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# taz.de -- Reform des Sexualstrafrechts: Ist das nun der Durchbruch?
> Jetzt sind auch die Koalitionsspitzen für das Prinzip „Nein heißt Nein“.
> Versprochen wurde es schon oft – und war doch nicht ernstgemeint.
Bild: Findet „Nein heißt Nein“ jetzt auch gut: Unionsfraktionschef Volker …
Endlich haben sich am Wochenende auch die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU
und SPD für einen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
ausgesprochen. Volker Kauder und Thomas Oppermann haben sich nach den
Debatten der letzten Wochen zum Prinzip „Nein heißt Nein“ im
Sexualstrafrecht bekannt.
Das ist ein großer Erfolg der Frauenbewegung, mit dem noch vor einem halben
Jahr nicht zu rechnen war. Damals blockierte das Kanzleramt sogar den
halbherzigen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas. Doch noch steht
der Erfolg nur in der Zeitung, nicht aber im Gesetzblatt. Erst wenn die
Koalition den Entwurf von Minister Maas wirklich konsequent nachbessert,
hatten die Proteste der Frauen Erfolg.
Nach dem bisherigen Verlauf der Debatte ist auch eine Finte zur Beruhigung
der Öffentlichkeit nicht auszuschließen. Schon nach den Kölner Vorfällen
hat sich die CDU-Spitze in ihrer „Mainzer Erklärung“ zum Prinzip „nein
heißt nein“ bekannt. Doch am Tag danach sagte der zuständige Fraktions-Vize
Thomas Strobl, das sei nicht wörtlich zu verstehen, man habe nur eine
„griffige Formulierung“ gesucht.
Auch der SPD kann man nur bedingt über den Weg trauen. Um ihren
Justizminister vor Kritik zu schützen, wird immer wieder behauptet, sein
Gesetzentwurf setze das Prinzip „Nein heißt Nein“ bereits um. Erst am
letzte Donnerstag stellte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes
Fechner, im Bundestag unverfroren diese eindeutig falsche Behauptung auf.
Die dritte Gefahr ist, dass „Nein heißt Nein“ nur als Grundregel verankert
wird, von der es dann Ausnahmen gibt, um Beweisprobleme zu vermeiden. So
hat etwa der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann jüngst argumentiert. Wer
aber nur das bestrafen will, was sich stets gut beweisen lässt, kann das
Sexualstrafrecht gleich abschaffen. Gegen falsche Beschuldigungen schützt
nach wie vor der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Und mit einem
Freispruch aus Mangel an Beweisen kann das Opfer leichter leben als mit der
Auskunft, dass ein strafwürdiger Übergriff gar nicht strafbar war.
Letztlich geht es hier um eine Wertentscheidung des Strafrechts, dass die
sexuelle Selbstbestimmung generell und nicht nur in bestimmten
Konstellationen geschützt wird.
1 May 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Strafrecht
Heiko Maas
Sexualstrafrecht
Sexuelle Gewalt
Bundestag
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