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# taz.de -- Verschärfung des Asylgesetzes: Nur noch Fahrkarte und Reiseproviant
> Der Innenminister schlägt massive Verschärfungen für Dublin-Flüchtlinge
> vor. Sie sollen nur noch Proviant und Reisetickets erhalten.
Bild: Erst hat Herr de Maizière sich einen Überblick im Durchgangslager versc…
Karlsruhe taz | Die Bundesregierung plant massive Einschränkungen im
Asylbewerberleistungsgesetz. Sie sind enthalten in einem 128-seitigen
Gesetzentwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Er wird
vermutlich fertiggestellt bis zum „Flüchtlingsgipfel“ von Bund und Ländern
am 24. September.
An entscheidenden Punkten sind sich die Ministerien noch nicht einig. So
verlangt Innenminister Thomas de Maizière (CDU), dass alle Flüchtlinge, für
deren Asylverfahren (nach den Dublin-Regeln) ein anderer Staat zuständig
wäre, nur noch den „Reisebedarf“ dorthin erhalten. Gemeint ist eine
Fahrkarte oder ein Flugticket plus Reiseproviant. Dies gälte für alle
Flüchtlinge, die etwa über Ungarn, Österreich, Kroatien oder Italien
eingereist sind und dort registriert wurden.
„Das Bundesinnenministerium schickt die Flüchtlinge, die die
Bundesregierung zuvor nach Deutschland einreisen ließ, in die
Obdachlosigkeit und in die soziale Entrechtung“, kritisierte Pro Asyl.
„Menschen werden entwürdigt, um sie außer Landes zu treiben.“
Die Passage ist aber noch umstritten. Sozialministerin Andrea Nahles (SPD)
lehnt die Forderung ab. Möglicherweise steht sie nur deshalb im
Gesetzentwurf, um Empörung auf sich zu ziehen und dann in den Verhandlungen
gestrichen zu werden, damit das Gesamtpaket gemäßigt wirkt. Umstritten ist
auch ein ähnlicher Punkt. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, weil Asyl
und Abschiebeschutz abgelehnt wurden, soll laut Innenministerium künftig
ebenfalls nur noch den „Reisebedarf“ erhalten. Das Sozialministerium will
in diesen Fällen die Leistung dagegen nur auf das beschränken, was „im
Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten“ ist. Das entspricht im
Kern der bisherigen Rechtslage.
## Immer mehr Nachteile
In beiden Fällen würde auf eine neue „Bescheinigung zur sofortigen
Ausreisepflicht“ abgestellt (Paragraf 60 b Aufenthaltsgesetz). Diese
Bescheinigung würde vor allem Fälle erfassen, bei denen der Ausländer
falsche Angaben machte, zum Beispiel über seine Staatsangehörigkeit, oder
selbst die Abschiebung erschwert. An diese Bescheinigung sollen künftig
auch weitere Nachteile geknüpft sein. Wer die Unmöglichkeit der Abschiebung
nicht zu vertreten hat, soll weiterhin eine Duldung bekommen (Paragraf 60
a).
Bereits bekannt war, dass die Leistungen für Antragsteller, die in
Erstaufnahmeeinrichtungen leben, weitgehend auf Sachleistungen oder
Wertgutscheine umgestellt werden sollen, um „eventuellen Anreizen, aus
sachfremden Gründen einen Antrag auf Asyl oder subisidiären Schutz zu
stellen“, entgegenzuwirken. Dies soll nicht nur für Wohnung, Kleidung und
Nahrung gelten, sondern auch für den „persönlichen Bedarf“, für den bish…
das sogenannte Taschengeld bezahlt wurde. Die Unterschiede zwischen den
Ministerien sind hier gering. Das Sozialministerium will hier nur auf
Sachleistungen umstellen, „soweit es nach den Umständen erforderlich ist“,
beim Innenministerium heißt es „soweit wie möglich“.
Ansonsten enthält das Gesetzespaket noch viele Einzelpunkte, etwa die
Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten um Albanien, Montenegro und das
Kosovo.
17 Sep 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Flüchtlinge
Thomas de Maizière
Asylrecht
Schwerpunkt Flucht
Asylrecht
Migration
Ralf Stegner
Flüchtlinge
Empathie
Schwerpunkt Flucht
Schwerpunkt Flucht
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Syrische Flüchtlinge
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