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# taz.de -- Kommentar Sozialer Wohnungsbau: Etwas beherzter, bitte
> Bauministerin Hendricks will das Grundgesetz ändern, damit der Bund den
> sozialen Wohnungsbau fördern kann. Doch dafür haben wir nicht genug Zeit.
Bild: Eine Wohnung in München? Viel Spaß bei der Suche
In vielen Ballungsräumen sind Wohnungen knapp, vor allem bezahlbare. Und
trotz Mietpreisbremse steigen die Mieten. Ein wichtiger Grund: Der soziale
Wohnungsbau wurde zu lange vernachlässigt. Das ist eine unangenehme
Situation für eine sozialdemokratische Bauministerin wie Barbara Hendricks.
Ihr [1][Ruf nach einer Grundgesetzänderung] soll nun zumindest klarstellen:
„Ich bin nicht schuld.“ Schuld sind also die Länder.
Bis 2006 konnte der Bund den Ländern relativ großzügig Finanzhilfen geben,
auch für den sozialen Wohnungsbau. Seit der Föderalismusreform ist dies
nicht mehr möglich. Allerdings haben die Länder ausgehandelt, dass der Bund
bis 2019 als „Kompensation“ den Ländern Geld in gleicher Höhe zahlen muss.
Seit 2014 fließen die Gelder jedoch ohne Zweckbindung. Die Länder dürfen
die Bundeszuschüsse für den sozialen Wohnungsbau als auch für ganz andere
Investitionen verwenden. Was für ein Unsinn!
Es besteht aber tatsächlich die Chance, das Grundgesetz zu ändern.
Schließlich würden die Kompensationszahlungen des Bundes ab 2020 ja
ersatzlos entfallen. Da stimmen die Länder wohl lieber einer
Verfassungsänderung zu – die dem Bund erlaubt, ihnen weiter Milliarden zu
überweisen, nun wieder zweckgebunden. Der soziale Wohnungsbau würde davon
aber erst ab 2020 profitieren. So viel Zeit haben wir nicht.
Und es geht nicht nur ums Geld. Der Bund sollte auch die Kriterien für den
sozialen Wohnungsbau festlegen können. Bis 2006 hatte er die
Gesetzgebungskompetenz hierfür. Dann ging sie in der Föderalismusreform an
die Länder. Dies sollte rückgängig gemacht werden. Die von Hendricks
vorgeschlagene „Gemeinschaftsaufgabe“ Wohnungsbau genügt hierfür nicht.
Danach würde im Grundgesetz nur ein fester Finanzierungsanteil des Bundes
(z.B. 50 Prozent) festgeschrieben, die Gesetzgebungskompetenz bliebe aber
bei den Ländern.
Hendricks Vorschlag geht zwar in die richtige Richtung, ist aber noch zu
halbherzig.
17 Aug 2016
## LINKS
[1] /Hendricks-will-Grundgesetzaenderung/!5331035/
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Miete
Sozialer Wohnungsbau
Mietpreisbremse
Wohnungspolitik
Barbara Hendricks
Schwerpunkt TTIP
Barbara Hendricks
Sozialer Wohnungsbau
Kapitalozän
Matthias Kollatz-Ahnen
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