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# taz.de -- US-Deserteur sucht Asyl in Deutschland: Noch offene Fragen
> Ein in Bayern stationierter US-Soldat wollte nicht wieder in den Irak. Er
> setzte sich ab. Sein Asylantrag scheiterte. Jetzt muss der Europäische
> Gerichtshof entscheiden.
Bild: Andre Lawrence Shepherd vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
LUXEMBURG dpa | Ein desertierter US-Soldat kann nach einem Gutachten am
Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weiter auf Asyl in Deutschland
hoffen. Eine einflussreiche [1][Gutachterin des Gerichtshofs argumentierte
(pdf-File)] am Dienstag, Soldaten könnten Asyl beantragen, falls sie durch
den Militärdienst in Kriegsverbrechen verwickelt zu werden drohten
[2][(Rechtssache C-472/13)]. Sie wies aber auf eine Reihe von offenen
Fragen hin.
Andre Lawrence Shepherd wollte durch die Flucht von seinem Standort in
Bayern 2007 einem zweiten Einsatz im Irak-Krieg entgehen. Dabei berief er
sich auf Gewissensgründe, weil er den Krieg der USA im Irak für
völkerrechtswidrig hielt.
Sein Asylantrag scheiterte aber bei den deutschen Behörden. Dagegen klagte
der Mann. Er meint, ihm hätten wegen Fahnenflucht eine 18 Monate lange
Haftstrafe und die unehrenhafte Entlassung aus der Armee gedroht.
Shepherd beruft sich auf die sogenannte Qualifizierungsrichtlinie der
Europäischen Union von 2004, die die Voraussetzung für den Schutz von
Flüchtlingen festlegt. Demnach sind Deserteure zu schützen, wenn sie sich
einem völkerrechtswidrigen Krieg entziehen und sie deswegen mit Verfolgung
rechnen müssen.
Nach Auffassung von Gutachterin Eleanor Sharpston ist ein Antrag auf Asyl
für Militärangehörige grundsätzlich möglich – und zwar auch, wenn sie �…
Shepherd – nicht zur kämpfenden Truppe gehören. Als Soldat war er für die
Wartung von Apache-Kampfhubschraubern zuständig. Er argumentierte, damit
hätte er zur Begehung von Völkerrechtsverletzungen beigetragen.
## Asylgrund: Kriegsverbrechen
Der Gutachterin zufolge müssen die Behörden prüfen, ob ein Asylsuchender
Gefahr läuft, Kriegsverbrechen zu verüben. Ein Nachweis, dass mit solchen
Verbrechen zu rechnen ist, sei nicht nötig. Ob die internationale
Gemeinschaft oder insbesondere die Vereinten Nationen den Einsatz genehmigt
habe, spiele dabei keine Rolle.
Allerdings weist Sharpston darauf hin, dass eine Reihe von Fragen noch zu
beantworten sei. So müssten die deutschen Behörden klären, ob es in den USA
ein Verfahren für Kriegsdienstverweigerer gebe. Wenn Shepherd dadurch dem
Irak-Einsatz hätte entgehen können, gebe es keinen Grund ihn als verfolgten
Flüchtling anzuerkennen. Zudem müsse untersucht werden, ob jemand durch
Strafverfahren oder unehrenhafte Entlassung aus dem Militär seines
Heimatlandes diskriminiert würde.
Ein Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen. In den meisten Fällen
halten sich die Richter an den Rat ihrer Gutachter. Wenn der EuGH einige
grundlegende Fragen zum EU-Recht beantwortet hat, geht der Fall zurück an
das Bayerische Verwaltungsgericht in München, das ihn endgültig entscheiden
muss.
11 Nov 2014
## LINKS
[1] http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-11/cp140147de.…
[2] http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&jur=C,T,F&num=C-…
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