# taz.de -- Kommentar Sozialer Wohnungsbau: Etwas beherzter, bitte | |
> Bauministerin Hendricks will das Grundgesetz ändern, damit der Bund den | |
> sozialen Wohnungsbau fördern kann. Doch dafür haben wir nicht genug Zeit. | |
Bild: Eine Wohnung in München? Viel Spaß bei der Suche | |
In vielen Ballungsräumen sind Wohnungen knapp, vor allem bezahlbare. Und | |
trotz Mietpreisbremse steigen die Mieten. Ein wichtiger Grund: Der soziale | |
Wohnungsbau wurde zu lange vernachlässigt. Das ist eine unangenehme | |
Situation für eine sozialdemokratische Bauministerin wie Barbara Hendricks. | |
Ihr [1][Ruf nach einer Grundgesetzänderung] soll nun zumindest klarstellen: | |
„Ich bin nicht schuld.“ Schuld sind also die Länder. | |
Bis 2006 konnte der Bund den Ländern relativ großzügig Finanzhilfen geben, | |
auch für den sozialen Wohnungsbau. Seit der Föderalismusreform ist dies | |
nicht mehr möglich. Allerdings haben die Länder ausgehandelt, dass der Bund | |
bis 2019 als „Kompensation“ den Ländern Geld in gleicher Höhe zahlen muss. | |
Seit 2014 fließen die Gelder jedoch ohne Zweckbindung. Die Länder dürfen | |
die Bundeszuschüsse für den sozialen Wohnungsbau als auch für ganz andere | |
Investitionen verwenden. Was für ein Unsinn! | |
Es besteht aber tatsächlich die Chance, das Grundgesetz zu ändern. | |
Schließlich würden die Kompensationszahlungen des Bundes ab 2020 ja | |
ersatzlos entfallen. Da stimmen die Länder wohl lieber einer | |
Verfassungsänderung zu – die dem Bund erlaubt, ihnen weiter Milliarden zu | |
überweisen, nun wieder zweckgebunden. Der soziale Wohnungsbau würde davon | |
aber erst ab 2020 profitieren. So viel Zeit haben wir nicht. | |
Und es geht nicht nur ums Geld. Der Bund sollte auch die Kriterien für den | |
sozialen Wohnungsbau festlegen können. Bis 2006 hatte er die | |
Gesetzgebungskompetenz hierfür. Dann ging sie in der Föderalismusreform an | |
die Länder. Dies sollte rückgängig gemacht werden. Die von Hendricks | |
vorgeschlagene „Gemeinschaftsaufgabe“ Wohnungsbau genügt hierfür nicht. | |
Danach würde im Grundgesetz nur ein fester Finanzierungsanteil des Bundes | |
(z.B. 50 Prozent) festgeschrieben, die Gesetzgebungskompetenz bliebe aber | |
bei den Ländern. | |
Hendricks Vorschlag geht zwar in die richtige Richtung, ist aber noch zu | |
halbherzig. | |
17 Aug 2016 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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