| # taz.de -- Hausverbot beim Bremer Jugendamt: Wer schreit, kriegt unrecht | |
| > Ein Bremer Rechtsanwalt, der Mitarbeiter des Jugendamtes für befangen | |
| > hält, bekam Hausverbot. Nun entscheidet ein Gericht, ob das rechtens war. | |
| Bild: In Hamburg wird geröngt, in Bremen geredet: Alterseinschätzung bei Flü… | |
| Bremen taz | Jan Sürig ist ein unbequemer Mann. Der Bremer Rechtsanwalt | |
| kümmert sich hauptsächlich um Fälle aus dem Asyl- und Ausländerrecht. | |
| Behördenmitarbeiter stöhnen auf, wenn sie seinen Namen hören, denn er macht | |
| ihnen die Arbeit nicht leichter. Das muss er auch nicht, sein Job ist es, | |
| seine Mandanten zu vertreten. Und das tut er, vehement – und manchmal laut. | |
| Jetzt stand Sürig vor Gericht: Er selbst klagte gegen ein bereits im | |
| Februar gegen ihn verhängtes Hausverbot im Jugendamt. Das | |
| Verwaltungsgericht hat zu entscheiden, ob die Auseinandersetzung, die Sürig | |
| am 9. Februar mit Mitarbeitern des Jugendamtes hatte, den Dienstbetrieb der | |
| Behörde so nachhaltig gestört hat, dass dieses Hausverbot, das für ihn | |
| zumindest teilweise einem Berufsverbot gleichkam, rechtmäßig war. | |
| An jenem Tag sollte bei einer Mandantin Sürigs erneut das Alter geschätzt | |
| werden. In Bremen geschieht das durch zwei Mitarbeiter des Jugendamtes: Sie | |
| sprechen mit der betreffenden Person, versuchen Daten abzugleichen und | |
| durch das Gespräch zu einer Einschätzung darüber zu kommen, ob die Person | |
| volljährig ist oder nicht. Sürigs Mandantin, eine junge Somalierin, war | |
| zunächst als minderjährig eingeschätzt worden. Dann jedoch tauchten Daten | |
| der Polizei in Rosenheim auf, die ein älteres Geburtsdatum vermerkt hatte. | |
| Dass im Laufe eines Asylverfahrens unterschiedliche Daten auftauchen, ist | |
| keine Seltenheit. So kann es während einer Flucht aus verschiedenen Gründen | |
| opportun sein, sich etwas älter zu machen. Auch | |
| Verständigungsschwierigkeiten bei der Einreise können dazu führen, dass | |
| nicht das korrekte Geburtsdatum vermerkt wird. „Bei so vielen Flüchtlingen, | |
| die 2015 nach Deutschland kamen, waren viele Polizeistationen überfordert | |
| mit der Registrierung“, sagt Jan Sürig. | |
| Er hält es für ausgeschlossen, dass in jedem Fall ein Dolmetscher dabei | |
| war. Insofern besitzen die polizeilich gespeicherten Daten für ihn wenig | |
| Aussagekraft: „Dass polizeiliche Daten gespeichert sind, heißt zunächst | |
| einmal nur das: Da sind Daten gespeichert“, stellt er klar. „Es handelt | |
| sich dabei keineswegs um polizeiliche Ermittlungsergebnisse“. | |
| Dass die Daten in Bremen zumindest zeitweise als ausschlaggebendes | |
| Kriterium für die Alterseinschätzung verwendet wurden, hat die [1][taz | |
| bereits im Februar berichtet]. Die Chiffre dafür lautete „K54 sticht“. K54 | |
| ist das Polizeikommissariat, das für den Datenabgleich mit anderen | |
| Polizeibehörden in Deutschland und im Schengen-Raum zuständig ist. | |
| „K 54 sticht“ bedeutet: Die Daten, die das K54 dem Jugendamt übermittelt, | |
| entscheiden über die Alterseinschätzung. Die Begutachtung durch die | |
| Jugendamtsmitarbeiter wäre dann nur noch eine Formalie. Dass dieses Prinzip | |
| auch an jenem Tag im Februar angewandt werden sollte, ist für Sürig klar: | |
| „Ich nahm Einsicht in die Akte, obenauf lagen lose Blätter mit dem | |
| Mailverkehr zwischen der Rechtsabteilung der Behörde und dem Jugendamt.“ | |
| Darin: Eine Art „Bastelanleitung“, wie Sürig es nennt, für die | |
| Mitarbeiterin im Jugendamt zur wasserdichten Volljährigkeitserklärung | |
| seiner Mandantin. | |
| Was dann geschah, darüber gehen die Aussagen auseinander. Sürig sagt, er | |
| habe Beweise sichern wollen. Die Jugendamtsmitarbeiter sagen, er wollte die | |
| Akte mitnehmen. Fest steht nur: Es wurde laut. | |
| Das Jugendamt argumentiert vor Gericht: Sürigs aggressives Auftreten habe | |
| die Kollegen und Klienten im Jugendamt verängstigt. Zum Schutz der | |
| Mitarbeiter und damit das Amt seiner Arbeit ordnungsgemäß nachgehen könne, | |
| sei ein Hausverbot nötig gewesen. | |
| Ob die „K 54 sticht“-Regel immer noch angewandt wird, ist unklar: Während | |
| die Behördenvertreterin Susanne Heyn und einige Mitarbeiter des Jugendamtes | |
| die Existenz der Regel bestreiten, sagt zumindest ein Zeuge vor Gericht, er | |
| wisse, dass es sie gegeben habe, sie werde aber nicht mehr angewandt. | |
| Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über das Hausverbot steht noch | |
| aus. Der Fall von Sürigs somalischer Mandantin hingegen ist längst geklärt: | |
| Obwohl das Bremer Jugendamt sie wie erwartet für volljährig erklärt hatte, | |
| ist sie nach weiteren Prozessen inzwischen endgültig als minderjährig | |
| eingeschätzt worden. | |
| 5 Dec 2016 | |
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| ## AUTOREN | |
| Karolina Meyer-Schilf | |
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