Fahrverbote dürften Gerichte entscheiden
Bild: Gestank lässt sich vermeiden. Der Senat müsste es nur wollen
HAMBURG taz | Fahrverbote und andere verkehrsbeschränkende Maßnahmen sind
weiterhin ein Thema in Hamburg – zumindest theoretisch. Zu belastbaren
Aussagen will sich die Umweltbehörde des grünen Senators Jens Kerstan aber
zur Zeit noch nicht hinreißen lassen: „Wir halten am Zeitplan fest, bis zum
30. Juni einen durchgerechneten neuen Luftreinhalteplan vorzulegen“, sagt
Kerstans Sprecher Jan Dube. Dann erst lasse sich klar benennen, „mit
welchen Maßnahmen“ die Ziele des Plans zu erreichen seien – eine
Formulierung, die Fahrverbote für Dreckschleudern nicht ausschließt.
Fahrverbote für Diesel hatte Kerstan bereits im Juli vorigen Jahres ins
Gespräch gebracht, damit aber Widerspruch von Bürgermeister Olaf Scholz
(SPD) provoziert: „Fahrverbote sind mit mir nicht zu machen“, stellte der
klar. In letzter Konsequenz aber werden nicht Politiker, sondern Richter
darüber befinden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Denn im November 2015 hatte das Verwaltungsgericht Hamburg auf Klage der
Umweltorganisation BUND die Stadt verurteilt, bis zum 30. Juni 2017 den
bisherigen Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass dieser „die
erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ des Grenzwerts
für Stickstoffdioxid (NO2) in der Atemluft einleite (siehe Kasten). Dies
habe die Stadt bisher versäumt, stellte das Gericht fest.
Nach Berechnungen des BUND leiden mehr als 200.000 HamburgerInnen unter
gesundheitsschädlicher Atemluft. Im Jahresdurchschnitt liegt die Belastung
an den Messstationen Habichtstraße (Barmbek) und Max-Brauer-Allee (Altona)
bei mehr als 60 Mikrogramm pro Kubikmeter Atemluft, an der Kieler Straße
(Stellingen) und an der Stresemannstraße (Altona) knapp unter 50
Mikrogramm. Der EU-Grenzwert liegt bei lediglich 40 Mikrogramm.
Als erstes Bundesland hatte sich die grün-schwarze Landesregierung in
Baden-Württemberg Anfang vergangener Woche auf zeitweilige Fahrverbote für
die Landeshauptstadt Stuttgart geeinigt. Ab 2018 werden an Tagen mit extrem
hoher Feinstaubstoffbelastung etliche Straßen im Zentrum von Stuttgart für
Dieselfahrzeuge gesperrt, die nicht über die strengste Abgasnorm Euro 6
verfügen.
Die Situation in Stuttgart sei nicht auf Hamburg übertragbar, sagt
Umweltbehördensprecher Dube. Hamburg habe kein Problem mit Feinstaub, der
hauptsächlich aus Dieselmotoren stammt, sondern mit Stickstoffdioxid. Wie
die Grenzwerte dafür eingehalten werden können, „lässt sich erst sagen,
wenn alle Berechnungen vorliegen und diese ausgewertet sind“. Das werde
voraussichtlich im April der Fall sein.
28 Feb 2017
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Strafzahlung
Hamburg
EU-Regelungen
Luft
Fahrverbot
Diesel
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Luftverschmutzung
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