# taz.de -- Reform des Sexualstrafrechts: Ist das nun der Durchbruch? | |
> Jetzt sind auch die Koalitionsspitzen für das Prinzip „Nein heißt Nein“. | |
> Versprochen wurde es schon oft – und war doch nicht ernstgemeint. | |
Bild: Findet „Nein heißt Nein“ jetzt auch gut: Unionsfraktionschef Volker … | |
Endlich haben sich am Wochenende auch die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU | |
und SPD für einen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung | |
ausgesprochen. Volker Kauder und Thomas Oppermann haben sich nach den | |
Debatten der letzten Wochen zum Prinzip „Nein heißt Nein“ im | |
Sexualstrafrecht bekannt. | |
Das ist ein großer Erfolg der Frauenbewegung, mit dem noch vor einem halben | |
Jahr nicht zu rechnen war. Damals blockierte das Kanzleramt sogar den | |
halbherzigen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas. Doch noch steht | |
der Erfolg nur in der Zeitung, nicht aber im Gesetzblatt. Erst wenn die | |
Koalition den Entwurf von Minister Maas wirklich konsequent nachbessert, | |
hatten die Proteste der Frauen Erfolg. | |
Nach dem bisherigen Verlauf der Debatte ist auch eine Finte zur Beruhigung | |
der Öffentlichkeit nicht auszuschließen. Schon nach den Kölner Vorfällen | |
hat sich die CDU-Spitze in ihrer „Mainzer Erklärung“ zum Prinzip „nein | |
heißt nein“ bekannt. Doch am Tag danach sagte der zuständige Fraktions-Vize | |
Thomas Strobl, das sei nicht wörtlich zu verstehen, man habe nur eine | |
„griffige Formulierung“ gesucht. | |
Auch der SPD kann man nur bedingt über den Weg trauen. Um ihren | |
Justizminister vor Kritik zu schützen, wird immer wieder behauptet, sein | |
Gesetzentwurf setze das Prinzip „Nein heißt Nein“ bereits um. Erst am | |
letzte Donnerstag stellte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes | |
Fechner, im Bundestag unverfroren diese eindeutig falsche Behauptung auf. | |
Die dritte Gefahr ist, dass „Nein heißt Nein“ nur als Grundregel verankert | |
wird, von der es dann Ausnahmen gibt, um Beweisprobleme zu vermeiden. So | |
hat etwa der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann jüngst argumentiert. Wer | |
aber nur das bestrafen will, was sich stets gut beweisen lässt, kann das | |
Sexualstrafrecht gleich abschaffen. Gegen falsche Beschuldigungen schützt | |
nach wie vor der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Und mit einem | |
Freispruch aus Mangel an Beweisen kann das Opfer leichter leben als mit der | |
Auskunft, dass ein strafwürdiger Übergriff gar nicht strafbar war. | |
Letztlich geht es hier um eine Wertentscheidung des Strafrechts, dass die | |
sexuelle Selbstbestimmung generell und nicht nur in bestimmten | |
Konstellationen geschützt wird. | |
1 May 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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