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# taz.de -- Reform des Unterhaltsvorschusses: Kampf gegen Kinderarmut
> Am Montag einigten sich Bund und Länder: Ab dem 1. Juli gibt es für
> Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil kein Geld bekommen, mehr
> Geld vom Staat.
Bild: Eine gute Nachricht für Alleinerziehende
Berlin AFP | Ab dem Sommer bekommen mehr Alleinerziehende staatliche
Unterstützung, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich
gelassen werden. Bund und Länder einigten sich am Montag auf eine Reform
des Unterhaltsvorschusses, die eigentlich schon zu Jahresbeginn in Kraft
treten sollte. „Damit ist der Weg frei für die Verbesserung des
Unterhaltsvorschusses“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
(SPD) in Berlin.
Den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zahlt der Staat, wenn der
andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Bisher
kommt der staatliche Vorschuss 440.000 Kindern zugute. Er wurde für Kinder
bis zum zwölften Lebensjahr gezahlt – und zwar maximal sechs Jahre lang.
Wenn zum 1. Juli die Reform in Kraft tritt, wird die Begrenzung der
Bezugsdauer auf sechs Jahre aufgehoben. Zudem wird das Höchstalter von
zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr heraufgesetzt. Dadurch
profitieren Schwesig zufolge 46.000 Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren,
für die derzeit die Leistung bezahlt wird.
Die Reform sieht weiterhin vor, dass künftig alle Kinder bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr ohne Höchstbezugsdauer grundsätzlich Anspruch
auf den Unterhaltsvorschuss haben. „Hierdurch erreichen wir schätzungsweise
75.000 Kinder“, sagte Schwesig.
Dieser Anspruch für ältere Kinder wird wirksam, wenn das Kind nicht auf
Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist. Er gilt auch für Alleinerziehende mit
einem Mindesteinkommen von 600 Euro brutto, die ihren Verdienst durch
Hartz-IV-Leistungen aufstocken.
Alleinerziehende Hartz-IV-Bezieher mit einem geringeren Einkommen bekommen
stattdessen die vollen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Damit
bestehe für diese auch ein Anreiz, ein Einkommen von 600 Euro zu erzielen,
sagte Schwesig.
## Übergangszeit für Kommunen
Die Reform war grundsätzlich schon im vergangenen Herbst vereinbart worden.
Vor allem zur Finanzierung gab es bis zuletzt aber noch intensive Gespräche
zwischen Bund und Ländern, die einen großen Teil der Kosten tragen müssen.
Die Einigung sieht nun vor, dass der Bund mehr Lasten trägt und seine
Beteiligung an den Kosten der Reform von 33,5 Prozent auf 40 Prozent
erhöht. Die Reform kostet rund 350 Millionen Euro.
Das Inkrafttreten zum 1. Juli sei von der Union gefordert worden und trage
außerdem dem Bedürfnis der Kommunen nach einer Übergangszeit Rechnung,
sagte Schwesig. Die Ministerin hatte eigentlich geplant, die Neuerung
bereits rückwirkend zum ersten Januar in Kraft treten zu lassen.
Die Höhe der bisherigen Leistungen wird durch die Reform nicht beschnitten,
betonte Schwesig. Für Kinder bis fünf Jahren gibt es 150 Euro, bis elf
Jahre 201 Euro und für ältere Kinder 268 im Monat.
Die Ministerin zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss. Der
Unterhaltsvorschuss sei wichtig für die Bekämpfung von Kinderarmut.
„Insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter, die berufstätig sind, aber
deren Partner eben keinen Unterhalt zahlen, sind bisher oft leer
ausgegangen“, sagte Schwesig. „Das wird sich in Zukunft verbessern.“
Die Grünen begrüßten das Ende des „endlosen Gezerres“ zwischen Union und
SPD. Fraktionsvize Katja Dörner und die Familienpolitikerin Franziska
Brantner beurteilten es positiv, dass der Bund sich nun stärker an den
Kosten beteiligt. „Ärgerlich ist, dass die Ausweitung des
Unterhaltsvorschuss erst zum 1. Juli greift“, erklärten sie.
24 Jan 2017
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