# taz.de -- Karlsruhe muss entscheiden: Klage gegen Videoüberwachung | |
> Piraten-Politiker beschweren sich beim Verfassungsgericht: Zu viele | |
> private Kameras verletzten die informationelle Selbstbestimmung. | |
Bild: Einkaufszentren, Diskotheken, Nahverkehr: Die Piraten-Politiker klagen ge… | |
FREIBURG taz | Drei Piraten-Politiker haben in Karlsruhe gegen das neue | |
Gesetz zur Videoüberwachung geklagt. Sie wollen damit die von der großen | |
Koalition beabsichtigte Ausweitung privater Videoüberwachung verhindern. | |
[1][Das Gesetz wurde im März vom Bundestag beschlossen]. Es sieht vor, dass | |
Einkaufszentren, Diskotheken, Sportstadien und Nahverkehrsbetreiber künftig | |
leichter (und damit häufiger) Videoüberwachung einsetzen können. Bei der | |
Abwägung, ob private Kameras zulässig sind, soll künftig „in besonderem | |
Maße“ auch der „Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit“ der Besucher | |
berücksichtigt werden. | |
Anlass war eine Intervention des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes | |
Caspar. Er hatte 2010 einen Einkaufszentrumsbetreiber gezwungen, einen Teil | |
seiner Videokameras abzubauen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte | |
das Gesetz eingebracht, um solche Interventionen der Datenschützer künftig | |
zu vermeiden. | |
Gegen das Gesetz klagen nun die Piratenpolitiker Anja Hirschel | |
(Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl), Stefan Körner | |
(Exbundesvorsitzender) und Frank Herrmann (Ex-NRW-Abgeordneter). Sie haben | |
als Privatpersonen Verfassungsbeschwerde erhoben, weil sie sich gerne | |
unbeobachtet in der Öffentlichkeit bewegen. Verfasst wurde die Klageschrift | |
vom Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, einem Experten für | |
Verfassungsbeschwerden. | |
Die Kläger gehen davon aus, dass die im Gesetz vorgesehenen Erleichterungen | |
bald zu einer anlasslosen und flächendeckenden Videoüberwachung führen, der | |
sie nicht mehr ausweichen können. Es sei aber unverhältnismäßig, wenn die | |
vorsorgliche Gefahrenabwehr generell Vorrang vor der informationellen | |
Selbstbestimmung der Passanten erhalte. Der Schutz vor allumfassender | |
Überwachung gehöre schließlich zur „Verfassungsidentität“ Deutschlands, | |
zitieren die Kläger das Bundesverfassungsgericht. | |
## Entscheidung kann dauern | |
Videoüberwachung sei auch gar nicht geeignet, Gewaltkriminalität zu | |
verhindern. Gerade betrunkene oder sonst aggressive Täter handelten meist | |
impulsiv und unüberlegt, so die Kläger. Auch religiös und politisch | |
motivierte Täter ließen sich von Videokameras nicht abschrecken. | |
Über Klagen gegen Sicherheitsgesetze entscheidet das Verfassungsgericht | |
meist erst nach vielen Jahren, weil der extrem gründliche Richter Johannes | |
Masing zuständig ist. | |
29 Jun 2017 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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