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# taz.de -- Flüchtlingszelte aufs Tempelhofer Feld?: Feldrandbebauung light
> Auf dem früheren Flughafengelände sollen nach dem Willen des Senats
> Flüchtlingsunterkünfte entstehen. Das Volks-Gesetz müsste dafür
> korrigiert werden.
Bild: So wie hier in Bayern könnte es im kommenden Sommer auch auf dem Tempelh…
Der Senat hat einen Medienbericht bestätigt, wonach er Flüchtlinge am Rande
des Tempelhofer Felds unterbringen will. Laut Vize-Regierungssprecher
Bernhard Schodrowski geht es um Traglufthallen, nicht um feste Gebäude.
Doch auch dafür müsste das Abgeordnetenhaus erst das Bauverbot lockern, das
seit dem erfolgreichen Volksentscheid vom Mai 2014 für das frühere Flugfeld
gilt. Die baupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger,
kündigte gegenüber der taz Zustimmung zu einer Gesetzesänderung an, sofern
es bei derartigen Hallen bleibe. Aus CDU-Kreisen war hingegen Skepsis zu
hören. Oppositionsvertreter lehnten den Vorschlag durchweg ab.
Die Morgenpost hatte am Donnerstag berichtet, der Senat prüfe derzeit, auf
dem Tempelhofer Feld Unterkünfte zu errichten. Sie sollen am westlichen
Rand längs des Tempelhofer Damms auf einem 200 Meter breiten Streifen
entstehen. Dort hatten die vom Volksentscheid vor eineinhalb Jahren
gestoppten Baupläne des Senats rund 1.700 Wohnungen vorgesehen. Der
Vorschlag kommt aus der Senatskanzlei von Regierungschef Michael Müller,
verantwortlich ist Staatssekretär Björn Böhning (beide SPD).
Böhning schlägt vor, das „Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes“ um
einen Absatz zu ergänzen, der die Traglufthallen dort erlauben würde. In
jetziger Form untersagt das Gesetz in § 5 „Gebäude und Bauwerke zu
errichten“ und „bauliche Anlagen“ herzustellen. Verboten ist gemäß § 8
zudem auch „jede Form von Camping und provisorischen Behausungen“.
## Gesetz nicht aushebeln
Von der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus war zu hören, ihr liege kein
entsprechender Entwurf vor, weshalb man auch keinen Kommentar abgeben
könne. Der Vorschlag soll am Dienstag im Senat in vertraulicher Sitzung
kurz vorgestellt, aber noch nicht beschlossen worden sein. Hinter
vorgehaltener Hand hieß es bei den Christdemokraten, die
Flüchtlingsunterbringung dürfe nicht dazu genutzt werden, das
Tempelhof-Gesetz auszuhebeln.
Das will auch SPD-Baupolitikerin Spranger nicht. „Für dauerhafte Bauten
oder Container fasse ich das Gesetz nicht an“, sagte sie der taz, „aber wir
müssen die Flüchtlinge doch über den Winter bringen“. Wieder abbaubare
Traglufthallen sind für sie immer noch besser, als immer mehr Sporthallen
zu Unterkünften umzufunktionieren und sie damit Schulen oder Vereinen zu
nehmen.
Grüne, Linke und Piraten im Abgeordnetenhaus lehnten jegliche Veränderung
am Tempelhof-Gesetz ab. „Der Senat darf die dringend notwendige
Flüchtlingsunterbringung nicht gegen den Volksentscheid ausspielen“, sagte
Antje Kapek, die Chefin und Stadtentwicklungsexpertin der Grünen-Fraktion.
Es gebe eine Reihe von Grünflächen, die man eher nutzen könne, etwa die vor
dem Reichstag. Auch für Linksfraktionschef Udo Wolf versucht der Senat
erneut, das Ergebnis des Volksentscheids zu korrigieren, statt andere
Immobilien als Unterkünfte zu nutzen – etwa wie von seiner Fraktion
vorgeschlagen das frühere „Haus der Statistik“ am Alexanderplatz.
Für Piraten-Fraktionschef Martin Delius lösen Traglufthallen grundsätzlich
nicht das Problem. „Zynisch“ nennt er es, aus der Flüchtlingssituation
Kapital schlagen zu wollen. Es sei auch der falsche Weg, am Tempelhofer
Feld, nur wenige Meter von den bereits als Groß-Unterkünften genutzten
Hangars, noch stärker massenhaft Menschen unterzubringen.
## Leerstehende Bürofläche
Die Initiative „100% Tempelhofer Feld“, die den Volksentscheid auf den Weg
brachte, spricht sich ebenfalls gegen den Senatsplan aus. Sie verweist
darauf, dass in Berlin fast eineinhalb Millionen Quadratmeter Bürofläche
leer stünden, die sich als Unterkunft nutzen ließen. Der frühere Kopf der
Initiative, Felix Herzog, schlug vor, Zelte oder Traglufthallen nicht auf
dem geschützten früheren Rollfeld, sondern auf dem betonierten Vorfeld des
Flughafengebäudes zu errichten, wo das THF-Gesetz nicht gelte.
Von der Grundidee her ist es für den Verein „Mehr Demokratie“ nicht
ausgeschlossen, das Ergebnis eines Volksentscheids zu verändern.
„Tatsächlich könne es sinnvoll sein, die Debatte nochmal zu öffnen, wenn
sich die Umstände deutlich geändert hätten“, äußerte sich der Sprecher
Oliver Wiedmann. „Allerdings darf der Volksentscheid nicht einfach gekippt
werden, sondern die Bürger müssen erneut die Möglichkeit zur Abwägung und
Diskussion bekommen.“
5 Nov 2015
## AUTOREN
Stefan Alberti
Uta Schleiermacher
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Flüchtlinge
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Asyl
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