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# taz.de -- Frauen in den obersten Bundesbehörden: Vor allem auf den unteren R…
> Wenn es um Frauen in Führungspositionen geht, will der Bund mit gutem
> Beispiel vorangehen. Doch nicht einmal 30 Prozent werden erreicht.
Bild: Ein Minister, viele Staatssekretäre und wenig Staatssekretärinnen: Die …
Berlin taz | Ja, es gibt Frauen in Führungspositionen der obersten
Bundesbehörden. Keine 50 Prozent und auch keine 30, wie es die Quote ab
2016 in den [1][Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen verlangt].
Frauen besetzten Ende 2014 knapp 25 Prozent der Posten – und das vor allem
auf der untersten Führungsebene. Rechnet man diese heraus, bleibt wenig
übrig von dem „guten Beispiel“, das der Bund mit seinem [2][neuen
Gleichstellungsgesetz geben will].
Gerade mal 18 Prozent der höheren Führungsämter bekleiden Frauen. Das zeigt
eine Erhebung des Familienministeriums auf Anfrage der Linken, die der taz
vorliegt.
Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft etwa beträgt der
Anteil von Frauen in leitenden Positionen rund 26 Prozent. Auf den oberen
Ebenen sind es gerade mal 12 Prozent. Der Minister ist ein Mann. Im Bereich
der Parlamentarischen StaatssekretärInnen, der StaatssekretärInnen und der
Abteilungs- und UnterabteilungsleiterInnen gibt es insgesamt drei Frauen –
und 21 Männer. 90 Prozent der leitenden Frauen haben Posten auf der
untersten Ebene.
Dieses Bild setzt sich in anderen Ressorts fort. Im Verkehrsministerium
arbeiten von 34 Frauen nur sechs oberhalb der Referatsleitungsebene – bei
den Männern sind es 23. Im Innenministerium sind es von 45 Frauen nur fünf;
die Zahl der Männer: 43. Im Finanzministerium ist nur ein Fünftel des
leitenden Personals weiblich.
## Ein Blumenstrauß reicht nicht
„Selbst unter den obersten Bundesbehörden gibt es patriarchale Hochburgen“,
kritisiert Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linken.
„Besonders im Bundesfinanzministerium, Bundespresseamt, Bundesrechnungshof
und der Deutschen Bundesbank sind die Unterrepräsentanzen von Frauen in
Führungspositionen unterirdisch.“ Die im Koalitionsvertrag versprochene
„proaktive Frauenförderung“ erfordere „mehr als einen Blumenstrauß zum
Muttertag“, so Möhring.
Seit dem 1. Mai 2015 verpflichtet das [3][novellierte
Bundesgleichstellungsgesetz] Bundesbehörden, für jede Führungsebene
konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils zu setzen. Konkrete
Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen, sollen in einem Gleichstellungsplan
festgehalten werden.
Ein Gleichstellungsindex wird ab 2016 jährlich Aufschluss über den
Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden geben. Wie hoch die Behörden
ihre Ziele stecken, wird sich erst zeigen müssen. Verstöße im öffentlichen
Dienst sind allerdings rechtlich nicht sanktionierbar.
Traditionelle Rollenbilder sind noch lange nicht aufgebrochen. Bislang gibt
es nur eine einzige oberste Bundesbehörde, in der die Zahl der Frauen auf
Führungsebenen die der Männer übersteigt. Wenig überraschend: das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Soziales.
20 Nov 2015
## LINKS
[1] /Grosse-Mehrheit-im-Bundestag/!5017780
[2] http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=217598.html#fragment
[3] /Quotengesetz-verabschiedet/!5026399
## AUTOREN
Dinah Riese
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