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# taz.de -- Karlsruhe muss entscheiden: Klage gegen Videoüberwachung
> Piraten-Politiker beschweren sich beim Verfassungsgericht: Zu viele
> private Kameras verletzten die informationelle Selbstbestimmung.
Bild: Einkaufszentren, Diskotheken, Nahverkehr: Die Piraten-Politiker klagen ge…
Freiburg taz | Drei Piraten-Politiker haben in Karlsruhe gegen das neue
Gesetz zur Videoüberwachung geklagt. Sie wollen damit die von der großen
Koalition beabsichtigte Ausweitung privater Videoüberwachung verhindern.
[1][Das Gesetz wurde im März vom Bundestag beschlossen]. Es sieht vor, dass
Einkaufszentren, Diskotheken, Sportstadien und Nahverkehrsbetreiber künftig
leichter (und damit häufiger) Videoüberwachung einsetzen können. Bei der
Abwägung, ob private Kameras zulässig sind, soll künftig „in besonderem
Maße“ auch der „Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit“ der Besucher
berücksichtigt werden.
Anlass war eine Intervention des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes
Caspar. Er hatte 2010 einen Einkaufszentrumsbetreiber gezwungen, einen Teil
seiner Videokameras abzubauen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte
das Gesetz eingebracht, um solche Interventionen der Datenschützer künftig
zu vermeiden.
Gegen das Gesetz klagen nun die Piratenpolitiker Anja Hirschel
(Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl), Stefan Körner
(Exbundesvorsitzender) und Frank Herrmann (Ex-NRW-Abgeordneter). Sie haben
als Privatpersonen Verfassungsbeschwerde erhoben, weil sie sich gerne
unbeobachtet in der Öffentlichkeit bewegen. Verfasst wurde die Klageschrift
vom Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, einem Experten für
Verfassungsbeschwerden.
Die Kläger gehen davon aus, dass die im Gesetz vorgesehenen Erleichterungen
bald zu einer anlasslosen und flächendeckenden Videoüberwachung führen, der
sie nicht mehr ausweichen können. Es sei aber unverhältnismäßig, wenn die
vorsorgliche Gefahrenabwehr generell Vorrang vor der informationellen
Selbstbestimmung der Passanten erhalte. Der Schutz vor allumfassender
Überwachung gehöre schließlich zur „Verfassungsidentität“ Deutschlands,
zitieren die Kläger das Bundesverfassungsgericht.
## Entscheidung kann dauern
Videoüberwachung sei auch gar nicht geeignet, Gewaltkriminalität zu
verhindern. Gerade betrunkene oder sonst aggressive Täter handelten meist
impulsiv und unüberlegt, so die Kläger. Auch religiös und politisch
motivierte Täter ließen sich von Videokameras nicht abschrecken.
Über Klagen gegen Sicherheitsgesetze entscheidet das Verfassungsgericht
meist erst nach vielen Jahren, weil der extrem gründliche Richter Johannes
Masing zuständig ist.
29 Jun 2017
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Videoüberwachung
Bundesverfassungsgericht
Piraten
Sicherheit
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Innenminister Thomas de Maizière
Datenschutz
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