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# taz.de -- Andrea Nahles kürzt bei EU-Ausländern: Sozialhilfe erst nach fün…
> Erst nach fünf Jahren berechtigt: Sozialministerin Andrea Nahles will die
> Ansprüche von EU-Ausländern auf Sozialleistungen verringern.
Bild: Die Ministerin ist getrieben von den Urteilen des Bundessozialgerichts
BERLIN taz | Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will Urteile des
Bundessozialgerichts (BSG) aushebeln und den Anspruch von mittellosen
EU-Bürgern auf Sozialleistungen beschränken. Statt nach sechs Monaten
sollen diese erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Hartz IV und
Sozialhilfe haben.
Betroffen sind EU-Ausländer, die nach Deutschland kommen, um Arbeit zu
suchen oder um Sozialleistungen zu beziehen. Nicht betroffen sind
EU-Ausländer, die in Deutschland arbeitslos wurden oder die arbeiten und
ihren Mickerlohn mit Hartz IV aufstocken. Deren gesetzliche Ansprüche
sollen bestehen bleiben.
Schon derzeit sind Ausländer laut Gesetz in den ersten drei Monaten in
Deutschland von Hartz IV ausgeschlossen. Wer zur Arbeitssuche einreist,
kann sogar generell kein Hartz IV verlangen. Lange Zeit war umstritten, ob
diese Ausschlussklauseln mit EU-Recht vereinbar sind. Doch der EuGH hat in
drei Urteilen das deutsche Recht bestätigt.
Umso überraschender kamen im Dezember 2015 die Urteile des BSG. Die
obersten Sozialrichter in Kassel sprachen allen EU-Bürgern, die aufgrund
der Leistungsausschlüsse kein Hartz IV bekommen, stattdessen Sozialhilfe
zu. Voraussetzung sei nur eine Verfestigung des Aufenthalts in Deutschland,
die nach sechs Monaten eintrete. Die Kommunen protestierten, da die
Sozialhilfe (anders als Hartz IV) aus ihren Haushalten bezahlt werden muss.
Ministerin Nahles versprach sofort Abhilfe.
## Nur einmalige Überbrückungsleistung
Nach einem Bericht der Funke-Mediengruppe hat Nahles nun einen
Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegeben. Danach
sollen EU-Ausländer, die nie in Deutschland gearbeitet haben, frühestens
nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen können. Wer bis dahin
Hilfe braucht, kann nur einmalig vier Wochen lang Überbrückungsleistungen
erhalten, die den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und
Gesundheitspflege decken. Ansonsten haben mittellose EU-Bürger Anspruch auf
ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, damit sie
anschließend die dortige Sozialhilfe beantragen können.
Das Arbeitsministerium teilt die Argumentation des BSG nicht, wonach
bereits nach sechs Monaten ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Deckung
des Existenzminimums in Deutschland bestehe. Das vom BSG zitierte Urteil
des Bundesverfassungsgerichts betreffe nur Ansprüche von Flüchtlingen, die
nicht in ihre Länder zurückkönnen.
28 Apr 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Andrea Nahles
Sozialleistungen
EU
Sozialhilfe
Jobcenter
SPD
Joachim Gauck
Inklusion
Rente
Integration
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