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# taz.de -- Panter-Preisträger vor EuGH: Deserteur und Preisträger
> Als André Shepherd von Deutschland aus für die US-Armee in den Irak
> ziehen soll, taucht er unter. Bekommt er jetzt Asyl in Deutschland?
Bild: „Absent without leave“ – abwesend ohne Erlaubnis: André Shepherd
BERLIN taz | Bekommt der Deserteur der US-Armee und ehemalige
taz-Panterpreis-Träger André Shepherd Asyl in Deutschland? Darüber
verhandelt ab Mittwoch der Europäische Gerichtshof. Zwar ist Shepherd, 37
Jahre, nicht so prominent wie Edward Snowden. Aber politisches Asyl für
einen Deserteur würde die USA wohl irritieren. Und rechtlich ist der Fall
heikel.
Shepherds Geschichte beginnt wie die vieler US-Soldaten mit Geldsorgen. Er
wächst in Ohio auf, studiert Informatik, kann aber seine Miete nicht
zahlen. 2003 wirbt ihn die US Army an. Von September 2004 bis Februar 2005
repariert er Kampfhubschrauber im Irak. „Als ich hörte, wie viele
Unschuldige starben, begann ich mich zu schämen“, sagt er.
Nach dem Einsatz arbeitet Shepherd im Büro einer US-Kaserne in der
fränkischen Provinz. Als er 2007 wieder in den Irak ziehen soll, packt er
seine Sachen und verlässt den Militärstützpunkt. Er ist „absent without
leave“ – abwesend ohne Erlaubnis, 19 Monate lebt er im Untergrund und
finanziert sich mit Gartenarbeit. Denn in den USA drohen ihm eine
Haftstrafe und soziale Ächtung, wenn er unehrenhaft aus der Armee entlassen
würde.
Deshalb beantragt er im November 2008 Asyl in Deutschland, als erster
Deserteur der US-Armee. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
lehnt seinen Antrag ab. Shepherds Rechtsanwalt klagt beim
Verwaltungsgericht in München, das übergibt an Luxemburg. Denn Shepherd
beruft sich auf eine EU-Richtlinie: Seit 2004 haben
Kriegsdienstverweigerer, die an Straftaten, Kriegsverbrechen oder anderen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt waren, Recht auf Asyl.
Das Verwaltungsgericht will jetzt vom EuGH wissen, ob auch eine indirekte
Beteiligung als Mechaniker an Kampfeinsätzen ausreicht – oder ob die
soziale Ächtung und die Freiheitsstrafe, die ihm möglicherweise in den USA
bevorstehen, als politische Verfolgung gelten.
Abgeschoben werden kann Shepherd zwar nicht: Er ist mit einer Deutschen
verheiratet und lebt am Chiemsee. Aber er will, dass das BAMF mit der
Anerkennung seines Asylantrags den Irakkrieg als völkerrechtswidrig
einstuft.
25 Jun 2014
## AUTOREN
Julia Maria Amberger
## TAGS
Asyl
Deserteur
Irak
US-Army
EuGH
Deserteur
Wehrpflicht
Asyl
„Islamischer Staat“ (IS)
Irak
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