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# taz.de -- Kommentar Reform Unterhaltsvorschuss: Warum erst jetzt?
> Die bisherige Regelung zum Unterhaltsvorschuss zeigte vor allem eins: ein
> staatliches Desinteresse an den Alleinerziehenden.
Bild: Könnte das Geld bald neben dem Kinoticket auch noch für die Tüte Popco…
Es gibt Zahlen, die wollen einfach nicht zusammenpassen. Zum Beispiel 9
Euro Hartz-IV-Regelsatz für ein Kind pro Tag und die Tatsache, dass einmal
„Ritter Rost“ im Kino angucken 8,80 Euro kostet. Das Kind kann also
entweder essen oder ins Kino gehen. Es sind insbesondere die
Alleinerziehenden, die jeden Euro dreimal umdrehen und einen bei der Frage
nach dem Kinobesuch nur verzweifelt anlächeln. Die Hälfte aller armen
Kinder lebt bei Alleinerziehenden. Aber deren Expartner zahlen oft keinen
oder nicht genug Unterhalt für das Kind. [1][Würde der Staat nicht in
Vorleistung gehen mit dem Unterhaltsvorschuss], dann bliebe oft nichts als
Hartz IV – staatlich verordnete Armut, kein „Ritter Rost“.
Viele Alleinerziehende können sich mit dem staatlichen Unterhaltsvorschuss
von durchschnittlich etwa 200 Euro gerade so halten, dass sie nicht im
Hartz-IV-Bezug landen. Bisher endete diese Phase abrupt, wenn das Kind 12
Jahre alt war. Plötzlich reicht es dann nicht mehr, plötzlich müssen die
berüchtigten 40 Seiten Hartz-IV-Anträge ausgefüllt und der Notgroschen
abgeschmolzen werden – und der Kinobesuch ist Geschichte.
Diese Grenze war ebenso wie die Beschränkung der Zahlung auf insgesamt
sechs Jahre völlig willkürlich und zeigte vor allem eins: ein staatliches
Desinteresse an den Alleinerziehenden, die große Mehrheit von ihnen Frauen.
Als hätte sie ein Schicksalsschlag getroffen, der so ungewöhnlich ist, dass
sie leider in der Grundsicherung landen.
Zum einen ist eine Trennung kein Schicksalsschlag, sondern Normalität in
Deutschland. Zum anderen ist ein nichtzahlender Expartner ebenfalls kein
Schicksal, sondern oft das Ergebnis schlichter Rechenkünste ebendieses
Expartners. Dass der oder die Alleinerziehende und die Kinder dafür quasi
bestraft werden, ist nicht erklärbar. Und so kann man zu [2][dieser
Angleichung des Unterhaltsvorschusses] eigentlich nur eines sagen: Warum
erst jetzt?
24 Jan 2017
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## AUTOREN
Heide Oestreich
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