| # taz.de -- Karlsruhe muss entscheiden: Klage gegen Videoüberwachung | |
| > Piraten-Politiker beschweren sich beim Verfassungsgericht: Zu viele | |
| > private Kameras verletzten die informationelle Selbstbestimmung. | |
| Bild: Einkaufszentren, Diskotheken, Nahverkehr: Die Piraten-Politiker klagen ge… | |
| Freiburg taz | Drei Piraten-Politiker haben in Karlsruhe gegen das neue | |
| Gesetz zur Videoüberwachung geklagt. Sie wollen damit die von der großen | |
| Koalition beabsichtigte Ausweitung privater Videoüberwachung verhindern. | |
| [1][Das Gesetz wurde im März vom Bundestag beschlossen]. Es sieht vor, dass | |
| Einkaufszentren, Diskotheken, Sportstadien und Nahverkehrsbetreiber künftig | |
| leichter (und damit häufiger) Videoüberwachung einsetzen können. Bei der | |
| Abwägung, ob private Kameras zulässig sind, soll künftig „in besonderem | |
| Maße“ auch der „Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit“ der Besucher | |
| berücksichtigt werden. | |
| Anlass war eine Intervention des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes | |
| Caspar. Er hatte 2010 einen Einkaufszentrumsbetreiber gezwungen, einen Teil | |
| seiner Videokameras abzubauen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte | |
| das Gesetz eingebracht, um solche Interventionen der Datenschützer künftig | |
| zu vermeiden. | |
| Gegen das Gesetz klagen nun die Piratenpolitiker Anja Hirschel | |
| (Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl), Stefan Körner | |
| (Exbundesvorsitzender) und Frank Herrmann (Ex-NRW-Abgeordneter). Sie haben | |
| als Privatpersonen Verfassungsbeschwerde erhoben, weil sie sich gerne | |
| unbeobachtet in der Öffentlichkeit bewegen. Verfasst wurde die Klageschrift | |
| vom Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, einem Experten für | |
| Verfassungsbeschwerden. | |
| Die Kläger gehen davon aus, dass die im Gesetz vorgesehenen Erleichterungen | |
| bald zu einer anlasslosen und flächendeckenden Videoüberwachung führen, der | |
| sie nicht mehr ausweichen können. Es sei aber unverhältnismäßig, wenn die | |
| vorsorgliche Gefahrenabwehr generell Vorrang vor der informationellen | |
| Selbstbestimmung der Passanten erhalte. Der Schutz vor allumfassender | |
| Überwachung gehöre schließlich zur „Verfassungsidentität“ Deutschlands, | |
| zitieren die Kläger das Bundesverfassungsgericht. | |
| ## Entscheidung kann dauern | |
| Videoüberwachung sei auch gar nicht geeignet, Gewaltkriminalität zu | |
| verhindern. Gerade betrunkene oder sonst aggressive Täter handelten meist | |
| impulsiv und unüberlegt, so die Kläger. Auch religiös und politisch | |
| motivierte Täter ließen sich von Videokameras nicht abschrecken. | |
| Über Klagen gegen Sicherheitsgesetze entscheidet das Verfassungsgericht | |
| meist erst nach vielen Jahren, weil der extrem gründliche Richter Johannes | |
| Masing zuständig ist. | |
| 29 Jun 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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