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# taz.de -- Terrorgefahr in Deutschland: Überwachung soll einfacher werden
> Laut einem Gesetzentwurf von Innenminister de Maizière soll die
> Videoüberwachung öffentlicher Plätze erleichtert werden. Die SPD stimmt
> zu.
Bild: Ein potenzielles Terrorziel, das Münchner Oktoberfest, wird videoüberwa…
Berlin afp | Zum besseren Schutz vor Anschlägen will Bundesinnenminister
Thomas de Maizière (CDU) die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen
Anlagen wie Einkaufszentren oder Sportstätten erleichtern. Eine
entsprechende Änderung des Datenschutzgesetzes befindet sich in der
Ressortabstimmung, wie Ministeriumssprecher Johannes Dimroth am Mittwoch
sagte. Auch die „intelligente“ Überwachung, die etwa Gesichter automatisch
erkennt, soll ausgeweitet werden.
Nach den Vorfällen von München und Ansbach sei es notwendig geworden, bei
der Entscheidung über eine Videoüberwachung Sicherheitsbelange stärker zu
berücksichtigen, heißt es in dem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden
Gesetzentwurf aus dem Innenministerium. Deshalb müsse das Gesetz hier
„eindeutigere Vorgaben machen“.
Das geltende Bundesdatenschutzgesetz knüpft die Videoüberwachung an
bestimmte Voraussetzungen. Optisch-elektronische Einrichtungen seien nur
zulässig, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur
Wahrnehmung des Hausrechts sowie berechtigter Interessen für konkret
festgelegte Zwecke erforderlich seien.
De Maizière will den Schutz der Bevölkerung nun als „wichtiges Ziel“ bei
der Abwägungsentscheidung über eine solche Maßnahme im Gesetz
festschreiben. Damit würden die Hürden dafür erheblich gesenkt. Über den
Gesetzentwurf, der möglicherweise noch im November ins Bundeskabinett
kommt, hatten zunächst die Ruhr Nachrichten vom Mittwoch berichtet.
## Scharfe Kritik von der Linken
Dimroth begründete den Vorstoß auch mit der derzeitigen Praxis der
zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten. Diese seien bei ihren
Entscheidungen über die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen zu einer
„sehr restriktiven Spruchpraxis“ gekommen, die in den einzelnen
Bundesländern auch noch unterschiedlich ausfalle.
Aus der SPD erhielt de Maizière Zustimmung. Wegen der gewachsenen
Terrorgefahr sollten nicht nur öffentliche Plätze wie Bahnhöfe und
Flughäfen, sondern auch Einkaufszentren und große Veranstaltungen
videoüberwacht werden, sagte ihr Innenexperte Burkhard Lischka, der Welt
(Donnerstagsausgabe).
Die Opposition übte hingegen scharfe Kritik an de Maizières Vorlage.
Videokameras könnten höchstens helfen, wenn bereits etwas passiert sei,
kritisierte der Linken-Innenpolitiker Frank Tempel. Sie brächten im
Einzelfall keine Sicherheit. „Wenn ein für die Verfassung zuständiger
Innenminister für so ein Placebo unsere Grundrechte verkaufen will, ist er
eine Fehlbesetzung“, kritisierte Tempel.
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz bezeichnete das Vorhaben als
überzogen. Er sagte im Deutschlandfunk, jeden zu erfassen, der ein Gebäude
oder einen öffentlichen Platz betrete, sei grundrechtswidrig. Zwar könnten
an bestimmten Gefahren- oder Problempunkten Kameras aufgestellt werden.
Dann müsse aber genau geregelt werden, wie lange die Speicherfristen für
die Aufnahmen seien.
De Maizière will zudem die Erprobung von Technik zur automatischen
Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen vorantreiben. In einem
Pilotprojekt solle diese Art der Fahndung nach Terrorverdächtigen erprobt
werden, heißt es in einer AFP vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf
eine Anfrage der Grünen-Fraktion.
Innenministerium, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA)
stimmten sich dafür mit der Deutschen Bahn ab. Wann die Technik genutzt
werden könne, sei jedoch noch offen. Das Ministerium räumte mögliche
rechtliche Probleme ein. Ob der Einsatz eine verfassungsrechtliche
Neubewertung erfordere, hänge von der Ausgestaltung und tatsächlichen
Nutzung dieser Technik ab.
26 Oct 2016
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