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# taz.de -- Justizminister Heiko Maas zu Paragraf 175: Homosexuelle bald rehabi…
> Schon im Mai hatte der Justizminister Entschädigungen für homosexuelle
> Opfer des Paragrafen 175 versprochen. Im Oktober will Heiko Maas einen
> Entwurf vorlegen.
Bild: „Ein Rechtsstaat sollte auch die Kraft haben, seine eigenen Fehler zu k…
Berlin dpa | Bundesjustizminister Heiko Maas will die angekündigte
Rehabilitierung homosexueller Männer, die nach dem früheren Paragrafen 175
verurteilt worden waren, in Kürze auf den Weg bringen. „Ich werde noch im
Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem wir die Verurteilungen nach §
175 aufheben und die Betroffenen rehabilitieren“, zitiert die Rheinische
Post aus dem Manuskript der Rede, die der SPD-Politiker am Dienstag zur
Eröffnung des 71. Deutschen Juristentages in Essen halten wollte.
Maas hatte bereits im Mai eine Rehabilitierung und Entschädigung der
Betroffenen angekündigt, der Zeitplan für das Unterfangen war bislang aber
unklar. Zuletzt hatten die Grünen Druck gemacht, eine rasche
Entschädigungslösung gefordert und dazu einen eigenen Gesetzentwurf in
Aussicht gestellt.
Seit 1969 seien homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht
mehr strafbar, aber die Urteile, die bis dahin ergangen seien, bestünden
noch immer, sagte Maas. „Ich finde es unerträglich, dass die Betroffenen
bis heute mit diesem Strafmakel leben müssen.“
Diese Männer hätten nichts gestohlen und nichts unterschlagen, sie hätten
niemanden verletzt und niemanden betrogen, sie seien einzig und allein
wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt und bestraft worden. „Aus heutiger
Sicht war das ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und damit
verfassungswidrig“, betonte Maas. „Ein Rechtsstaat sollte auch die Kraft
haben, seine eigenen Fehler zu korrigieren.“
Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten
verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Bis zur
Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils
mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3.500.
Homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen blieben bis 1994 strafbar. In der
DDR wurde der Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft.
Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Martin Burgi im Auftrag der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai die kollektive
Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies
würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der
entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die
Entschädigung soll nach früheren Angaben über einen Fonds organisiert
werden.
13 Sep 2016
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Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
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