# taz.de -- Andrea Nahles kürzt bei EU-Ausländern: Sozialhilfe erst nach fün… | |
> Erst nach fünf Jahren berechtigt: Sozialministerin Andrea Nahles will die | |
> Ansprüche von EU-Ausländern auf Sozialleistungen verringern. | |
Bild: Die Ministerin ist getrieben von den Urteilen des Bundessozialgerichts | |
BERLIN taz | Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will Urteile des | |
Bundessozialgerichts (BSG) aushebeln und den Anspruch von mittellosen | |
EU-Bürgern auf Sozialleistungen beschränken. Statt nach sechs Monaten | |
sollen diese erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Hartz IV und | |
Sozialhilfe haben. | |
Betroffen sind EU-Ausländer, die nach Deutschland kommen, um Arbeit zu | |
suchen oder um Sozialleistungen zu beziehen. Nicht betroffen sind | |
EU-Ausländer, die in Deutschland arbeitslos wurden oder die arbeiten und | |
ihren Mickerlohn mit Hartz IV aufstocken. Deren gesetzliche Ansprüche | |
sollen bestehen bleiben. | |
Schon derzeit sind Ausländer laut Gesetz in den ersten drei Monaten in | |
Deutschland von Hartz IV ausgeschlossen. Wer zur Arbeitssuche einreist, | |
kann sogar generell kein Hartz IV verlangen. Lange Zeit war umstritten, ob | |
diese Ausschlussklauseln mit EU-Recht vereinbar sind. Doch der EuGH hat in | |
drei Urteilen das deutsche Recht bestätigt. | |
Umso überraschender kamen im Dezember 2015 die Urteile des BSG. Die | |
obersten Sozialrichter in Kassel sprachen allen EU-Bürgern, die aufgrund | |
der Leistungsausschlüsse kein Hartz IV bekommen, stattdessen Sozialhilfe | |
zu. Voraussetzung sei nur eine Verfestigung des Aufenthalts in Deutschland, | |
die nach sechs Monaten eintrete. Die Kommunen protestierten, da die | |
Sozialhilfe (anders als Hartz IV) aus ihren Haushalten bezahlt werden muss. | |
Ministerin Nahles versprach sofort Abhilfe. | |
## Nur einmalige Überbrückungsleistung | |
Nach einem Bericht der Funke-Mediengruppe hat Nahles nun einen | |
Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegeben. Danach | |
sollen EU-Ausländer, die nie in Deutschland gearbeitet haben, frühestens | |
nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen können. Wer bis dahin | |
Hilfe braucht, kann nur einmalig vier Wochen lang Überbrückungsleistungen | |
erhalten, die den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und | |
Gesundheitspflege decken. Ansonsten haben mittellose EU-Bürger Anspruch auf | |
ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, damit sie | |
anschließend die dortige Sozialhilfe beantragen können. | |
Das Arbeitsministerium teilt die Argumentation des BSG nicht, wonach | |
bereits nach sechs Monaten ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Deckung | |
des Existenzminimums in Deutschland bestehe. Das vom BSG zitierte Urteil | |
des Bundesverfassungsgerichts betreffe nur Ansprüche von Flüchtlingen, die | |
nicht in ihre Länder zurückkönnen. | |
28 Apr 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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