| # taz.de -- Abschiebehaft und der Fall Anis Amri: Das Problem liegt woanders | |
| > Nicht die Rechtslage zur Abschiebehaft ist ursächlich dafür, dass der | |
| > Attentäter in Freiheit blieb. Seine Gefährlichkeit wurde falsch | |
| > eingeschätzt. | |
| Bild: Blumen und Kerzen für die Opfer des Anschlags vor der Berliner Gedächtn… | |
| Freiburg taz | Warum wurde Anis Amri, der Attentäter vom Berliner | |
| Breitscheidplatz, nicht in Abschiebehaft genommen? Politisch liegt die | |
| Frage auch deshalb auf Wiedervorlage, weil im Mai in Nordrhein-Westfalen | |
| gewählt wird. Und ausländerrechtlich waren die Behörden dort für Amri | |
| zuständig. Vor allem Innenminister Ralf Jäger (SPD) steht unter Druck. Er | |
| beteuert, man sei im Fall Amri „bis an die Grenzen des Rechtsstaats“ | |
| gegangen. Doch es wachsen die Zweifel, ob die NRW-Behörden ihre rechtlichen | |
| Möglichkeiten wirklich genutzt haben. | |
| Die Abschiebehaft ist laut Gesetz auch über sechs Monate möglich, wenn der | |
| Ausreisepflichtige seine Abschiebung „verhindert“. Eine Verhinderung liegt | |
| vor, so der BGH, wenn der Ausländer nicht an der Beschaffung von | |
| Ersatzpapieren mitwirkt. Es genügt zum Beispiel, dass er – wie Amri – | |
| falsche Angaben zu seiner Identität macht. Amri hätte Ende Juli also | |
| durchaus in Abschiebehaft genommen werden können. | |
| Zugunsten der NRW-Behörden ist aber festzuhalten, dass dies nicht die Regel | |
| ist. So leben zum Beispiel in Sachsen rund 800 ausreisepflichtige | |
| abgelehnte tunesische Asylbewerber – und kein Einziger von ihnen sitzt in | |
| Abschiebehaft. | |
| [1][Bundesinnenminister de Maizière schlug Anfang Januar eine Änderung der | |
| Regeln zur Abschiebehaft vor]. Diese solle künftig auch dann verhängt | |
| werden können, wenn die Beschaffung von Ersatzpapieren in den Heimatländern | |
| voraussichtlich länger als drei Monate dauert. | |
| Tatsächlich lag das Problem ganz woanders. Ende Juli waren die | |
| Sicherheitsbehörden nicht mehr der Auffassung, dass Anis Amri sonderlich | |
| gefährlich ist. Sie sahen also gar keinen Grund mehr, nach einer | |
| Rechtsgrundlage für eine Inhaftierung zu suchen. Entscheidend war also | |
| nicht die Rechtslage, sondern der Irrtum über Amris Gefährlichkeit. | |
| 1 Feb 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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