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# taz.de -- EuGH-Urteil zum Fall Andre Shepherd: Kaum Chance auf Asyl
> Der US-Deserteur hatte in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt.
> Doch dieser wurde abgelehnt. Die Richter des EuGH prüften den Fall – und
> lassen ihm wenig Hoffnung.
Bild: Hatte sich geweigert, in den Irak-Krieg zu ziehen: Andre Shepherd
LUXEMBURG rtr | Deutschland muss dem US-Deserteur Andre Sheperd nach einer
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wohl kein Asyl gewähren.
Der in Deutschland stationierte US-Soldat habe vor seiner Desertion im
April 2007 nicht versucht, den Kriegsdienst zu verweigern, bemängelte der
EuGH am Donnerstag in seinem Urteil. Dies schließe jeden Schutz nach der
europäischen Flüchtlingsrichtlinie aus, falls Sheperd nicht beweisen könne,
dass ihm kein Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung zur Verfügung
gestanden habe. Auch die Sheperd in den USA drohende Haftstrafe sei nicht
als unverhältnismäßig oder diskriminierend zu bewerten, da die USA ein
legitimes Recht zum Unterhalt von Streitkräften hätten.
Die Entscheidung über Sheperds Asylantrag liegt nun bei den deutschen
Gerichten, die seinen Fall im Lichte der Rechtsauslegung des EuGH erneut
prüfen müssen. (Az: C-472/13)
Sheperd hatte im August 2008 Asyl in Deutschland beantragt, weil ihm wegen
seiner Desertion in den USA Strafverfolgung und soziale Ächtung drohten.
Seine in Deutschland stationierte Einheit hatte er bereits im April 2007
verlassen, nachdem er seinen zweiten Marschbefehl für den Irak erhalten
hatte. Seinen Asylantrag begründete Sheperd damit, dass er sich nicht mehr
an einem rechtswidrigen Krieg und Kriegsverbrechen beteiligen wolle.
Von September 2004 bis Februar 2005 war er im Irak im Einsatz gewesen,
hatte dabei jedoch als Hubschrauber-Mechaniker weder an Militäroperationen
noch an Kampfhandlungen unmittelbar teilgenommen. Nach der Rückkehr
verlängerte er seine Dienstzeit.
## BAMF lehnte Asylantrag ab
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte Sheperds Asylantrag
abgelehnt. Der US-Bürger wandte sich daraufhin an das Bayerische
Verwaltungsgericht in München gewandt, das die Luxemburger Richter um eine
Auslegung der europäischen Flüchtlingsrichtlinie bat.
In seinem Urteil stellt der EuGH zugunsten Sheperds fest, dass die
Richtlinie nicht nur Kampftruppen, sondern auch Logistiker und andere nicht
direkt an der Front eingesetzte Soldaten schütze. Auch müssten nicht
zwingend bereits Kriegsverbrechen begangen worden sein. Es reiche aus, dass
sie „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ begangen würden.
## Mehrere Einwände
Insgesamt spricht die Auslegung der Richter jedoch gegen ein Asyl für
Sheperd. So sei bei einem Militäreinsatz auf Grundlage einer Resolution des
UN-Sicherheitsrates gewährleistet, dass dabei keine Kriegsverbrechen
begangen würden. Dies gelte grundsätzlich auch für Einsätze, „über die e…
internationaler Konsens besteht“, urteilten die Richter. Die USA waren 2003
an der Spitze einer „Koalition der Willigen“ aus zahlreichen Staaten in den
Irak-Krieg gezogen.
Zudem nannte es der Gerichtshof wenig plausibel, dass Soldaten eines
Staates zu Kriegsverbrechen veranlasst würden, der eben solche Verbrechen
unter Strafe gestellt habe und dessen Gerichte diese auch ahndeten. Die
Richter wiesen auch darauf hin, dass Sheperd sich nicht nur 2003 freiwillig
bei der Armee verpflichtete, als der Irak-Krieg bereits lief, sondern dass
er seine Dienstzeit nach dem ersten Einsatz im Irak sogar noch verlängerte.
Ein Asyl Sheperds in Deutschland hätte das durch die NSA-Affäre ohnehin
belastete Verhältnis zu den USA weiter strapaziert.
26 Feb 2015
## TAGS
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