# taz.de -- Videoüberwachung auf Bahnhöfen: Gesichtserkennung ohne Gesetz? | |
> In Bahnhöfen soll die Polizei nach Verdächtigen suchen – mit | |
> Biometriefahndung. Ob das rechtlich erlaubt ist, da sind sich | |
> Polizeirechtler uneinig. | |
Bild: Kameras gibt es schon. Doch werden die Bilder noch nicht mit Fahndungsdat… | |
Freiburg taz | Ende August machte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) | |
einen spektakulären Vorschlag: In Bahnhöfen und auf Flughäfen solle die | |
Polizei mithilfe von Gesichtserkennungssoftware nach Verdächtigen fahnden. | |
„Die Behörden müssen technisch können, was ihnen rechtlich erlaubt ist“, | |
sagte er damals. | |
Schon 2006 hat das Bundeskriminalamt einen Modellversuch am Mainzer | |
Hauptbahnhof durchgeführt. Damals war die Technik noch nicht so weit. Zu | |
wenige Testpersonen wurden erkannt, vor allem morgens und abends bei | |
schummerigem Licht. De Maizière hofft nun offensichtlich auf technische | |
Fortschritte. Das Innenministerium hat bereits eine Projektgruppe | |
eingerichtet, „um neueste Videoanalysesysteme auf ihren Nutzen zu testen“. | |
Doch wie sieht es rechtlich aus? Ist wirklich schon alles erlaubt, was die | |
Polizei bald können soll? Der Linke-Abgeordnete Andrej Hunko fragte bei der | |
Bundesregierung nach, welches Gesetz denn den massenhaften Einsatz von | |
Gesichtserkennungssoftware erlaube. | |
Die Antwort kam von Innenstaatssekretärin Emily Haber. Sie verwies auf | |
Paragraf 27 des Bundespolizeigesetzes (BPolG). „Die Bundespolizei kann | |
selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einsetzen“, heißt es | |
da. Es geht also um Videoüberwachung. Doch die Aufzeichnung von Bildern ist | |
etwas anderes als deren Auswertung durch einen Abgleich mit der | |
Fahndungsdatei. | |
Das fand auch Andrej Hunko: „Wenn alle Vorübergehenden mit | |
Polizeidatenbanken gerastert werden, dürfte das zu vielen falschen Treffern | |
und damit zu vielen falschen Verdächtigungen führen – das ist ein massiver | |
Grundrechtseingriff, der von diesem Paragrafen wohl kaum gedeckt ist.“ | |
Sicherheitshalber fragte Hunko aber noch beim Wissenschaftlichen Dienst des | |
Bundestags nach. Resultat: Polizeirechtler sind noch völlig uneinig, ob das | |
Bundespolizeigesetz derzeit eine Biometriefahndung erlaubt. | |
Auch Staatssekretärin Haber war weniger vollmundig als ihr Minister. Die | |
eingerichtete Projektgruppe prüfe durchaus auch einen „Handlungsbedarf“ des | |
Gesetzgebers. | |
14 Sep 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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