# taz.de -- Kommentar EuGH-Urteil zu US-Deserteur: Realitätsferne Richter | |
> André Shepherd kehrte dem US-Militär den Rücken, suchte Asyl, wurde | |
> abgelehnt. Das EuGH urteilte nun nach einer Logik, die blanker Unsinn | |
> ist. | |
Bild: Hielt den Irakkrieg für völkerrechtswidrig: André Shepherd. | |
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf – das ist der Geist des jüngsten | |
Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Auf Anfrage des Bayerischen | |
Verwaltungsgerichtes München hatte der EuGH die europäische Richtlinie über | |
den Flüchtlingsschutz in Bezug auf Deserteure aus Drittstaaten auszulegen. | |
Konkret geht es um den Fall des US-Soldaten André Shepherd, der 2007 den | |
US-Streitkräften den Rücken kehrte, weil er den Irakkrieg für | |
völkerrechtswidrig hielt, und 2008 in Deutschland Asyl beantragte. | |
Herausgekommen ist ein Urteil, das in wichtigen Punkten einer | |
Realitätsüberprüfung nicht standhält. | |
Der EuGH stärkt zwar zukünftige Deserteure, wenn er darlegt, dass Schutz | |
genießt, wer die Beteiligung an Kriegsverbrechen verweigert oder an einem | |
Konflikt, in dem die eigene Seite aller Wahrscheinlichkeit nach | |
Kriegsverbrechen begeht. Ob das so ist, sollen die innerstaatlichen | |
Behörden des Aufnahmelandes entscheiden – ergo müsste das | |
Verwaltungsgericht München jetzt Kriegsverbrechen im Irakkrieg überprüfen. | |
Aber der EuGH sagt auch, dass bei bewaffneten Interventionen aufgrund von | |
Resolutionen des UN-Sicherheitsrats grundsätzlich keine Kriegsverbrechen | |
begangen werden und dass Staaten, die Gesetze gegen Kriegsverbrechen haben, | |
grundsätzlich keine begehen. Das ist blanker Unsinn. Nach dieser Logik: Wer | |
Gesetze gegen Folter hat, foltert auch nicht. | |
Allein eine drohende Bestrafung wegen unrechtmäßiger Entfernung von der | |
Truppe stelle noch keine Verfolgung im Sinne der EU-Richtlinie dar. | |
Vielmehr sei das Teil des Rechts eines Staates auf Unterhaltung von | |
Streitkräften. Damit tut der EuGH viel für die Aufrechterhaltung | |
militärischen Gehorsams. Für das Recht, einen als Unrecht erkannten Einsatz | |
zu verweigern, tut er gar nichts. | |
26 Feb 2015 | |
## AUTOREN | |
Bernd Pickert | |
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