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# taz.de -- Abkommen zu Fluggastdaten-Weitergabe: Fluggastinfos sollen privat b…
> Das Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten mit Kanada steht auf der
> Kippe: Ein EU-Gutachter sieht einen Verstoß gegen die Grundrechte der
> Bürger.
Bild: Gegen die Grundrechte von Bürgern? Die Weitergabe von Fluggastinfos
Luxemburg afp | Das geplante Abkommen der EU-Länder zur Weitergabe von
Fluggastdaten mit Kanada steht in seiner jetzigen Form auf der Kippe.
Mehrere darin aufgenommene Bestimmungen verstießen gegen die Grundrechte
der Bürger auf Datenschutz, hieß es in den am Donnerstag veröffentlichten
Schlussanträgen des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH),
Paolo Mengozzi. Anlass ist die Bitte des EU-Parlaments, ein Gutachten zur
Einhaltung des Datenschutzes in dem Abkommen zu erstellen.
Folgt der EuGH der Auffassung Mengozzis in seinem in einigen Monaten
erwarteten Gutachten, kann das Abkommen mit Kanada dem Gericht zufolge nur
dann in Kraft treten, wenn es in den kritisierten Punkten geändert wird.
Das Abkommen war 2014 vom EU-Rat dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt
worden. Das Parlament beschloss daraufhin, zuvor ein Gutachten beim EuGH
einzuholen.
Die geplante Vereinbarung sieht vor, dass die kanadischen Behörden einen
umfangreichen Datensatz von Reisenden wie etwa den Namen und die Adresse
des Passagiers, Angaben zur Zahlungs- und Buchungsmethode, zur
Kreditkartennummer, zum Sitzplatz oder zum Gepäck erhalten. Diese
sogenannten Passenger Name Records (PNR-Daten) sollen über fünf Jahre
gespeichert und zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden.
Mengozzi kritisierte nun unter anderem, dass dem Abkommen zufolge PNR-Daten
über das unbedingt erforderliche Maß zur Terror- und
Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden könnten und Kanada zu viele
Freiheiten bei der Nutzung sensibler Daten erhalte. Der Generalanwalt
forderte, dass das geplante Abkommen „einer strikten Kontrolle“ im Hinblick
auf die Achtung des Privatlebens und dem Schutz personenbezogener Daten zu
unterziehen sei.
In einer Zeit, in der Behörden im Namen der Bekämpfung von Extremismus
„äußerst komplexe Methoden“ zur Überwachung des Privatlebens der Bürger…
zur Analyse ihrer personenbezogenen Daten entwickelten, müsse der EuGH eine
„ausgewogene Gewichtung“ zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen und
dem Schutz des Privatlebens der Bürger gewährleisten, schrieb Mengozzi.
8 Sep 2016
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Flugzeug
EU-Regelungen
Datenschutz
Kanada
EuGH
BND-Affäre
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Privacy Shield
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