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# taz.de -- Urteil zur Klage von US-Deserteur: Kein Asyl für André Shepherd
> Das Bayerische Verwaltungsgericht weist die Klage des früheren
> US-Soldaten ab. Er erhält weiter kein Asyl in Deutschland. Bleiben darf
> er trotzdem.
Bild: Ihm geht es ums Grundsätzliche: André Shepherd
MÜNCHEN taz | Die Bemühungen bleiben erfolglos: André Shepherd, der wegen
des Irak-Krieges aus der US-Armee desertiert war, erhält in Deutschland
weiterhin kein Asyl und keine Anerkennung als Flüchtling. Am Donnerstag
wies das Bayerische Verwaltungsgericht seine Klage ab, nachdem der im April
2007 geflüchtete damalige Soldat [1][am Mittwoch fünf Stunden lang intensiv
befragt worden war].
Nach Ansicht der Richter ist die Desertion „nicht das letzte Mittel“
gewesen, um der Beteiligung an befürchteten Kriegsverbrechen zu entgehen.
Shepherd habe sich „nicht ernsthaft mit der Möglichkeit der
Kriegsdienstverweigerung beschäftigt“ und sich auch nicht bemüht, in eine
andere Einheit zu wechseln oder aus den Streitkräften entlassen zu werden.
Reinhard Marx, Anwalt des heute 39-jährigen US-Amerikaners, will in
Berufung gehen. Gegenüber der taz sagt er: „Das Gericht wollte sich nicht
mit den Kriegsverbrechen befassen.“ Im vergangenen Jahr hatte der
Europäische Gerichtshof zum Fall Shepherd festgestellt, dass desertierte
Soldaten durchaus Flüchtlingsschutz genießen können, wenn die Gefahr
bestand, dass sie sich an Kriegsverbrechen hätten beteiligen müssen.
Im Falle des Mannes aus Cleveland/Ohio, der aus Geldnot bei der Army
angeheuert hatte, meint das Münchner Gericht aber, dass es sich weder
feststellen lässt, ob der Irak-Einmarsch 2003 völkerrechtswidrig war, noch
ob Kriegsverbrechen begangen wurden.
Shepherd war in der Verhandlung von den Richtern immer wieder mit
angeblichen Widersprüchen in seinem Handeln konfrontiert worden. „Man
wollte seine Glaubwürdigkeit kaputt machen“, kritisiert Anwalt Marx. Der
beisitzende Richter etwa wünschte von Shepherd Ausdrucke von vor 2005, die
belegen, dass er sich damals tatsächlich mit möglichen Gräueltaten der
US-Armee befasst hatte.
Keine Gefahr besteht aber, dass Shepherd nun in die USA ausgewiesen oder
abgeschoben wird. Er ist mit einer Deutschen verheiratet und besitzt schon
seit längerem – unabhängig von der Ehe – eine Niederlassungserlaubnis, die
unbefristet gilt. In seine US-Heimat sollte er allerdings nicht reisen,
dort drohen ihm die Verurteilung wegen Fahnenflucht und eine Haftstrafe.
Shephard klagt auch deshalb, so sein Anwalt Marx, „weil er möchte, dass
seine damalige Not rechtlich anerkannt wird“.
Seit fast zehn Jahren lebt der Ex-Deserteur im Chiemgau, seiner Wahlheimat,
und arbeitet für eine IT-Firma. Er erinnert sich auch daran, wie er dort
nach seiner Desertion von Freunden 18 Monate lang als „Illegaler“ versteckt
worden war. Viele Menschen wussten, um wen es sich handelte, aber niemand
hatte das den Behörden gemeldet.
17 Nov 2016
## LINKS
[1] /US-Deserteur-kaempft-um-deutsches-Asyl/!5355498
## AUTOREN
Patrick Guyton
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Asyl
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