| # taz.de -- Überwachung von Gefährdern: Mit der Fußfessel gegen Extremisten | |
| > Justizminister Maas will den Einsatz der elektronischen Fußfessel auf | |
| > zuvor verurteilte Gefährder ausweiten. Der CDU geht der Gesetzentwurf | |
| > nicht weit genug. | |
| Bild: Freigang verboten: Mit der Fußfessel könnte „Gefährdern“ der Zugan… | |
| Berlin taz Die elektronische Fußfessel soll künftig auch für haftentlassene | |
| gewaltbereite Extremisten eingesetzt werden können. Das sieht ein | |
| Gesetzentwurf vor, den Justizminister Heiko Maas (SPD) in diesen Tagen | |
| vorlegte. | |
| Seit 2011 ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung bundesweit möglich. | |
| Sie gilt als Maßnahme der „Führungsaufsicht“ für Straftäter, die trotz | |
| Verbüßung einer mindestens dreijährigen Haftstrafe noch als gefährlich | |
| gelten. | |
| Am Fußgelenk des Haftentlassenen wird dann ein GPS-Sender befestigt, der | |
| den jeweiligen Aufenthaltsort auf fünf Meter genau anzeigen kann. Zu Beginn | |
| der Maßnahme werden individuell Orte bestimmt, die der Haftentlassene | |
| großräumig meiden muss. | |
| Bei einem Gewalttäter kann dies zum Beispiel der Wohn- und Arbeitsort | |
| seines ehemaligen Opfers sein. Bei einem straffälligen Pädophilen können | |
| Kindergärten, Schulen und Spielplätze tabu sein. Wenn sich der Überwachte | |
| einem verbotenen Ort nähert, löst dies in der Einsatzzentrale Alarm aus. | |
| In Bad Vilbel sitzt seit 2012 die „Gemeinsame elektronische | |
| Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL). Derzeit werden dort bundesweit 88 | |
| Personen überwacht, davon 63 entlassene Sexualtäter und 25 Gewalttäter. | |
| ## Anwendungsbereich ausweiten | |
| Seit Beginn des Programms wurden insgesamt 138 Personen überwacht, die | |
| maximale Dauer beträgt fünf Jahre. Insgesamt gab es bisher rund 15.000 | |
| Alarmmeldungen. In 80 Prozent der Fälle war jedoch nur der Akku des | |
| GPS-Senders leer. Immerhin 739-mal rückte aber auch die Polizei aus. | |
| Maas will nun den Anwendungsbereich der elektronischen Fußfessel ausweiten. | |
| Künftig sollen auch solche Personen überwacht werden können, die wegen | |
| Terrorvorbereitung, Terrorfinanzierung oder Unterstützung einer | |
| Terrorgruppe verurteilt wurden. | |
| Als Tabu-Orte kämen dann zum Beispiel Bahnhöfe, Flughäfen, Kraftwerke oder | |
| Sportstadien in Betracht. Ein Anschlag könnte mit der GPS-Überwachung zwar | |
| nicht verhindert werden, aber die Vorbereitung wäre deutlich erschwert. | |
| Maas erfüllt damit eine Forderung, die von Unionsländern schon lange | |
| erhoben wird. Der Stuttgarter Justizminister Guido Wolf (CDU) begrüßte denn | |
| auch die Initiative als „dringenden und überfälligen Schritt“. | |
| ## Auch für veurteilte „Gefährder“? | |
| Seine hessische Amtskollegin Eva Kühne-Hörmann (CDU) ist dagegen | |
| unzufrieden. Solange eine GPS-Überwachung nur im Anschluss an eine | |
| mindestens dreijährige Haftstrafe möglich sei, werde das Gesetz leerlaufen. | |
| Sie will die Strafgrenze deshalb auf ein Jahr absenken. Tatsächlich heißt | |
| es im Gesetzentwurf von Maas, die vorgeschlagene Ausweitung des Gesetzes | |
| werde nur eine „niedrige einstellige“ Zahl von Personen betreffen. | |
| Doch Eva Kühne-Hörmann geht noch weiter. Sie findet es falsch, dass die | |
| elektronische Überwachung nur bei Haftentlassenen angewandt werden kann. | |
| Sie müsse auch bei noch nicht verurteilten „Gefährdern“ greifen. | |
| Dafür wäre aber nicht mehr Justizminister Maas verantwortlich, sondern | |
| Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Am Dienstag treffen sich die beiden | |
| Minister und wollen über eine bessere Kontrolle der Gefährder sprechen. | |
| 9 Jan 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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