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# taz.de -- EuGH kippt Fluggastdaten-Abkommen: Ein bisschen weniger Überwachung
> Der EuGH hat das geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten
> zwischen der EU und Kanada gekippt. Das freut Datenschützer.
Bild: Die Leute wollen schnorcheln fahren, nicht abgeschnorchelt werden
Luxemburg dpa | Der Europäische Gerichtshof hat das von der EU und Kanada
geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten gestoppt. Die Luxemburger
Richter entschieden am Mittwoch, dass mehrere der vorgesehenen Bestimmungen
nicht mit den von der EU anerkannten Grundrechten vereinbar sind. Das
geplante Abkommen greife in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein
und stelle ferner einen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz
personenbezogener Daten dar.
Für Datenschützer ist die Entscheidung ein Grund zum Jubeln. Sie sind seit
langem der Auffassung, dass die EU bei der Speicherung, Nutzung und
Verarbeitung sensibler Daten zu weit geht. Befürworter der Regelungen
argumentieren hingegen, dass diese dem Kampf gegen Terrorismus oder schwere
grenzüberschreitende Kriminalität dienten.
Die EU-Staaten und Kanada werden das Abkommen aber nun überarbeiten müssen.
Denkbar ist auch, dass bereits bestehende Abkommen mit den USA und
Australien sowie die neue EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung noch
einmal auf den Prüfstand müssen.
Konkret stellen die EuGH-Richter beispielsweise fest, dass Abkommen
vorsehen müssen, dass zur Datenspeicherung nur Datenbanken verwendet
werden, die von Kanada im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus
und grenzübergreifender schwerer Kriminalität betrieben werden.
Zu den sogenannten Fluggastdaten gehören Informationen, die von
Fluggesellschaften im Buchungsprozess sowie beim Check-in gespeichert
werden. Das sind neben dem Namen des Reisenden zum Beispiel Angaben zum
Gepäck, die Sitznummer und Zahlungsdaten wie die Kreditkartennummer.
26 Jul 2017
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EuGH
Datenschutz
Kanada
Schwerpunkt Überwachung
Sicherheitspolitik
Flugzeug
Friedrich Küppersbusch
Datenschutz
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Vorratsdatenspeicherung
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