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# taz.de -- Überwachung von Gefährdern: Mit der Fußfessel gegen Extremisten
> Justizminister Maas will den Einsatz der elektronischen Fußfessel auf
> zuvor verurteilte Gefährder ausweiten. Der CDU geht der Gesetzentwurf
> nicht weit genug.
Bild: Freigang verboten: Mit der Fußfessel könnte „Gefährdern“ der Zugan…
Berlin taz Die elektronische Fußfessel soll künftig auch für haftentlassene
gewaltbereite Extremisten eingesetzt werden können. Das sieht ein
Gesetzentwurf vor, den Justizminister Heiko Maas (SPD) in diesen Tagen
vorlegte.
Seit 2011 ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung bundesweit möglich.
Sie gilt als Maßnahme der „Führungsaufsicht“ für Straftäter, die trotz
Verbüßung einer mindestens dreijährigen Haftstrafe noch als gefährlich
gelten.
Am Fußgelenk des Haftentlassenen wird dann ein GPS-Sender befestigt, der
den jeweiligen Aufenthaltsort auf fünf Meter genau anzeigen kann. Zu Beginn
der Maßnahme werden individuell Orte bestimmt, die der Haftentlassene
großräumig meiden muss.
Bei einem Gewalttäter kann dies zum Beispiel der Wohn- und Arbeitsort
seines ehemaligen Opfers sein. Bei einem straffälligen Pädophilen können
Kindergärten, Schulen und Spielplätze tabu sein. Wenn sich der Überwachte
einem verbotenen Ort nähert, löst dies in der Einsatzzentrale Alarm aus.
In Bad Vilbel sitzt seit 2012 die „Gemeinsame elektronische
Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL). Derzeit werden dort bundesweit 88
Personen überwacht, davon 63 entlassene Sexualtäter und 25 Gewalttäter.
## Anwendungsbereich ausweiten
Seit Beginn des Programms wurden insgesamt 138 Personen überwacht, die
maximale Dauer beträgt fünf Jahre. Insgesamt gab es bisher rund 15.000
Alarmmeldungen. In 80 Prozent der Fälle war jedoch nur der Akku des
GPS-Senders leer. Immerhin 739-mal rückte aber auch die Polizei aus.
Maas will nun den Anwendungsbereich der elektronischen Fußfessel ausweiten.
Künftig sollen auch solche Personen überwacht werden können, die wegen
Terrorvorbereitung, Terrorfinanzierung oder Unterstützung einer
Terrorgruppe verurteilt wurden.
Als Tabu-Orte kämen dann zum Beispiel Bahnhöfe, Flughäfen, Kraftwerke oder
Sportstadien in Betracht. Ein Anschlag könnte mit der GPS-Überwachung zwar
nicht verhindert werden, aber die Vorbereitung wäre deutlich erschwert.
Maas erfüllt damit eine Forderung, die von Unionsländern schon lange
erhoben wird. Der Stuttgarter Justizminister Guido Wolf (CDU) begrüßte denn
auch die Initiative als „dringenden und überfälligen Schritt“.
## Auch für veurteilte „Gefährder“?
Seine hessische Amtskollegin Eva Kühne-Hörmann (CDU) ist dagegen
unzufrieden. Solange eine GPS-Überwachung nur im Anschluss an eine
mindestens dreijährige Haftstrafe möglich sei, werde das Gesetz leerlaufen.
Sie will die Strafgrenze deshalb auf ein Jahr absenken. Tatsächlich heißt
es im Gesetzentwurf von Maas, die vorgeschlagene Ausweitung des Gesetzes
werde nur eine „niedrige einstellige“ Zahl von Personen betreffen.
Doch Eva Kühne-Hörmann geht noch weiter. Sie findet es falsch, dass die
elektronische Überwachung nur bei Haftentlassenen angewandt werden kann.
Sie müsse auch bei noch nicht verurteilten „Gefährdern“ greifen.
Dafür wäre aber nicht mehr Justizminister Maas verantwortlich, sondern
Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Am Dienstag treffen sich die beiden
Minister und wollen über eine bessere Kontrolle der Gefährder sprechen.
9 Jan 2017
## AUTOREN
Christian Rath
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