| # taz.de -- Umgang mit islamistischen Gefährdern: Bundesgericht billigt Abschi… | |
| > Zum Schutz vor Anschlägen haben einige Bundesländer die Abschiebung | |
| > islamistischer Gefährder angeordnet. Die harte Linie ist nicht | |
| > unumstritten aber rechtmäßig. | |
| Bild: Das Bundesverwaltungsgericht hat die umstrittene Abschiebung von Gefährd… | |
| Leipzig dpa | Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei | |
| Grundsatzentscheidungen die [1][Abschiebung von Terrorverdächtigen] aus | |
| Deutschland gebilligt. Das Gericht in Leipzig wies am Dienstag die Klagen | |
| zweier mutmaßlicher islamistischer Gefährder gegen Abschiebungsanordnungen | |
| des niedersächsischen Innenministeriums ab. (Az.: BVerwG 1 A 2.17 und | |
| BVerwG 1 A 3.17) | |
| Es ist das erste Mal, dass das oberste deutsche Verwaltungsgericht über | |
| Abschiebungen auf Grundlage von Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes | |
| entschieden hat. Die Regelung besagt, dass „gegen einen Ausländer auf Grund | |
| einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr | |
| für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer | |
| terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine | |
| Abschiebungsanordnung erlassen“ werden kann. | |
| Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden hatten die 27 und 21 Jahre alten | |
| Männer als Gefährder eingestuft. Bei einer Razzia im Februar in Göttingen | |
| wurden sie gefasst. Beide sympathisierten demnach mit der Terrormiliz IS | |
| und planten Gewalttaten oder gar einen Terroranschlag mit vielen Opfern. | |
| Die Männer sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Sie wurden | |
| inzwischen nach Algerien sowie Nigeria abgeschoben. | |
| Die Anwälte der Kläger machten geltend, von ihren Mandanten gehe keine | |
| Gefahr aus. Ihre Äußerungen zu Gewalttaten seien nicht ernst gemeint oder | |
| von den Behörden überinterpretiert worden. „Es sind nur Worte, mit denen er | |
| um sich geworfen hat“, sagte die Anwältin des jüngeren Klägers. | |
| ## Gefahrenprognose reicht | |
| Das überzeugte das Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht. Beide Männer | |
| seien fest in die salafistische Szene eingebunden gewesen. Bei dem Algerier | |
| komme eine allgemeine Gewaltbereitschaft hinzu, der junge Mann mit | |
| nigerianischer Staatsangehörigkeit habe in einem Chat detaillierte | |
| Überlegungen zur Begehung eines Terroranschlags angestellt. | |
| Aus Sicht des 1. Senats bedarf es für die Abschiebungsanordnung keiner | |
| konkreten Gefahr. Es reiche eine „auf Tatsachen gestützte Gefahrenprognose | |
| einer Bedrohungslage, bei der sich das vom Ausländer ausgehende Risiko | |
| einer sicherheitsgefährdenden oder terroristischen Tat jederzeit | |
| aktualisieren und in eine konkrete Gefahr umschlagen kann“. | |
| Die Möglichkeit einer Abschiebung nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes | |
| besteht in Deutschland schon seit 2005. Die Bundesländer haben jedoch erst | |
| nach dem [2][Terroranschlag] auf den Berliner Weihnachtsmarkt begonnen, die | |
| harte Linie auch anzuwenden. Bundesweit sind bisher rund zehn Abschiebungen | |
| angeordnet worden. Beim Bundesverwaltungsgericht sind sieben Klagen dagegen | |
| eingegangen. | |
| Das niedersächsische Innenministerium hatte gegen die beiden Männer auch | |
| noch ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt. Über die | |
| Rechtmäßigkeit dieser Verfügung muss das Verwaltungsgericht Göttingen | |
| entschieden. | |
| 22 Aug 2017 | |
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