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# taz.de -- Politische Debatte über Sexualstrafrecht: Wie viel wert ist ein Ne…
> Wie ernst meint es die Koalition mit der Reform des Sexualstrafrechts? Es
> gibt noch keinen Gesetzentwurf für ein „Nein heißt Nein“.
Bild: Was genau gibt es da nicht zu verstehen?
Berlin taz | Es ist wieder passiert: Frauen wurden umzingelt, angegrapscht,
unsittlich berührt. Diesmal in Darmstadt, beim Schlossgrabenfest am
vergangenen Wochenende. Mittlerweile haben 18 Frauen bei der Darmstädter
Polizei Anzeige wegen sexueller Belästigung erstattet.
Könnte sein, dass diese neuen Vorfälle eine Rolle spielen, wenn sich am
Mittwochnachmittag PolitikerInnen und Sachverständige im Rechtsausschuss
des Bundestages treffen, um über eine Verschärfung des Sexualstrafrechts zu
reden. Einem entsprechendem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas
(SPD) zufolge sollen die Paragrafen 177 und 179 des Strafgesetzbuchs
reformiert werden.
Seit Jahrzehnten fordern Frauenverbände, ExpertInnen und PolitikerInnen der
Opposition eine große Reform des Sexualstrafrechts, die ein „Nein heißt
Nein“ ins Gesetz schreibt. Zunächst sah es so aus, als könnte es
tatsächlich zur großen Reform des Sexualstrafrechts kommen: Justizminister
Maas zeigte sich nach seiner ursprünglichen Blockade offen für ein „Nein
heißt Nein“. Auch die Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder (CDU)
und Thomas Oppermann (SPD), haben sich Anfang Mai zu dieser Konsequenz
bekannt.
Doch Bekunden ist das eine, Tatsachen schaffen das andere. Seit den
Vorfällen in der Kölner Silvesternacht, bei der es zu über 400 sexuellen
Übergriffen kam, gibt es einen breiten gesellschaftlichen Konsens für ein
„Nein heißt Nein“. Das hätte im Gesetzentwurf von Justizminister Mass
längst Eingang finden können.
Doch den Sachverständigen in der Anhörung liegt mit dem Maas-Papier ein
Vorschlag vor, der all diese Forderungen nicht enthält. Beim
Reformvorschlag geht es um Vergewaltigung. So soll es künftig nicht nur
strafbar sein, wenn der Täter den Sex mit Gewalt erzwingt oder eine
schutzlose Lage des Opfers ausnutzt, sondern auch, wenn er das Opfer
überrumpelt.
Das sogenannte Grapschen, so wie es gerade in Darmstadt und in der
Silvesternacht in Köln massenhaft passiert ist, ist im Gesetzentwurf nicht
enthalten. Ebenfalls nicht im Maas-Papier enthalten ist das Prinzip „Nein
heißt Nein“: Wer eine schlichte verbale Absage an ein sexuelles Angebot
ignoriert, soll künftig bestraft werden. Bislang macht sich nur strafbar,
wer Sex mit Gewalt oder mit bestimmten Drohungen erzwingt. Oder wer die
schutzlose Lage seines Opfers ausnutzt.
Wie ernst zu nehmen sind die Bekenntnisse von Maas, Kauder und Co? Wie
steht die Koalition tatsächlich zum sexuellen Selbstbestimmungsrecht?
Hinter den Kulissen munkelt man, dass es schwierig werden könnte mit einem
gesetzlichen „Nein heißt Nein“.
Dem widerspricht Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU. Die
Unionsfraktion habe sich zu einem „Nein heißt Nein“ bekannt, sagt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur taz: „Wir
arbeiten derzeit an der Umsetzung.“ Ebenso stehe die Union hinter dem
Vorstoß, „Begrapschen“ künftig bestrafen zu wollen.
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion,
versichert gegenüber der taz, dass ein „Nein heißt Nein“ noch in diesem
Jahr umgesetzt werden soll, möglicherweise vor der Sommerpause. Fürs
Grapschen könnte es einen eigenen Straftatbestand geben. Es könnte
„sexueller Übergriff“ heißen und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder einer Geldstrafe geahndet werden.
1 Jun 2016
## AUTOREN
Simone Schmollack
Christian Rath
## TAGS
Sexualstrafrecht
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Schwerpunkt Angela Merkel
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