# taz.de -- Prozess um „Fan-Plakat“ beim HSV: All Cops Are Beleidigt | |
> Ein HSV-Fan steht vorm Amtsgericht, weil er ein Plakat mit der Aufschrift | |
> ACAB aufgehängt haben soll. | |
Bild: Vier Buchstaben im Stadion: Eine Meinung für die einen, für andere eine… | |
HAMBURG taz |Vier Buchstaben sind der Grund, aus dem der 29-jährige H. am | |
Freitag im Amtsgericht Altona auf der Anklagebank sitzen wird. ACAB – die | |
Abkürzung für All Cops Are Bastards – stand auf einem Transparent, dass der | |
Fan des HSV beim Heimspiel gegen den FC Bayern München am 3. Mai 2014 im | |
Fanblock aufgehängt haben soll. Daneben der Satz: „Hass wie noch nie.“ | |
Die Aufschrift bringe die „fehlende Wertschätzung gegenüber den im Stadion | |
eingesetzten Polizeibeamten zum Ausdruck“, heißt es von der | |
Staatsanwaltschaft. Bereits im Februar erging deshalb ein Strafbefehl wegen | |
Beleidigung gegen den HSV-Anhänger. Bei einem Strafbefehl kommt es nicht zu | |
einer öffentlichen Hauptverhandlung, sondern das Verfahren wird schriftlich | |
geführt. Das Gericht verurteilte H. damals zu 1.000 Euro Geldstrafe. Doch | |
der Beschuldigte legte Einspruch ein – am Freitag findet der Prozess statt. | |
Der Bochumer Rechtsanwalt Matthias Düllberg hat sich darauf spezialisiert, | |
Fußballfans zu verteidigen. Er rechne in diesem Fall mit einem Freispruch, | |
sagt der Experte. Denn sollte H. das Transparent tatsächlich nur aufgehängt | |
haben, reiche das für eine Verurteilung wegen Beleidigung nicht aus. | |
Im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der | |
[1][Ausspruch ACAB von der Meinungsfreiheit gedeckt] sei, solange sich der | |
Satz nicht auf eine konkrete Personengruppe beziehe. Die Parole sei „nicht | |
von vornherein offensichtlich inhaltslos, sondern bringt eine allgemeine | |
Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber staatlicher | |
Ordnungsmacht zum Ausdruck“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Es | |
bedürfe einer „personalisierenden Adressierung der Parole“. | |
Der Angeklagte hätte also provozierend mit dem Transparent in Richtung | |
eines bestimmten Polizisten wedeln müssen, damit es eine Beleidigung | |
darstelle, erklärt Anwalt Düllberg, der selbst Fan des FC St. Pauli ist. | |
„Dass sich ein Polizist beleidigt fühlt, reicht nicht aus.“ | |
Dass das Verfahren trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in | |
Hamburg weiterläuft, hält Düllberg für formal richtig. | |
Das Transparent hatte beim Spiel gegen Bayern für einen umstrittenen | |
Großeinsatz der Polizei gesorgt. Die Beamten gingen mit Pfefferspray gegen | |
die Fans im Block 22c vor, als die sich weigerten, das Plakat abzunehmen. | |
Ein Mitarbeiter des Fanprojekts kritisiert den Einsatz als „total | |
übertrieben“. Und sogar der HSV selbst beurteilte das Eingreifen der | |
Polizei als „zumindest problematisch“. Von dem Pfefferspray seien auch | |
Unbeteiligte betroffen gewesen, sagt Joachim Ranau, Fanbetreuer des | |
Vereins. | |
Allerdings habe es schon vor dem Spiel Konflikte zwischen der Polizei und | |
einigen Ultras gegeben – insbesondere mit der mittlerweile aufgelösten | |
Gruppe Chosen Few Hamburg. | |
Auch wenn die Aufschrift juristisch nicht als Beleidigung zählen sollte, | |
beim HSV sei sie unerwünscht, sagt Ranau: „Die Stadionordnung verbietet | |
Transparente, die diskriminierend oder beleidigend sind.“ | |
6 Oct 2016 | |
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## AUTOREN | |
Andrea Scharpen | |
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