Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Quotengesetz verabschiedet: Ohne Top-Frauen geht es nicht mehr
> Die Regierung billigt ein Gesetz für einen höheren Chefinnenanteil in
> Großunternehmen. Auch das Gleichstellungsgesetz wird angepasst.
Bild: Zur Verwendung von Tischkarten äußert sich das Gesetz nicht.
BERLIN taz | Beim Gesundheitskonzern Fresenius gibt man sich zugeknöpft.
„Zu den möglichen Konsequenzen dieses Gesetzes äußern wir uns nicht“, he…
es lediglich. „Dieses Gesetz“, das ist die Geschlechterquote, die
Familienministerin Manuela Schwesig am Donnerstag gemeinsam mit
Justizminister Heiko Maas (beide SPD) durchs Kabinett brachte – einstimmig,
wie sie bei der anschließenden Pressekonferenz betont.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen wie Fresenius, ab 2016 eine
Geschlechterquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten anzuzielen. Bereits
bestehende Mandate dürfen aber zu Ende geführt werden. Fresenius hat im
Moment keine einzige Frau im Aufsichtsrat. Wenn der Konzern in Zukunft auf
einen freiwerdenden Platz keine Frau beruft, muss der Stuhl leer bleiben.
Maas und Schwesig wiesen darauf hin, dass 12 Jahre Selbstverpflichtung der
Wirtschaft nichts gebracht hätten, mehr noch, die Zahlen seien sogar
rückläufig. „Wir haben in den Aufsichtsräten eine Männerquote von 86
Prozent“, erklärte Schwesig. Der Gesetzentwurf sei ein „Meilenstein in
Richtung Gleichberechtigung“. Er sei auch eine wirtschaftliche
Notwendigkeit, da gemischte Teams in Führungsgremien bessere Ergebnisse
erzielten.
Neben den Aufsichtsräten der 108 voll mitbestimmungspflichtigen
börsennotierten Unternehmen sollen auch die Führungsetagen von 3.500
weiteren Großunternehmen quotiert werden. Ihre Zielquoten sollen die
Unternehmen selbst setzen – müssen aber über die Fortschritte berichten.
Zudem wurde beschlossen, dass Gremien und Behörden des Bundes zu 30 Prozent
quotiert werden sollen, ab 2018 sind 50 Prozent angepeilt.
Auch das Bundesgleichstellungsgesetz wird etwas angepasst – gegen
Widerstand von Gleichstellungsbeauftragten und JuristInnen. So hatte der
Expräsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kritisiert,
dass die jetzige Quotenregelung die grundgesetzlich geforderte
Gleichberechtigung nicht umsetze, und eine weichere Formulierung von
„Qualifikation“ gefordert. Dies lehnte Schwesig am Donnerstag ab. „Ich
teile Herrn Papiers Meinung nicht“, sagte sie. Das Kriterium Qualifikation
dürfe auf keinen Fall aufgeweicht werden.
Die Opposition ist enttäuscht. Katja Dörner, Fraktionsvize der Grünen,
meinte: „Mit ihrem Quotengesetz reiten Schwesig und Maas eine Schnecke,
dabei hätten die Frauen in Deutschland ein Rennpferd verdient.“
11 Dec 2014
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Quote
Aufsichtsrat
Manuela Schwesig
Heiko Maas
Frauen in Führungspositionen
Gender
Gleichberechtigung
Frauenquote
Quote
Gender
## ARTIKEL ZUM THEMA
Frauen in den obersten Bundesbehörden: Vor allem auf den unteren Rängen
Wenn es um Frauen in Führungspositionen geht, will der Bund mit gutem
Beispiel vorangehen. Doch nicht einmal 30 Prozent werden erreicht.
Gleichberechtigung in Deutschland: Den Männern geht es gar nicht gut
Frauenbeauftragte lehnen das neue Gleichstellungsgesetz ab, weil es auch
Männer fördern will. Möglicherweise ist es sogar verfassungswidrig.
Kolumne Geht's noch: Die unzulängliche Frau
Ein Gynäkologie-Professor fordert bezahlten Menstruationsurlaub. Klingt
nett. Doch der Ausschluss menstruierender Frauen hat Tradition.
Kommentar Frauenquote: Einfach mal genauer hingucken
Nun wurde sie im Bundestag verabschiedet und Manuela Schwesig hat Recht:
Die Frauenquote ist Teil eines Kulturwandels.
Kritik an Schwesigs Gesetz: Besser keine Quote als diese
Auch der öffentliche Dienst soll vom neuen Quotengesetz profitieren. Doch
Frauenverbände fürchten, dass die Reform nach hinten losgeht.
Erfolglose Frauenförderung: Eine weiblichere Feuerwehr
Während bei der Polizei Frauen mittlerweile zum täglichen Erscheinungsbild
gehören, ist die Bremer Feuerwehr nach wie vor ein Männerclub. Warum?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.