| # taz.de -- Förderung des Carsharings: Autoteilen soll leichter werden | |
| > Die Bundesregierung will per Gesetz das Carsharing fördern. Nun sind | |
| > Bundesländer und Kommunen am Zug. Der Branchenverband stimmt zu. | |
| Bild: Ein neues Gesetz der Bundesregierung soll das Carsharing ausdrücklich f�… | |
| Berlin taz | „Jetzt ein Auto“ – so wirbt ein Carsharing-Anbieter, und er | |
| scheint mit seinem Angebot, wie andere Anbieter auch, genau im Trend zu | |
| liegen. 1,26 Millionen Nutzer – darunter allerdings viele Mehrfachnutzer – | |
| hatten die Carsharing-Anbieter im vergangenen Jahr, ein Viertel mehr als im | |
| Jahr davor. Diesem Trend trägt nun die Bundesregierung Rechnung und legt | |
| ein Carsharing-Gesetz vor. Das Ziel des Gesetzentwurfs, der der taz | |
| vorliegt, geht schon aus der Überschrift hervor: „Entwurf eines Gesetzes | |
| zur Bevorrechtigung des Carsharings“, lautet sie. Der Text wurde in der | |
| vergangenen Woche an die Bundesländer verschickt; er ist die Grundlage für | |
| die Länderanhörung. Bis Ende September sollen Länder und Verbände Stellung | |
| beziehen; Mitte des nächsten Jahres könnte das Gesetz in Kraft treten. | |
| Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Carsharing ausdrücklich | |
| fördern. „Die Regelungen sollen dazu beitragen, Geschäftsmodelle für das | |
| Carsharing bundesweit zu fördern beziehungsweise zu ermöglichen.“ Bisher | |
| gebe es im deutschen Recht keine Ermächtigungsgrundlage dafür, eine | |
| Parkbevorrechtigung und Parkgebührenbefreiung für das Carsharing im | |
| öffentlichen Verkehrsraum aus nicht ordnungsrechtlichen Gründen vornehmen | |
| zu können. Länder und Kommunen hätten aber ein großes Interesse an der | |
| Einräumung solcher Privilegien. | |
| Das soll das Gesetz leisten. Es regelt zum einen die Kennzeichnung | |
| privilegierter Fahrzeuge und eröffnet zum anderen Ländern und Kommunen die | |
| Möglichkeit, Bevorrechtigungen für Carsharing-Fahrzeuge und -anbieter | |
| einzuführen. Ob die Kommunen aber tatsächlich bevorzugte Parkflächen für | |
| Carsharing-Fahrzeuge ausweisen, entscheiden sie selbst. | |
| Die steigende verkehrs- und umweltpolitische sowie stadtplanerische | |
| Bedeutung des Carsharings sei unumstritten, begründet die Bundesregierung | |
| ihr Gesetz. „Da mehrere Nutzerinnen und Nutzer sich ein Carsharingfahrzeug | |
| teilen, kann es gerade in innerstädtischen Quartieren langfristig zu einer | |
| Reduzierung des Flächenbedarfs für das Parken kommen.“ Zudem könne der | |
| Parksuchverkehr reduziert werden, ebenso sinke der Anreiz, sich einen | |
| privaten Pkw anzuschaffen. | |
| ## Bundesverband Carsharing begrüßt das Gesetzesvorhaben | |
| Der Gesetzentwurf definiert die förderwürdigen Kraftfahrzeuge der | |
| jeweiligen Unternehmen; ausdrücklich gefördert werden Unternehmen des | |
| stationsbasierten Carsharings, bei dem die Fahrzeuge an einem festen | |
| Standort stehen, und des stationsunabhängigen Carsharings, bei dem die | |
| Autos innerhalb eines festgelegten Gebiets an beliebiger Stelle entliehen | |
| und abgestellt werden können. | |
| Nicht bevorzugt werden klassische Autovermieter, da bei ihnen der | |
| Umweltschutzaspekt nach Ansicht der Bundesregierung fehlt. Ebenso wenig | |
| wird privates Carsharing bevorzugt – wegen einer „mutmaßlich hohen | |
| Missbrauchsanfälligkeit“. Gemeint ist, dass sich Privatleute nur pro Forma | |
| ein Auto teilen könnten, um Sonderparkplätze nutzen zu können. | |
| Der Bundesverband Carsharing begrüßt das Gesetzesvorhaben. „Rein fachlich | |
| ist das richtig gut“, sagte Verbandssprecher Gunnar Nehrkel der taz. | |
| Sinnvoll sei die klare Unterscheidung zwischen stationsbasierten und | |
| stationsunabhängigen Anbietern. Schließlich ergebe es wenig Sinn, wenn | |
| Stellplätze stationsbasierter Anbieter von Fahrzeugen stationsunabhängier | |
| Anbieter belegt würden. Dass Carsharing zu Lasten des ÖPNV gehe, weil viele | |
| oft lieber Auto statt Bus oder Bahn fahren, verneint Nehrkel. „In der Summe | |
| ergänzen sich Carsharing und ÖPNV.“ | |
| Dies gelte auch für das stationsunabhängige Carsharing, wie eine Studie der | |
| Stadt München gezeigt habe. Nicht glücklich sei sein Verband aber mit der | |
| Zweistufigkeit des Verfahrens. Der Bund ermächtige die Länder ja nur, das | |
| Carsharing zu fördern: „Wann die neuen Regeln in den Städten wirklich | |
| gelten, wissen wir nicht.“ | |
| 28 Aug 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Richard Rother | |
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