| # taz.de -- Palmer-Äußerungen auf dem Prüfstand: Abschiebung? Nicht mal in B… | |
| > Tübingens grüner OB Boris Palmer fordert die sofortige Abschiebung | |
| > krimineller Syrier. Dies erlaube die Genfer Flüchtlingskonvention. Stimmt | |
| > das? | |
| Bild: Der von Palmer angesprochene Syrer, der in Reutlingen eine polnische Koll… | |
| Freiburg taz | Die Abschiebung von syrischen Straftätern nach Syrien ist | |
| nicht so einfach, wie Boris Palmer sich das vorstellt. Seine rechtliche | |
| Analyse übergeht viele Prüfungsschritte. In einem Interview hat der | |
| Tübinger OB Boris Palmer (Grüne) jüngst gefordert, Straftäter auch nach | |
| Syrien abzuschieben. Dies erlaube auch die Genfer Flüchtlingskonvention, | |
| setzte er jetzt in einem Facebook-Post nach. | |
| Anerkannte Asylberechtigte sowie Flüchtlinge im Asylverfahren haben ein | |
| Aufenthaltsrecht in Deutschland. Dieses Aufenthaltsrecht kann aber bei | |
| schweren Straftaten per Ausweisung beendet werden. Die Schwelle wurde erst | |
| in diesem Jahr für viele Delikte herabgesetzt. Während zuvor eine | |
| Verurteilung von mindestens drei Jahren erforderlich war, genügt jetzt | |
| schon ein Jahr Freiheitsstrafe. Eine solche Ausweisung erlaubt auch die | |
| Genfer Flüchtlingskonvention, wenn sie zum Schutz der „Sicherheit der | |
| Allgemeinheit“ erforderlich ist. Insoweit hat Palmer recht. | |
| Vor jeder Ausweisung muss zwar zudem eine Einzelfallprüfung stattfinden. | |
| Wer hier geboren und aufgewachsen ist, kann sein Aufenthaltsrecht dabei | |
| aber eher behalten als ein frisch angekommener Flüchtling. Wer ausgewiesen | |
| wurde, muss freiwillig ausreisen oder wird zwangsweise abgeschoben. | |
| Bei syrischen Flüchtlingen dürfte es aber häufig Abschiebehindernisse | |
| geben, weil in der Heimat eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit | |
| besteht. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz, der Europäischen | |
| Menschenrechtskonvention und dem deutschen Aufenthaltsgesetz. Faktisch gibt | |
| es derzeit keine Abschiebungen nach Syrien. Nicht einmal aus Bayern. | |
| ## Auch wenn nicht gekämpft wird, Syrien ist gefährlich | |
| Palmer erklärt nun, dass es in Syrien Gebiete gebe, in denen „nicht | |
| gekämpft“ wird. Darauf allein kommt es aber nicht an. Das Assad-Regime ist | |
| für Oppositionelle auch dort lebensgefährlich, wo nicht gekämpft wird. Die | |
| meisten syrischen Flüchtlinge sind Regimegegner. Das Bundesamt für | |
| Migration und Flüchtlinge (Bamf) erkennt syrische Antragsteller in der | |
| Regel als politisch Verfolgte an und nicht als Bürgerkriegsflüchtlinge. | |
| Doch selbst ein systemnaher Bürgerkriegsflüchtling kann nach einer | |
| Ausweisung nicht so einfach in ein vom Assad-Regime beherrschtes und | |
| kampffreies Gebiet abgeschoben werden. Denn für eine Abschiebung ist immer | |
| die Zustimmung des Herkunftsstaates erforderlich. Ob Syrien solchen | |
| Abschiebungen zustimmen würde, ist unbekannt. | |
| Vor allem aber müssen syrische Flüchtlinge, die in Deutschland straffällig | |
| wurden, zunächst ihre Strafe verbüßen, zumindest teilweise. Der von Palmer | |
| angesprochene Syrer, der in Reutlingen auf offener Straße eine polnische | |
| Kollegin mit dem Kebabmesser tötete, wird zunächst vor Gericht gestellt und | |
| vermutlich zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt. | |
| Auch ausländische Täter, die ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren | |
| werden, müssen in der Regel die Hälfte ihrer Strafe verbüßen, bevor sie | |
| Deutschland verlassen müssen. Für eine sofortige Abschiebung ohne Strafe, | |
| was Palmer nahelegt, hätte vermutlich kaum jemand Verständnis. | |
| 8 Aug 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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