| # taz.de -- Kommentar Sozialer Wohnungsbau: Etwas beherzter, bitte | |
| > Bauministerin Hendricks will das Grundgesetz ändern, damit der Bund den | |
| > sozialen Wohnungsbau fördern kann. Doch dafür haben wir nicht genug Zeit. | |
| Bild: Eine Wohnung in München? Viel Spaß bei der Suche | |
| In vielen Ballungsräumen sind Wohnungen knapp, vor allem bezahlbare. Und | |
| trotz Mietpreisbremse steigen die Mieten. Ein wichtiger Grund: Der soziale | |
| Wohnungsbau wurde zu lange vernachlässigt. Das ist eine unangenehme | |
| Situation für eine sozialdemokratische Bauministerin wie Barbara Hendricks. | |
| Ihr [1][Ruf nach einer Grundgesetzänderung] soll nun zumindest klarstellen: | |
| „Ich bin nicht schuld.“ Schuld sind also die Länder. | |
| Bis 2006 konnte der Bund den Ländern relativ großzügig Finanzhilfen geben, | |
| auch für den sozialen Wohnungsbau. Seit der Föderalismusreform ist dies | |
| nicht mehr möglich. Allerdings haben die Länder ausgehandelt, dass der Bund | |
| bis 2019 als „Kompensation“ den Ländern Geld in gleicher Höhe zahlen muss. | |
| Seit 2014 fließen die Gelder jedoch ohne Zweckbindung. Die Länder dürfen | |
| die Bundeszuschüsse für den sozialen Wohnungsbau als auch für ganz andere | |
| Investitionen verwenden. Was für ein Unsinn! | |
| Es besteht aber tatsächlich die Chance, das Grundgesetz zu ändern. | |
| Schließlich würden die Kompensationszahlungen des Bundes ab 2020 ja | |
| ersatzlos entfallen. Da stimmen die Länder wohl lieber einer | |
| Verfassungsänderung zu – die dem Bund erlaubt, ihnen weiter Milliarden zu | |
| überweisen, nun wieder zweckgebunden. Der soziale Wohnungsbau würde davon | |
| aber erst ab 2020 profitieren. So viel Zeit haben wir nicht. | |
| Und es geht nicht nur ums Geld. Der Bund sollte auch die Kriterien für den | |
| sozialen Wohnungsbau festlegen können. Bis 2006 hatte er die | |
| Gesetzgebungskompetenz hierfür. Dann ging sie in der Föderalismusreform an | |
| die Länder. Dies sollte rückgängig gemacht werden. Die von Hendricks | |
| vorgeschlagene „Gemeinschaftsaufgabe“ Wohnungsbau genügt hierfür nicht. | |
| Danach würde im Grundgesetz nur ein fester Finanzierungsanteil des Bundes | |
| (z.B. 50 Prozent) festgeschrieben, die Gesetzgebungskompetenz bliebe aber | |
| bei den Ländern. | |
| Hendricks Vorschlag geht zwar in die richtige Richtung, ist aber noch zu | |
| halbherzig. | |
| 17 Aug 2016 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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