| # taz.de -- Reform des Unterhaltsvorschusses: Kampf gegen Kinderarmut | |
| > Am Montag einigten sich Bund und Länder: Ab dem 1. Juli gibt es für | |
| > Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil kein Geld bekommen, mehr | |
| > Geld vom Staat. | |
| Bild: Eine gute Nachricht für Alleinerziehende | |
| Berlin AFP | Ab dem Sommer bekommen mehr Alleinerziehende staatliche | |
| Unterstützung, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich | |
| gelassen werden. Bund und Länder einigten sich am Montag auf eine Reform | |
| des Unterhaltsvorschusses, die eigentlich schon zu Jahresbeginn in Kraft | |
| treten sollte. „Damit ist der Weg frei für die Verbesserung des | |
| Unterhaltsvorschusses“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig | |
| (SPD) in Berlin. | |
| Den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zahlt der Staat, wenn der | |
| andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Bisher | |
| kommt der staatliche Vorschuss 440.000 Kindern zugute. Er wurde für Kinder | |
| bis zum zwölften Lebensjahr gezahlt – und zwar maximal sechs Jahre lang. | |
| Wenn zum 1. Juli die Reform in Kraft tritt, wird die Begrenzung der | |
| Bezugsdauer auf sechs Jahre aufgehoben. Zudem wird das Höchstalter von | |
| zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr heraufgesetzt. Dadurch | |
| profitieren Schwesig zufolge 46.000 Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren, | |
| für die derzeit die Leistung bezahlt wird. | |
| Die Reform sieht weiterhin vor, dass künftig alle Kinder bis zum | |
| vollendeten 18. Lebensjahr ohne Höchstbezugsdauer grundsätzlich Anspruch | |
| auf den Unterhaltsvorschuss haben. „Hierdurch erreichen wir schätzungsweise | |
| 75.000 Kinder“, sagte Schwesig. | |
| Dieser Anspruch für ältere Kinder wird wirksam, wenn das Kind nicht auf | |
| Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist. Er gilt auch für Alleinerziehende mit | |
| einem Mindesteinkommen von 600 Euro brutto, die ihren Verdienst durch | |
| Hartz-IV-Leistungen aufstocken. | |
| Alleinerziehende Hartz-IV-Bezieher mit einem geringeren Einkommen bekommen | |
| stattdessen die vollen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Damit | |
| bestehe für diese auch ein Anreiz, ein Einkommen von 600 Euro zu erzielen, | |
| sagte Schwesig. | |
| ## Übergangszeit für Kommunen | |
| Die Reform war grundsätzlich schon im vergangenen Herbst vereinbart worden. | |
| Vor allem zur Finanzierung gab es bis zuletzt aber noch intensive Gespräche | |
| zwischen Bund und Ländern, die einen großen Teil der Kosten tragen müssen. | |
| Die Einigung sieht nun vor, dass der Bund mehr Lasten trägt und seine | |
| Beteiligung an den Kosten der Reform von 33,5 Prozent auf 40 Prozent | |
| erhöht. Die Reform kostet rund 350 Millionen Euro. | |
| Das Inkrafttreten zum 1. Juli sei von der Union gefordert worden und trage | |
| außerdem dem Bedürfnis der Kommunen nach einer Übergangszeit Rechnung, | |
| sagte Schwesig. Die Ministerin hatte eigentlich geplant, die Neuerung | |
| bereits rückwirkend zum ersten Januar in Kraft treten zu lassen. | |
| Die Höhe der bisherigen Leistungen wird durch die Reform nicht beschnitten, | |
| betonte Schwesig. Für Kinder bis fünf Jahren gibt es 150 Euro, bis elf | |
| Jahre 201 Euro und für ältere Kinder 268 im Monat. | |
| Die Ministerin zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss. Der | |
| Unterhaltsvorschuss sei wichtig für die Bekämpfung von Kinderarmut. | |
| „Insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter, die berufstätig sind, aber | |
| deren Partner eben keinen Unterhalt zahlen, sind bisher oft leer | |
| ausgegangen“, sagte Schwesig. „Das wird sich in Zukunft verbessern.“ | |
| Die Grünen begrüßten das Ende des „endlosen Gezerres“ zwischen Union und | |
| SPD. Fraktionsvize Katja Dörner und die Familienpolitikerin Franziska | |
| Brantner beurteilten es positiv, dass der Bund sich nun stärker an den | |
| Kosten beteiligt. „Ärgerlich ist, dass die Ausweitung des | |
| Unterhaltsvorschuss erst zum 1. Juli greift“, erklärten sie. | |
| 24 Jan 2017 | |
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