| # taz.de -- Fußballfans sind verdächtig: Freund und Spanner | |
| > Die Polizei hat jahrelang heimlich Daten über Fußballfans gesammelt. Das | |
| > Oberverwaltungsgericht Lüneburg findet das völlig okay | |
| Bild: Wer zum Fußball geht, gehört aufgeschrieben, findet das OVG Lüneburg | |
| BREMEN taz | Das Urteil gibt Wiebke K. nur in Teilen recht. Sie hat keinen | |
| grundsätzlichen Anspruch auf die Löschung ihrer Daten. Die Polizei darf sie | |
| auch weiterhin in ihrer „Arbeitsdatei Szenekundige Beamte“ speichern. Für | |
| die Polizei Hannover gehört Wiebke K. zu der Problemfanszene. Obwohl die | |
| Hannover-96-Anhängerin niemals strafrechtlich verurteilt wurde. | |
| Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat damit einem Urteil des | |
| Verwaltungsgerichts Hannover recht gegeben. Die Polizei musste zwar | |
| insgesamt vier von neun Eintragungen zu Wiebke K. löschen, aber | |
| grundsätzlich sei eine Speicherung zwecks Gefahrenabwehr und Prognose von | |
| Straftaten zulässig. Eine detaillierte Begründung zu dem Urteil liegt noch | |
| nicht vor. Aber, so viel ist klar, Wiebke K. will gegen das Urteil eine | |
| Nicht-Zulassungs-Beschwerde einlegen. Der Fall könnte damit vor dem | |
| Bundesverwaltungsgericht landen. | |
| Es geht um die sogenannten „SKB-Daten“, also Informationen, die | |
| „szenekundige Beamte“ zehn Jahre lang heimlich über Fußballfans gesammelt | |
| haben, ohne dass diese davon wussten oder benachrichtigt wurden. Erst | |
| kürzlich ist herausgekommen, dass es diese Datensammlung überhaupt gibt. | |
| Nur ein Teil der dort erfassten Fans ist in Vergangenheit strafrechtlich in | |
| Erscheinung getreten, ein großer Teil aber nicht. Um erfasst zu werden, | |
| reichte es, Mitglied einer Ultra-Gruppierung zu sein oder mit einem Ultra | |
| zusammen ins Stadion zu gehen. In Hannover, Braunschweig und Wolfsburg sind | |
| nach Polizeiangaben derzeit rund 1.200 Menschen aufgelistet. | |
| Andreas Hüttl, der Anwalt von Wiebke K., ist von der Entscheidung | |
| konsterniert: „Meine Mandantin ist Rechtsanwalts-Fachangestellte, sie wurde | |
| niemals verurteilt und hat keine Straftaten begangen – von ihr geht keine | |
| Gefahr aus.“ Durch die Speicherung ihrer Daten und die anderer Fans, die | |
| nicht straffällig geworden sind, werde sie mit Gewalttätern gleichgesetzt – | |
| mit erheblichen Folgen für das normale Leben. Wiebke K. hatte wegen des | |
| Eintrags schon mehrfach Probleme, etwa bei einer Reise nach Kopenhagen. | |
| Nach dem Urteil will Niedersachsen noch mehr Daten über Fußballfans sammeln | |
| als bisher. Bei der Polizei Hannover ist man erfreut, dass „die SKB-Datei | |
| als rechtmäßig anerkannt wurde“. Und laut Innenministerium wollen sich noch | |
| im Dezember Vertreter des Landeskriminalamtes und „beteiligter | |
| Fachdienststellen“ treffen, um sich über Einzelheiten einer landesweiten | |
| „Datensammlung Sport“ zu verständigen. | |
| Daran soll sich laut Innenministerium auch die Landesbeauftragte für den | |
| Datenschutz in Niedersachsen, Barbara Thiel, beteiligen. Thiel schätzt die | |
| bisher erhobenen SKB-Daten ohnehin als zulässig ein. Die Daten dienten | |
| schließlich der Gefahrenabwehr, seien somit vom Recht gedeckt. | |
| Diese Aussage ist umso erstaunlicher, weil ihr Kollege aus Hamburg, der | |
| Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, nach Bekanntwerden des Umfanges der | |
| SKB-Speicherungen in Hamburg die Löschung von rund 900 Datensätzen | |
| veranlasste. Er sprach von „rechtswidrig erhobenen Daten“. | |
| Generell gilt: Wenn die Polizei Daten sammeln will, muss sie gute Gründe | |
| haben. Sie muss sagen, welche Personengruppen warum gespeichert werden | |
| sollen und was das überhaupt bringen soll. In der Regel muss diese Vorlage | |
| auch von DatenschützerInnen geprüft werden. | |
| Tatsächlich hat die Polizei in Niedersachsen, Hamburg und | |
| Schleswig-Holstein das jahrelang ignoriert. Es betrifft auch 246 Menschen | |
| in Schleswig-Holstein und 2.170 Fans in Hamburg. Dort und in weiteren | |
| Bundesländern hat die Polizei Daten von Fußballfans gesammelt, ohne dass | |
| DatenschützerInnen oder Fans davon wussten. | |
| Dass Datenschützer die Vorgehensweise der Polizei jetzt überprüft und wie | |
| in Niedersachsen sogar als zulässig eingestuft haben, ändert für Hüttl | |
| nichts daran, „dass zehn Jahre lang ohne Grundlage rechtswidrig Daten | |
| erhoben wurden“. | |
| 22 Nov 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Gareth Joswig | |
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