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# taz.de -- Grenzkontrollen in Europa: Der Ruf nach Zurückweisung
> Immer mehr Flüchtlinge dürfen nicht nach Deutschland einreisen. Die
> EU-Innenminister beraten am Montag über den Umgang mit Grenzkontrollen.
Bild: An der Grenze: Nur, wer in Deutschland Asyl beantragen will, darf nach De…
Freiburg taz | Aus einem Europa ohne Grenzkontrollen wird ein Europa, das
sein Heil in immer strengeren Grenzkontrollen sucht. Nicht nur Deutschland
hat innerhalb des EU-Binnenmarkts Grenzkontrollen eingeführt und will
vorläufig dabei bleiben.
Am Montag diskutiert der EU-Rat der Innenminister, wie es mit den
Grenzkontrollen weitergehen soll. Nach dem Schengener Grenzkodex können die
EU-Staaten in Fällen, „die sofortiges Handeln erfordern“, maximal zwei
Monate lang Grenzkontrollen in eigener Verantwortung einführen. Diese Frist
lief [1][in Deutschland] Mitte November aus. Maximal sechs Monate lang kann
Deutschland nach vorheriger Konsultation der Kommission und der anderen
Mitgliedstaaten Grenzkontrollen beibehalten.
Je nach Rechenweise läuft die Sechsmonatsfrist im März oder Mai aus. Bis
maximal zwei Jahre kann Deutschland auf Empfehlung des Rats Grenzkontrollen
einführen, wenn der kontrollfreie Binnenmarkt insgesamt gefährdet ist. Im
März oder Mai müsste der Rat also einen derartigen Beschluss fassen.
Diese Grenzkontrollen dienen bisher in Deutschland vor allem einer
geordneten Einreise, die eine Erfassung der Personalien sicherstellen soll.
Wer einen Asylantrag stellt, kann demnach einreisen. Zurückgewiesen werden
Flüchtlinge nur, wenn sie in Deutschland kein Asyl beantragen, sondern
weiterreisen wollen. Die Zahl solcher Zurückweisungen steigt. Im Oktober
waren es 400, im November 700 und im Dezember 2.200. In den ersten beiden
Januarwochen gab es laut Bundesinnenministerium schon rund 2.000
Zurückweisungen.
## Zuständig nach Dublin
Immer lauter werden aber die Stimmen, vor allem in CSU und CDU, die eine
generelle Zurückweisung von Flüchtlingen fordern. Die Kritiker der
Regierungslinie berufen sich dabei auf Paragraf 18 des deutschen
Asylgesetzes. Danach „ist die Einreise zu verweigern“, wenn der Ausländer
aus einem „sicheren Drittstaat“ einreist oder ein anderer EU-Staat für das
Asylverfahren zuständig wäre. Dies könnte dazu dienen, dass alle
Flüchtlinge an der deutschen Grenze abgewiesen werden.
Die Bundesregierung macht hiervon bisher keinen Gebrauch. Zwar sind die
Nachbarstaaten allesamt sichere Drittstaaten, allerdings ist diese Regel
längst von EU-Recht „überlagert“, wie auch Innenminister Thomas de Maizi�…
(CDU) jüngst erklärte. Welcher EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig
ist, bemisst sich [2][nach der Dublin-III-Verordnung].
Zwar sind nach der Dublin-III-Verordnung vor allem die EU-Randstaaten für
Asylverfahren zuständig, allerdings kann Deutschland solche Verfahren
freiwillig übernehmen, was es derzeit regelmäßig macht. Eine Zurückweisung
wäre auch nur an den zuständigen Staat – zum Beispiel Griechenland –
möglich, nicht aber nach Österreich.
Nach einem Bericht des Spiegel gibt es inzwischen aber auch in der
Bundesregierung [3][Überlegungen für einen Plan B]. Ein Papier von Innen-
und Justizministerium hält Zurückweisungen von Asylsuchenden für
vertretbar, wenn auch „mit rechtlichen Risiken behaftet“. Die Ministerien
wollten die Existenz des Papiers nicht bestätigen.
24 Jan 2016
## LINKS
[1] /!5232002/
[2] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32013R0604
[3] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-zurueckweisung-an-de…
## AUTOREN
Christian Rath
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