# taz.de -- EuGH-Urteil zum Fall Andre Shepherd: Kaum Chance auf Asyl | |
> Der US-Deserteur hatte in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt. | |
> Doch dieser wurde abgelehnt. Die Richter des EuGH prüften den Fall – und | |
> lassen ihm wenig Hoffnung. | |
Bild: Hatte sich geweigert, in den Irak-Krieg zu ziehen: Andre Shepherd | |
LUXEMBURG rtr | Deutschland muss dem US-Deserteur Andre Sheperd nach einer | |
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wohl kein Asyl gewähren. | |
Der in Deutschland stationierte US-Soldat habe vor seiner Desertion im | |
April 2007 nicht versucht, den Kriegsdienst zu verweigern, bemängelte der | |
EuGH am Donnerstag in seinem Urteil. Dies schließe jeden Schutz nach der | |
europäischen Flüchtlingsrichtlinie aus, falls Sheperd nicht beweisen könne, | |
dass ihm kein Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung zur Verfügung | |
gestanden habe. Auch die Sheperd in den USA drohende Haftstrafe sei nicht | |
als unverhältnismäßig oder diskriminierend zu bewerten, da die USA ein | |
legitimes Recht zum Unterhalt von Streitkräften hätten. | |
Die Entscheidung über Sheperds Asylantrag liegt nun bei den deutschen | |
Gerichten, die seinen Fall im Lichte der Rechtsauslegung des EuGH erneut | |
prüfen müssen. (Az: C-472/13) | |
Sheperd hatte im August 2008 Asyl in Deutschland beantragt, weil ihm wegen | |
seiner Desertion in den USA Strafverfolgung und soziale Ächtung drohten. | |
Seine in Deutschland stationierte Einheit hatte er bereits im April 2007 | |
verlassen, nachdem er seinen zweiten Marschbefehl für den Irak erhalten | |
hatte. Seinen Asylantrag begründete Sheperd damit, dass er sich nicht mehr | |
an einem rechtswidrigen Krieg und Kriegsverbrechen beteiligen wolle. | |
Von September 2004 bis Februar 2005 war er im Irak im Einsatz gewesen, | |
hatte dabei jedoch als Hubschrauber-Mechaniker weder an Militäroperationen | |
noch an Kampfhandlungen unmittelbar teilgenommen. Nach der Rückkehr | |
verlängerte er seine Dienstzeit. | |
## BAMF lehnte Asylantrag ab | |
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte Sheperds Asylantrag | |
abgelehnt. Der US-Bürger wandte sich daraufhin an das Bayerische | |
Verwaltungsgericht in München gewandt, das die Luxemburger Richter um eine | |
Auslegung der europäischen Flüchtlingsrichtlinie bat. | |
In seinem Urteil stellt der EuGH zugunsten Sheperds fest, dass die | |
Richtlinie nicht nur Kampftruppen, sondern auch Logistiker und andere nicht | |
direkt an der Front eingesetzte Soldaten schütze. Auch müssten nicht | |
zwingend bereits Kriegsverbrechen begangen worden sein. Es reiche aus, dass | |
sie „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ begangen würden. | |
## Mehrere Einwände | |
Insgesamt spricht die Auslegung der Richter jedoch gegen ein Asyl für | |
Sheperd. So sei bei einem Militäreinsatz auf Grundlage einer Resolution des | |
UN-Sicherheitsrates gewährleistet, dass dabei keine Kriegsverbrechen | |
begangen würden. Dies gelte grundsätzlich auch für Einsätze, „über die e… | |
internationaler Konsens besteht“, urteilten die Richter. Die USA waren 2003 | |
an der Spitze einer „Koalition der Willigen“ aus zahlreichen Staaten in den | |
Irak-Krieg gezogen. | |
Zudem nannte es der Gerichtshof wenig plausibel, dass Soldaten eines | |
Staates zu Kriegsverbrechen veranlasst würden, der eben solche Verbrechen | |
unter Strafe gestellt habe und dessen Gerichte diese auch ahndeten. Die | |
Richter wiesen auch darauf hin, dass Sheperd sich nicht nur 2003 freiwillig | |
bei der Armee verpflichtete, als der Irak-Krieg bereits lief, sondern dass | |
er seine Dienstzeit nach dem ersten Einsatz im Irak sogar noch verlängerte. | |
Ein Asyl Sheperds in Deutschland hätte das durch die NSA-Affäre ohnehin | |
belastete Verhältnis zu den USA weiter strapaziert. | |
26 Feb 2015 | |
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