# taz.de -- Überwachung von Gefährdern: Mit der Fußfessel gegen Extremisten | |
> Justizminister Maas will den Einsatz der elektronischen Fußfessel auf | |
> zuvor verurteilte Gefährder ausweiten. Der CDU geht der Gesetzentwurf | |
> nicht weit genug. | |
Bild: Freigang verboten: Mit der Fußfessel könnte „Gefährdern“ der Zugan… | |
BERLIN taz Die elektronische Fußfessel soll künftig auch für haftentlassene | |
gewaltbereite Extremisten eingesetzt werden können. Das sieht ein | |
Gesetzentwurf vor, den Justizminister Heiko Maas (SPD) in diesen Tagen | |
vorlegte. | |
Seit 2011 ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung bundesweit möglich. | |
Sie gilt als Maßnahme der „Führungsaufsicht“ für Straftäter, die trotz | |
Verbüßung einer mindestens dreijährigen Haftstrafe noch als gefährlich | |
gelten. | |
Am Fußgelenk des Haftentlassenen wird dann ein GPS-Sender befestigt, der | |
den jeweiligen Aufenthaltsort auf fünf Meter genau anzeigen kann. Zu Beginn | |
der Maßnahme werden individuell Orte bestimmt, die der Haftentlassene | |
großräumig meiden muss. | |
Bei einem Gewalttäter kann dies zum Beispiel der Wohn- und Arbeitsort | |
seines ehemaligen Opfers sein. Bei einem straffälligen Pädophilen können | |
Kindergärten, Schulen und Spielplätze tabu sein. Wenn sich der Überwachte | |
einem verbotenen Ort nähert, löst dies in der Einsatzzentrale Alarm aus. | |
In Bad Vilbel sitzt seit 2012 die „Gemeinsame elektronische | |
Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL). Derzeit werden dort bundesweit 88 | |
Personen überwacht, davon 63 entlassene Sexualtäter und 25 Gewalttäter. | |
## Anwendungsbereich ausweiten | |
Seit Beginn des Programms wurden insgesamt 138 Personen überwacht, die | |
maximale Dauer beträgt fünf Jahre. Insgesamt gab es bisher rund 15.000 | |
Alarmmeldungen. In 80 Prozent der Fälle war jedoch nur der Akku des | |
GPS-Senders leer. Immerhin 739-mal rückte aber auch die Polizei aus. | |
Maas will nun den Anwendungsbereich der elektronischen Fußfessel ausweiten. | |
Künftig sollen auch solche Personen überwacht werden können, die wegen | |
Terrorvorbereitung, Terrorfinanzierung oder Unterstützung einer | |
Terrorgruppe verurteilt wurden. | |
Als Tabu-Orte kämen dann zum Beispiel Bahnhöfe, Flughäfen, Kraftwerke oder | |
Sportstadien in Betracht. Ein Anschlag könnte mit der GPS-Überwachung zwar | |
nicht verhindert werden, aber die Vorbereitung wäre deutlich erschwert. | |
Maas erfüllt damit eine Forderung, die von Unionsländern schon lange | |
erhoben wird. Der Stuttgarter Justizminister Guido Wolf (CDU) begrüßte denn | |
auch die Initiative als „dringenden und überfälligen Schritt“. | |
## Auch für veurteilte „Gefährder“? | |
Seine hessische Amtskollegin Eva Kühne-Hörmann (CDU) ist dagegen | |
unzufrieden. Solange eine GPS-Überwachung nur im Anschluss an eine | |
mindestens dreijährige Haftstrafe möglich sei, werde das Gesetz leerlaufen. | |
Sie will die Strafgrenze deshalb auf ein Jahr absenken. Tatsächlich heißt | |
es im Gesetzentwurf von Maas, die vorgeschlagene Ausweitung des Gesetzes | |
werde nur eine „niedrige einstellige“ Zahl von Personen betreffen. | |
Doch Eva Kühne-Hörmann geht noch weiter. Sie findet es falsch, dass die | |
elektronische Überwachung nur bei Haftentlassenen angewandt werden kann. | |
Sie müsse auch bei noch nicht verurteilten „Gefährdern“ greifen. | |
Dafür wäre aber nicht mehr Justizminister Maas verantwortlich, sondern | |
Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Am Dienstag treffen sich die beiden | |
Minister und wollen über eine bessere Kontrolle der Gefährder sprechen. | |
9 Jan 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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