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# taz.de -- Bundesrats-Initative zum Sexualstrafrecht: Nein soll wirklich Nein …
> CDU und CSU wollen das Sexualstrafrecht offenbar bis zum Sommer umfassend
> reformieren. Justizminister Maas hatte sich dagegen ausgesprochen.
Bild: Mehr sexuelle Selbstbestimmung für Frauen
Berlin taz | CDU und CSU möchten das Sexualstrafrecht offenbar umfassender
ausweiten als bisher geplant – und das noch vor der Sommerpause. Das
berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf die
rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker. Ihr zufolge stehen die Unionsabgeordneten geschlossen
hinter der Feststellung, dass der Grundsatz „Nein heißt Nein“ keine
Einschränkung vertrage.
Konkret heißt das: Wer sexuelle Handlungen an einer Person durchführt, die
damit nicht einverstanden ist und das auch erkennbar ausdrückt, würde sich
in Zukunft strafbar machen. Ob sich das Opfer körperlich gegen den Täter
wehrt oder nicht, würde keine Rolle mehr spielen.
Zuvor hatte am Freitag schon der Bundesrat kritisiert, dass ein
vorliegender Reformvorschlag der Bundesregierung nicht weit genug gehe. In
einer Stellungnahme bemängelte die Länderkammer, dass nach den Plänen der
Regierung auch in Zukunft ohne Strafe davonkommen kann, wer „ein klar
formuliertes ‚Nein‘ des Opfers“ oder „ nonverbale Kommunikation“ wie …
oder Schluchzen ignoriere.
Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte den kritisierten Entwurf im April in
den Bundestag eingebracht. Er soll einige der bestehenden Lücken im
Sexualstrafrecht beseitigen. Als Vergewaltiger gilt vor Gericht bisher nur,
wer eine andere Person durch Gewalt oder Drohungen zu sexuellen Handlungen
zwingt oder sich an einem wehrlosen Opfer vergeht. Maas möchte, dass sich
in Zukunft auch derjenige strafbar macht, der sein Opfer überrumpelt, so
dass dieses gar nicht erst die Möglichkeit zur Gegenwehr hat.
## Maas will Ergebnisse einer Kommission abwarten
Strafbar sollen auch sexuelle Handlungen an Personen werden, die sich nur
deswegen nicht aktiv wehren, weil sie „im Fall ihres Widerstandes ein
empfindliches Übel“ befürchten – etwa wenn der Täter ein Vorgesetzter ist
und das Opfer um seinen Job fürchtet. Für die meisten anderen Fälle würde
aber auch in Zukunft gelten: Ein einfaches Nein des Opfers ist nicht genug,
um den Täter hinterher strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Sogar diese vergleichsweise harmlose Strafrechtsverschärfung aus dem
Justizministerium hing zunächst monatelang im Kabinett fest, da sie vom
Kanzleramt blockiert wurde. Erst im Dezember 2015 gab es von dort grünes
Licht. Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht stieg in den
Regierungsparteien dann die Bereitschaft, weitere Lücken zu schließen.
Längst sind es nicht mehr nur Frauenorganisationen, denen der
Regierungsentwurf zu kurz greift. Sogar die Fraktionschefs von SPD und
Union setzten sich zuletzt dafür ein, das Prinzip „Nein heißt Nein“
konsequent umzusetzen.
Heiko Maas plädierte dagegen noch Ende April im Bundestag dafür, zunächst
auf größere Änderungen im Sexualstrafrecht zu verzichten. Eine wirklich
umfassende Reform sei zu aufwendig, als dass sie in wenigen Monaten
umzusetzen sei. Er wollte zunächst die Ergebnisse einer Expertenkommission
im Herbst abwarten.
Nun könnte es doch schneller gehen – falls die neuen Äußerungen aus der
Union ernst gemeint sind. Ganz sicher ist das nicht: Schon vor Monaten
hatte sich der CDU-Vorstand auf die Forderung geeinigt, dass ein Nein für
eine Straftat ausreichen muss. Einen Tag später bat Fraktionsvize Thomas
Strobl, die Forderung nicht wörtlich zu nehmen: Man habe nur eine griffige
Formulierung gesucht.
16 May 2016
## AUTOREN
Tobias Schulze
## TAGS
Sexualstrafrecht
Heiko Maas
Nein heißt Nein
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Sexualstrafrecht
Schwerpunkt Frankreich
Strafrecht
Sex
Sexuelle Gewalt
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