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# taz.de -- Massenüberwachung mit Gesichtserkennung: Wen die Kamera erkennt
> Von der Gesichtserkennung bis zum Fingerabdruck – die biometrische
> Überwachung nimmt zu, so der Report einer Bürgerrechts-NGO.
Bild: Die biometrische Überwachung, z.B. mit Gesichtserkennung, ist auch in Eu…
Berlin taz | Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi)
sieht die Überwachung mit biometrischen Methoden wie Gesichtserkennung in
Europa auf dem Vormarsch. „Die Nutzung von biometrischer Massenüberwachung
im öffentlichen Raum ist in den vergangenen Jahren zunehmend und
stillschweigend zu einer gängigen Methode geworden“, schreibt die
Organisation [1][in einem am Mittwoch vorgelegten Report]. Dabei gehe es
sowohl um Überwachung durch staatliche Stellen als auch durch private
Akteure.
Grundsätzlich [2][verbietet die Datenschutz-Grundverordnung biometrische
Überwachung]. Nur in Ausnahmefällen ist sie erlaubt, zum Beispiel, wenn die
Betroffenen ausdrücklich und freiwillig zugestimmt haben. [3][So musste
kürzlich etwa der Berliner Zoo seine Pläne, Jahreskartennutzer:innen
anhand biometrischer Gesichtserkennung zu identifizieren, stoppen].
Der Bericht beleuchtet einzelne Länder in Fallbeispielen, darunter auch
Deutschland. Hier kritisieren die Autor:innen unter anderem eine
zunehmende Nutzung von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und die
Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Für die
Gesichtserkennung führt der Report ein Beispiel aus Köln an, wo die Polizei
Kameras installiert habe, die „biometric-ready“ seien, also tauglich für
die Live-Gesichtserkennung.
Im Blickfeld dieser Kameras seien nicht nur Personen, die sich auf Plätzen
oder Straßen bewegen, sondern auch Arztpraxen, Kanzleien und religiöse Orte
– und damit auch die Personen, die sie betreten oder verlassen. Die NGO
kritisiert dabei grundsätzlich den Einsatz von Kameraüberwachung im
öffentlichen Raum, weil sie das verdeckte Sammeln persönlicher Daten
normalisiere.
„Während die EU-Gesetze sagen, dass jeder von uns unschuldig ist, bis seine
Schuld bewiesen ist, stellt die Verbreitung biometrischer
Massenüberwachungspraktiken in ganz Europa das auf den Kopf“, kritisiert
Ella Jakubowska von EDRi. In der Logik dieser Überwachungspraktiken sei
jede:r so lange verdächtig, bis die Unschuld mittels der zur Überwachung
gehörenden Datenbanken und Systeme nachgewiesen werde.
7 Jul 2021
## LINKS
[1] https://edri.org/wp-content/uploads/2021/07/EDRI_RISE_REPORT.pdf
[2] https://dejure.org/gesetze/DSGVO/9.html
[3] /Biometrische-Gesichtserkennung/!5765029
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Bürgerrechte
Gesichtserkennung
Wochenkommentar
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Innenministerkonferenz
Stuttgart
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