# taz.de -- Förderung des Carsharings: Autoteilen soll leichter werden | |
> Die Bundesregierung will per Gesetz das Carsharing fördern. Nun sind | |
> Bundesländer und Kommunen am Zug. Der Branchenverband stimmt zu. | |
Bild: Ein neues Gesetz der Bundesregierung soll das Carsharing ausdrücklich f�… | |
Berlin taz | „Jetzt ein Auto“ – so wirbt ein Carsharing-Anbieter, und er | |
scheint mit seinem Angebot, wie andere Anbieter auch, genau im Trend zu | |
liegen. 1,26 Millionen Nutzer – darunter allerdings viele Mehrfachnutzer – | |
hatten die Carsharing-Anbieter im vergangenen Jahr, ein Viertel mehr als im | |
Jahr davor. Diesem Trend trägt nun die Bundesregierung Rechnung und legt | |
ein Carsharing-Gesetz vor. Das Ziel des Gesetzentwurfs, der der taz | |
vorliegt, geht schon aus der Überschrift hervor: „Entwurf eines Gesetzes | |
zur Bevorrechtigung des Carsharings“, lautet sie. Der Text wurde in der | |
vergangenen Woche an die Bundesländer verschickt; er ist die Grundlage für | |
die Länderanhörung. Bis Ende September sollen Länder und Verbände Stellung | |
beziehen; Mitte des nächsten Jahres könnte das Gesetz in Kraft treten. | |
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Carsharing ausdrücklich | |
fördern. „Die Regelungen sollen dazu beitragen, Geschäftsmodelle für das | |
Carsharing bundesweit zu fördern beziehungsweise zu ermöglichen.“ Bisher | |
gebe es im deutschen Recht keine Ermächtigungsgrundlage dafür, eine | |
Parkbevorrechtigung und Parkgebührenbefreiung für das Carsharing im | |
öffentlichen Verkehrsraum aus nicht ordnungsrechtlichen Gründen vornehmen | |
zu können. Länder und Kommunen hätten aber ein großes Interesse an der | |
Einräumung solcher Privilegien. | |
Das soll das Gesetz leisten. Es regelt zum einen die Kennzeichnung | |
privilegierter Fahrzeuge und eröffnet zum anderen Ländern und Kommunen die | |
Möglichkeit, Bevorrechtigungen für Carsharing-Fahrzeuge und -anbieter | |
einzuführen. Ob die Kommunen aber tatsächlich bevorzugte Parkflächen für | |
Carsharing-Fahrzeuge ausweisen, entscheiden sie selbst. | |
Die steigende verkehrs- und umweltpolitische sowie stadtplanerische | |
Bedeutung des Carsharings sei unumstritten, begründet die Bundesregierung | |
ihr Gesetz. „Da mehrere Nutzerinnen und Nutzer sich ein Carsharingfahrzeug | |
teilen, kann es gerade in innerstädtischen Quartieren langfristig zu einer | |
Reduzierung des Flächenbedarfs für das Parken kommen.“ Zudem könne der | |
Parksuchverkehr reduziert werden, ebenso sinke der Anreiz, sich einen | |
privaten Pkw anzuschaffen. | |
## Bundesverband Carsharing begrüßt das Gesetzesvorhaben | |
Der Gesetzentwurf definiert die förderwürdigen Kraftfahrzeuge der | |
jeweiligen Unternehmen; ausdrücklich gefördert werden Unternehmen des | |
stationsbasierten Carsharings, bei dem die Fahrzeuge an einem festen | |
Standort stehen, und des stationsunabhängigen Carsharings, bei dem die | |
Autos innerhalb eines festgelegten Gebiets an beliebiger Stelle entliehen | |
und abgestellt werden können. | |
Nicht bevorzugt werden klassische Autovermieter, da bei ihnen der | |
Umweltschutzaspekt nach Ansicht der Bundesregierung fehlt. Ebenso wenig | |
wird privates Carsharing bevorzugt – wegen einer „mutmaßlich hohen | |
Missbrauchsanfälligkeit“. Gemeint ist, dass sich Privatleute nur pro Forma | |
ein Auto teilen könnten, um Sonderparkplätze nutzen zu können. | |
Der Bundesverband Carsharing begrüßt das Gesetzesvorhaben. „Rein fachlich | |
ist das richtig gut“, sagte Verbandssprecher Gunnar Nehrkel der taz. | |
Sinnvoll sei die klare Unterscheidung zwischen stationsbasierten und | |
stationsunabhängigen Anbietern. Schließlich ergebe es wenig Sinn, wenn | |
Stellplätze stationsbasierter Anbieter von Fahrzeugen stationsunabhängier | |
Anbieter belegt würden. Dass Carsharing zu Lasten des ÖPNV gehe, weil viele | |
oft lieber Auto statt Bus oder Bahn fahren, verneint Nehrkel. „In der Summe | |
ergänzen sich Carsharing und ÖPNV.“ | |
Dies gelte auch für das stationsunabhängige Carsharing, wie eine Studie der | |
Stadt München gezeigt habe. Nicht glücklich sei sein Verband aber mit der | |
Zweistufigkeit des Verfahrens. Der Bund ermächtige die Länder ja nur, das | |
Carsharing zu fördern: „Wann die neuen Regeln in den Städten wirklich | |
gelten, wissen wir nicht.“ | |
28 Aug 2016 | |
## AUTOREN | |
Richard Rother | |
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