# taz.de -- Prozessbeginn in Stuttgart: Ausrüstung nach Syrien gebracht | |
> Deutsch-Libanesen sollen Ausrüstung an die Dschihadistengruppe Arhar | |
> al-Scham geliefert haben. Nun wird ihnen der Prozess gemacht. | |
Bild: Lieferten Deutsche die Ausrüstung? Ahrar-al-Scham-Kämpfer in Syrien. | |
FREIBURG taz | An diesem Dienstag beginnt am Oberlandesgericht (OLG) | |
Stuttgart der erste deutsche Prozess gegen Unterstützer der syrischen | |
Terrorgruppe Arhar al-Scham. Der Bonner Libanese Kassem El R. ist mit drei | |
weiteren Männern angeklagt, weil er Ausrüstungsgegenstände an die syrische | |
Gruppe geliefert haben soll. | |
Kassem El R. ist Anfang 30 und studierte an der Universität Bonn | |
Elektrotechnik. Zusammen mit Frau und drei Kindern lebte er in einem | |
Studentenwohnheim. Mehrfach soll El R. für die syrische Gruppe Gegenstände | |
geliefert haben, die ihre Kampfkraft verbessern sollten. Im Frühjahr 2013 | |
brachte er zwei militärisch nutzbare Funkscanner nach Syrien. Anschließend | |
überführte er fünf Krankenwagen. | |
Die größte Lieferung folgte Ende 2013: rund 7.500 Stiefel, 6.000 | |
Militärparkas und 100 Militärhemden im Wert von 130.000 Euro. Allerdings | |
wurde diese Lieferung der Gruppe bei einem Überfall wieder abgenommen. | |
Arhar al-Scham ist eine der größten dschihadistischen | |
Rebellenorganisationen Syriens. Zeitweise hatte sie bis zu 20.000 Kämpfer. | |
Der volle Titel der Organisation lautet Harakat Ahrar al-Scham al-Islamia | |
(Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens). Sie gehört zum | |
Oppositionsbündnis Islamische Front und strebt einen Gottesstaat an. Mitte | |
2014 starb aber fast die gesamte Führung von Ahrar al-Scham bei einem | |
Bombenanschlag, für den niemand die Verantwortung übernahm. | |
## Fünf terroristische Vereinigungen | |
Die Bundesanwaltschaft stuft Ahrar al-Scham als ausländische terroristische | |
Vereinigung ein. Das Bundesjustizministerium hat die Ermächtigung zur | |
Strafverfolgung gegeben, was bei ausländischen Terrorgruppen erforderlich | |
ist. | |
Derzeit wird in Deutschland gegen Mitglieder und Unterstützer von fünf | |
syrischen terroristischen Vereinigungen ermittelt. Neben Ahrar al-Scham und | |
dem „Islamischen Staat“ (IS) sind dies Dschabhat al-Nusra, Dschunud | |
al-Scham und Dschaish al-Muhadschirin wal Ansar (Jamwa). Gegen die „Freie | |
Syrische Armee“ hat Justizminister Maas keine Ermittlungen erlaubt, obwohl | |
auch diese mit Waffengewalt gegen das Regime von Baschar al-Assad kämpft. | |
Der Bundesgerichtshof hat im Oktober im Fall der „Allgäuer Islamistin“ | |
entschieden, dass das deutsche Antiterrorstrafrecht auf ausländische | |
Bürgerkriege nur zurückhaltend angewandt werden soll. Dort ging es um die | |
angebliche Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch | |
eine Frau, die in Syrien das Schießen nur lernte, um sich und ihre Kinder | |
gegen Angriffe der Regierungsarmee verteidigen zu können. Die | |
Bundesanwaltschaft sieht keine Auswirkungen des BGH-Urteils auf den Arhar | |
al-Scham-Prozess. | |
7 Dec 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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