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# taz.de -- Videoüberwachung in Berlin: Einer guckt immer
> Die Regierungskoalition will am Alexanderplatz ein Modellprojekt starten.
> Die Opposition scheitert mit dem Antrag, die Wirkung der Kameras
> auswerten zu lassen.
Bild: Videoüberwachung: Nie allein
Der Antrag der Piratenfraktion ist umfangreich, aber die Lektüre wert: In
Berlin gibt es derzeit mindestens 14.765 Videokameras im öffentlichen Raum.
Davon befinden sich rund 13.500 Geräte im Bereich des Personennahverkehrs.
Die Speicherfrist für die Aufnahmen ist 2012 von 24 auf 48 Stunden
verlängert worden. Eine wissenschaftliche Auswertung, was die
Überwachungsaktion bringt, hat der Senat indes nie für nötig gehalten.
Das wird auch in Zukunft so bleiben. Einen von der Piratenfraktion
eingebrachten Antrag, der von Grünen und Linken unterstützt wird, lehnte
die rot-schwarze Regierungskoalition am Montag im Innenausschuss ab.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum bedeute immer einen
Grundrechtseingriff – hatte der innenpolitische Piratensprecher,
Christopher Lauer, den Antrag begründet. Der Senat müsse die Wirkung der
Videoüberwachung mindestens ein Jahr lang wissenschaftlich evaluieren
lassen. Dabei gehe es nicht nur um die Frage, ob mithilfe von
Videoaufzeichnung Strafverfolgung erleichtert werde, sondern auch darum, ob
sich potenzielle Täter durch die Existenz von Kameras abschrecken ließen,
diese also präventiv wirken.
All das müsse an vorhandenen videoüberwachten Orten erforscht werden.
Solange das nicht geschehen sei, dürften keine neuen Überwachungsräume
geschaffen werden, forderten die Piraten in ihrem Antrag. „Bringt es was,
oder nicht? Das ist eine Glaubensfrage“, ist Lauer überzeugt. Ohne seriöse
Zahlen werde die Debatte über Videoüberwachung stets eine ideologische
Debatte bleiben.
Der Senat hatte auf einer Klausurtagung Anfang 2016 einen Modellversuch zur
Ausweitung der Videoüberwachung, insbesondere an öffentlichen Plätzen,
beschlossen. Auch die Speicherfrist von derzeit 48 Stunden soll weiter
erhöht werden. Innensenator Frank Henkel (CDU) verriet nichts Neues, als er
sich als Anhänger von Videoüberwachung outete – „ganz unideologisch“, w…
er Glauben zu machen suchte. Denn: Der Nutzen bei der Strafverfolgung stehe
außer Frage. Das belegten die Zahlen der BVG. Zwischen Januar 2014 und Juni
2015 hätten die Berliner Verkehrsbetriebe mehr als 5.000 Fälle von
Aufzeichnungen an die Polizei weitergeleitet. In 700 Fällen seien
Tatverdächtige ermittelt worden. Ob die Kameras auch eine präventive
Wirkung hätten, ließe sich statistisch kaum beweisen, darum sei eine
Evaluation unsinnig, so Henkel. Er schlage vor, am stark frequentierten
Alexanderplatz ein Modellprojekt zur Videoüberwachung zu installieren.
Damit könnte man auch Vergleichszahlen zum Zeitpunkt vor der Überwachung
generieren.
Ein Moratorium lehnten CDU und SPD ab. „Das geht zu weit“, so der
innenpolitische Sprecher der SPD, Frank Zimmermann. Auch er sprach sich für
ein Modellprojekt am Alexanderplatz aus. LinkenFfraktionschef Udo Wolf
bezeichnete die Haltung der Regierungskoalition als „Posse“. Die Weigerung,
die Videoüberwachung evaluieren zu lassen, sei ihm ein Rätsel, „da alle
betonen, dass das eine unideologische Entscheidung ist“.
25 Apr 2016
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Videoüberwachung
Security
BVG
Schwerpunkt Überwachung
Michael Müller
Krieg
Datenschutz
Piraten
CDU Berlin
Kotti und Co
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