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# taz.de -- Beschluss zum Unterhaltsvorschuss: „Ein Meilenstein“
> Das Familienministerium will den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
> länger zahlen. Familienverbände freuen sich.
Bild: Ende gut, alles gut
BERLIN taz | „Jetzt können die Sektkorken knallen“, schreibt der Verband
alleinerziehende Mütter und Väter (VAMV) in seiner Pressemitteilung.
Alleinerziehende und ihre Kinder hätten einen Grund zum Feiern. Solche
Mitteilungen gibt es nicht oft.
Und in der Tat ist etwas Bahnbrechendes geschehen: Viele Alleinerziehende
werden nicht mehr mit dem 12. Lebensjahr ihres Kindes im Hartz IV-Bezug
landen, wie bisher. Sie werden unterstützt, bis das Kind 18 ist. Dies
betrifft Elternteile, deren Ex-Partner keinen oder zu wenig Kindesunterhalt
bezahlt. Der Staat geht in diesen Fällen mit dem „Unterhaltsvorschuss“ in
Vorleistung, im Schnitt mit etwa 200 Euro.
Diese Leistung endete bisher abrupt mit dem 12. Lebensjahr des Kindes,
manchmal noch früher, weil sie insgesamt nur für sechs Jahre gezahlt wird.
Bei vielen Elternteilen reichte es danach nicht mehr zum Leben und sie
mussten Hartz IV beantragen. Diese Grenzen sind nun von einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgehoben worden, am späten Montagnachmittag
teilte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) dies öffentlich mit.
## „Nehmen Sorgen ernst“
Vom 1. Juli an wird der Vorschuss nun für alle Kinder bis zum Alter von 18
Jahren gezahlt – eine Forderung, die die Familienverbände schon lange
erheben. Die sei „eine wichtige Botschaft“ für Alleinerziehende, sagte
Schwesig: „Wir nehmen ihre Sorgen ernst.“ Zudem soll der
Unterhaltsvorschuss nun bei den säumigen Zahlenden konsequenter
eingetrieben werden, insbesondere der Rückzug auf einen Teilzeitjob, damit
man nicht zahlen muss, soll erschwert werden.
Die Familienverbände sind glücklich. „Ein guter Kompromiss“ und „ein
Meilenstein“, kommentiert der Vamv. Und das Zukunftsforum Familie schreibt:
„Glückwunsch, Frau Schwesig!“. Moniert wird allenfalls, dass der
Startschuss erst Anfang Juli fallen soll. Schwesig hatte mehrfach laut
überlegt, den Unterhaltsvorschuss rückwirkend ab Januar auszuzahlen.
Geplant ist nun ein zweistufiges Verfahren: Bei Kindern bis 12 Jahren wird
die Höchstgrenze von 6 Jahren Zahlung aufgehoben. Bei über 12-Jährigen gilt
dieselbe Regelung, wenn die Kinder nicht auf Hartz IV angewiesen sind oder
der Elternteil mehr als 600 Euro verdient. Das dient dazu, die Kommunen zu
entlasten, die bei Hartz IV-Empfängern eine Vorrangprüfung rechnen müssten,
obwohl der Unterhaltsvorschuss auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet wird:
Die Familie bekäme also immer gleich viel Geld, nur aus einem anderen Topf.
## Verbände machten Druck
Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des VAMV, sieht die Debatte um die
Alleinerziehenden endlich in der Mitte der Gesellschaft angekommen. „Jede
und jeder kennt mittlerweile Alleinerziehende“, sagte sie der taz. Zudem
hätten mehrere Organisationen wie etwa der Frauenrat und der Paritätische
Wohlfahrtsverband Druck gemacht.
Das Vorhaben wird laut Familienministerium 350 Millionen Euro kosten. Der
Bund wird 40 Prozent davon tragen, die Länder 60.
24 Jan 2017
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Manuela Schwesig
Alleinerziehende
Unterhalt
Familienpolitik
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Gewalt gegen Kinder
Unterhaltszahlungen
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vom Staat.
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