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# taz.de -- Volksbegehren: Alles offen trotz Mieten-Gesetz
> SPD und CDU setzen mit den Grünen das Gesetz zu Mietzuschüssen durch. Die
> Mieteninitiative lässt dennoch offen, ob sie ihr Volksbegehren stoppt
Bild: Trotz des am Donnerstag im Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetzes, das u…
Berlin hat seit diesem Donnerstag ein Wohnraumversorgungsgesetz, das
Mietzuschüsse, Vergabe von Wohnungen an Bedürftige und dreistellige
Ausgaben im Neubau vorsieht. Ob dieser Beschluss des Abgeordnetenhauses
ausreicht, um damit wie ursprünglich verabredet das im Frühjahr angelaufene
Mietenvolksbegehren zu stoppen, bleibt allerdings offen: Führende Vertreter
der hinter dem Begehren stehenden Initiative sagten der taz, dass eine für
nächsten Dienstag vorgesehene Abstimmung darüber verschoben ist. Grund sei,
dass man weiter auf die Stellungsnahme der Senatsinnenverwaltung über die
Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens warte.
Die Mieteninitiative hatte ab Ende März binnen kaum zwei Monaten in der
ersten Stufe auf dem Weg zu einem Volksentscheid über sozialere Mieten
statt der nötigen 20.000 gültigen Unterstützerunterschriften über doppelt
so viele zusammenbekommen. Die SPD, im Senat für die Themen Bauen, Wohnen
und Mieten zuständig, hatte schon während der Unterschriftensammlung
Gespräche mit der Initiative begonnen – merklich getragen von der Furcht,
parallel zur Abgeordnetenhauswahl im September 2016 mit einem
Volksentscheid konfrontiert zu sein.
Heraus kam ein Kompromiss, den Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel
(SPD) und Köpfe der Initiative Mitte August vorstellten. Die damalige
Verabredung sah vor, dass die Frontleute der Initiative ihrer Basis
empfehlen würden, das Volksbegehren nicht weiter zu führen, wenn aus dem
Kompromiss bis November ein Gesetz werden sollte.
Diese Empfehlung wollen die führenden Köpfe der Initiative, die die
Abstimmung auf der Besuchertribüne des Abgeordnetenhauses verfolgten,
vorerst nicht geben. Jan Kuhnert und Melanie Dyck, zwei von fünf
sogenannten Gewährspersonen, die offizielle Ansprechpartner der
Landeswahlleitung für das Volksbegehren sind, verwiesen gegenüber der taz
auf die noch ausstehende Stellungnahme der Innenverwaltung. Die Initiative
war nach eigener Darstellung davon ausgegangen, dass diese Bewertung über
die Verfassungsmäßigkeit längst vorliegen würde.
Solange das nicht der Fall ist, soll es auch keine Abstimmung im Plenum der
Initiative geben. Die hatte ihr Sprecher Rouzbeh Taheri für das nächste
Aktiventreffen am 17. November angekündigt. Rein rechtlich sind es allein
die fünf Vertrauenspersonen, die gegenüber der Wahlleitung über den
Fortgang des Volksbegehrens entscheiden. Laut Taheri haben die fünf aber
angekündigt, dem Beschluss des Plenums zu folgen. Im Abgeordnetenhaus
unterstützten die Grünen den von SPD und CDU eingebrachten Gesetzentwurf –
allerdings mit gemischten Gefühlen. „Das Gesetz ist viel mehr, als die SPD
je auf den Weg gebracht hätte, aber weniger, als die Mietinitiative und wir
erreichen wollten“, sagte die Grünen-Abgeordnete und Mieten-Experten Katrin
Schmidberger. Es sei immerhin ein Schritt in die richtige Richtung, „aber
eben nur ein erster Schritt.“ Man stimme auch zu, um den Erfolg der
Mieteninitiative nicht zu schmälern.
Kritik der Opposition – inklusiive der Grünen – genau wie der Initiative
gibt es vor allem daran, auf welcher Basis Mieten unterstützt werden
sollen. Das jetzt beschlossene Gesetz sieht vor, dass sie maximal 30
Prozent ihres Einkommens für die Nettokaltmiete ausgeben müssen, den Rest
trägt das Land. Anders als für die Grünen war das für die Linksfraktion ein
Grund, das Gesetz abzulehnen. Deren stadtentwicklungspolitische Sprecherin,
Katrin Lompscher, forderte, nicht die Nettokaltmiete, sondern die
Gesamtmiete inklusive der oft üppig berechneten Nebenkosten zur Grundlage
zu machen. Andernfalls bleibe es dabei, dass viele Mieter die Hälfte ihres
Einkommens für ihre Wohnung ausgeben müssten.
12 Nov 2015
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Mietenvolksentscheid
Volksbegehren
Berliner Senat
Direkte Demokratie
Friedrichshain-Kreuzberg
Mieten
Volksbegehren
Wohnen
Mieten
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