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# taz.de -- Handelsabkommen Ceta überarbeitet: Schiedsgerichte light
> Das Abkommen „Ceta“ zwischen der EU und Kanada ist überarbeitet. Private
> Schiedsgerichte soll es nicht geben – für Kritiker ist das nur Kosmetik.
Bild: „Ungerecht und macht keinen Sinn“: Attac-Protest gegen Ceta
Berlin taz | Das umstrittene Handelsabkommen Ceta zwischen der EU und
Kanada soll bereits 2017 in Kraft treten. Nachdem sich beide Seiten auf
Nachbesserungen bei den umstrittenen privaten Schiedsgerichten (ISDS)
geeinigt haben, soll der Vertrag im Frühjahr den Europäischen Rat und dann
das Europäische Parlament passieren. Ob die nationalen Parlamente Ceta
ratifizieren müssen, entscheidet der Rat. Dann allerdings würde das
Abkommen vorläufig in Kraft treten.
Laut dem endgültigen Vertragstext sollen 99 Prozent der Zölle zwischen den
Wirtschaftsräumen wegfallen. Außerdem wird Kanada bei öffentlichen
Ausschreibungen künftig europäische Anbieter zulassen. Darüber hinaus sieht
das Abkommen eine Reihe höchst umstrittener Punkte vor, etwa den
sogenannten Investitionsschutz für Unternehmen. Danach können Konzerne
Staaten auf Schadensersatz verklagen, wenn sie durch Gesetze ihre – wie es
heißt – „legitimen Erwartungen“ verletzt sehen.
Nach starken Protesten gegen die ursprünglich vorgesehenen privaten
Schiedsgerichte zum Investitionsschutz hatte die EU in diesem Punkt mit
Kanada nachverhandelt. Das Ergebnis: Die privaten Schiedsgerichte werden
jetzt ersetzt durch die Errichtung eines ständigen Gerichtshofs mit 15
Mitgliedern, die von Kanada und der EU ernannt werden.
„Das neue System wird wie ein internationales Gericht funktionieren, sodass
Bürgerinnen und Bürger auf faire und objektive Urteile vertrauen können“,
sagte EU-Kommissarin Cecilia Malmström. Anders als ursprünglich vorgesehen
sollen die Verfahren öffentlich sein, außerdem gibt es eine
Berufungsinstanz. Der Vorschlag für die Änderungen gehen auf
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zurück. Sie sollen auch im
Schwesterabkommen TTIP zwischen der EU und den USA angewendet werden.
## „Groß angelegtes Täuschungsmanöver“
KritikerInnen dagegen sehen in der Neuerung nur kosmetische Änderungen.
„Einseitige Klagen gegen demokratische Entscheidungen sind weiterhin
möglich und gefährden unser demokratisches System“, kritisierte die grüne
Europaabgeordnete Ska Keller. Inländische Unternehmen müssten zu
ordentlichen Gerichten gehen, ausländische Investoren bekämen ein
Extraschiedsgericht. „Das ist ungerecht und macht keinen Sinn, denn das
Gerichtswesen in der Europäischen Union und in Kanada funktioniert“, sagte
sie.
Das sieht auch Maritta Strasser so, TTIP-Expertin der Organisation Campact.
„Die EU-Kommission versucht mit einem groß angelegten Täuschungsmanöver die
kritische Öffentlichkeit hinters Licht zu führen“, sagte sie. Die
FreihandelsgegnerInnen wollen die Ratifizierung von Ceta im Europäischen
Parlament und im Bundestag verhindern. Strasser geht davon aus, dass die
nationalen Parlamente dem Abkommen zustimmen müssen. „Alles andere wäre ein
Skandal“, sagte sie. Die AktivistInnen setzen auch auf die Abstimmung auf
einem SPD-Konvent, die Gabriel den – teilweise sehr kritischen –
GenossInnen versprochen hat.
2 Mar 2016
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Kanada
Freihandel
CETA
Europäische Union
Schwerpunkt TTIP
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Schiedsgericht
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