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# taz.de -- Europaweite Vorratsdatenspeicherung: Flugdaten werden gespeichert
> Fünf Jahre lang werden die Daten aller Fluggäste bei internationalen
> Flügen künftig anlasslos aufbewahrt. Das Europäische Parlament stimmte
> jetzt zu.
Bild: Pro Fluggast und Flug sollen 19 Angaben gespeichert werden
Die EU führt eine europaweite Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten
ein. Das EU-Parlament stimmte am Donnerstag dem seit 2007 diskutierten
Projekt mit großer Mehrheit zu. Die EU-Richtlinie muss nun binnen zwei
Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden.
Pro Fluggast und Flug sollen 19 Angaben gespeichert werden, zum Beispiel
Reiseziel, Reisepartner, Zahlungsmittel und Sonderwünsche beim Essen. Die
Daten werden fünf Jahre gespeichert. Nach 30 Tagen werden persönliche Daten
zwar pseudonymisiert, sie können bei Bedarf aber wieder erkennbar gemacht
werden.
Die Daten werden in jedem EU-Staat in einer Zentralstelle gespeichert und
ausgewertet. Auch eine Weitergabe an andere EU-Staaten und Europol ist
möglich. EU-weit soll das Speichersystem rund 500 Millionen Euro kosten.
Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die anlasslose Massenspeicherung
für Flüge aus der EU hinaus und in die EU hinein durchzuführen. Dagegen
können die Staaten selbst entscheiden, ob sie das System auch für Flüge
zwischen den EU-Staaten anwenden. In Deutschland ist noch offen, ob man
diese Option zu noch mehr Speicherung nutzen will.
## Identifizierung auch von bisher Unbekannten
Der Datenspeicher darf genutzt werden für die Bekämpfung von Terrorismus
und schwerer grenzüberschreitender Kriminalität. Hierzu gehören unter
anderem Drogenhandel, Kinderpornografie und der Handel mit bedrohten
Tierarten. Die Speicherung soll helfen, nachträglich die Flugreisewege von
Straftätern aufzuklären. Außerdem sollen auch bisher unbekannte Verdächtige
identifiziert werden. Wer sich ähnlich verhält wie bekannte Terroristen,
wird vom Computer markiert und dann von den Sicherheitsbehörden „genauer
überprüft“.
Die Fluggastdaten-Speicherung geht deutlich über die
Vorratsdatenspeicherung bei Telefon- und Internetdaten hinaus. So werden
Flugdaten fünf Jahre gespeichert, Telekomdaten nur zehn Wochen. Flugdaten
werden zentral beim Staat aufbewahrt, Telekomdaten dezentral bei den
Firmen. Flugdaten werden aktiv ausgewertet, Telekomdaten nur bei Bedarf
abgefragt. Es spricht deshalb viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht
oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Fluggastdatenspeicherung
beanstanden werden.
Beim EuGH ist schon ein Verfahren zu Fluggastdaten anhängig. Es geht um ein
Abkommen, das die Speicherung der Daten von EU-Kanada-Flügen in Kanada
regelt. Das Europäische Parlament hat beim EuGH ein Gutachten angefordert,
nachdem dieser im April 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von
Telekom-Daten für unverhältnismäßig und nichtig erklärte.
Das Parlament wollte nun aber nicht auf das EuGH-Gutachten warten. Denn in
einem Paket wurde die neue Massenspeicherung nun gemeinsam mit der eher
erfreulichen Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Außerdem hatten die
EU-Innenminister das Parlament nach den Anschlägen von Paris und Brüssel
massiv unter Druck gesetzt, endlich der Fluggastdatenspeicherung
zuzustimmen – obwohl Flugdaten dabei gar keine Rolle spielten.
14 Apr 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Datenschutz
Schwerpunkt Überwachung
Vorratsdatenspeicherung
EuGH
Datenschutz
Flugzeug
FDP
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Vorratsdatenspeicherung
Belgien
Brüssel
Schwerpunkt Islamistischer Terror
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