# taz.de -- Kommentar André Shepherd: Mission erfüllt | |
> Dem US-Deserteur André Shepherd wird Asyl in Deutschland formal | |
> verweigert. Er mag vor Gericht verloren haben, aber er hat viel erreicht. | |
Bild: Er geht – nicht als anerkannter Flüchtling, aber erhobenen Hauptes: An… | |
Fast zehn Jahre nach seiner Fahnenflucht [1][verweigerte das | |
Verwaltungsgericht München] am Donnerstag dem US-Deserteur André Shepherd | |
Asyl in Deutschland. Shepherd habe nicht ausreichend belegen können, dass | |
er bei einem drohenden Einsatz im Irak an Kriegsverbrechen hätte teilnehmen | |
müssen. Außerdem sei eine Desertion nicht das „letzte Mittel“ gewesen. | |
Shepherd mag vor Gericht verloren haben, aber er hat dennoch viel erreicht. | |
Er hat gezeigt, dass ein US-Deserteur in Deutschland ein neues Leben | |
anfangen kann. André Shepherd konnte heiraten, er kann arbeiten, er hat | |
inzwischen ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht. Ihm droht keine Abschiebung | |
in die USA. Sein Fall hat auch keine spürbaren diplomatischen Verwicklungen | |
verursacht. Ob er nun auch als Flüchtling anerkannt wird, macht in seinem | |
Fall materiell keinen Unterschied. | |
Außerdem hat Shepherd mit seiner Klage auch eine Klärung der Rechtslage | |
erreicht. Maßgeblich ist das in seinem Fall [2][verkündete Urteil des | |
Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Februar 2015]. Der EuGH entschied, dass | |
nicht nur Soldaten als Deserteure Asyl in Europa erhalten können, sondern | |
auch sonstige Militärangehörige wie der Hubschrauber-Mechaniker Shepherd. | |
Wer desertiert, weil er nicht an Kriegsverbrechen teilnehmen will, muss | |
auch nicht nachweisen, dass es bereits solche Verbrechen gegeben hat, | |
sondern dass sie in Zukunft vorkommen werden. | |
Allerdings hat der EuGH die Hürden relativ hoch angesetzt. Wenn ein Einsatz | |
mit Uno-Mandat oder in internationalem Konsens erfolgt, sei tendenziell | |
ebensowenig mit der Anordnung von Kriegsverbrechen zu rechnen, wie bei | |
Staaten, die Kriegsverbrechen nicht nur verbieten, sondern auch bestrafen. | |
Außerdem müsse eine strafbare Fahnenflucht das letzte Mittel sein. Das | |
heißt, eine Kriegsdiensverweigerung oder Versetzung müsste im Heimatstaat | |
als Alternative unmöglich sein. | |
Ob Shepherd nun noch von deutschen Gerichten die Bestätigung erhält, dass | |
er berechtigt aus der US-Army desertiert ist und deshalb Anspruch auf Asyl | |
hat, das klärt keine Grundsatzfragen mehr. Es geht jetzt nur noch um die | |
Anwendung der EuGH-Regeln auf einen Einzelfall. Zukünftige Fälle werden | |
wieder anders liegen. | |
Die größte Schutzlücke für Deserteure hat mit dem Fall Shepherd nichts zu | |
tun. Das EU-Recht verspricht Deserteuren nur dann Asyl, wenn sie so die | |
Begehung von Kriegsverbrechen vermeiden wollen. Der Pazifist, der jeden | |
Kriegsdienst ablehnt und deshalb desertiert, hat in der EU keinen | |
Asylanspruch – auch wenn er im Heimatland keine Möglichkeit der | |
Kriegsdienstverweigerung hat und ihm Strafe droht. | |
Ein solcher Deserteur ist André Shepherd aber nicht. Er war Berufssoldat | |
und wollte nur nicht im Irak eingesetzt werden. Sein Land hätte er durchaus | |
auch militärisch verteidigt. | |
18 Nov 2016 | |
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[1] /Urteil-zur-Klage-von-US-Deserteur/!5358679 | |
[2] /Asyl-fuer-US-Deserteur/!5018759 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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