| # taz.de -- Versammlungsfreiheit in Heidenau: Das Verfassungsgericht kippt Verb… | |
| > Die Karlsruher Richter entschieden am Samstag, dass der „polizeiliche | |
| > Notstand“ nicht hinreichend belegt worden sei. In der Nacht zum Samstag | |
| > blieb es in Heidenau ruhig. | |
| Bild: Polizeieinsatz in Heidenau am Freitagabend. Auch Rechte dürfen sich dort… | |
| Karlsruhe/Heidenau dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene | |
| Versammlungsverbot für das sächsische Heidenau endgültig gekippt. Die | |
| Karlsruher Richter bestätigten am Samstag eine Eilentscheidung des | |
| Verwaltungsgerichts Dresden, das das vom Landkreis Sächsische | |
| Schweiz-Osterzgebirge verhängte Versammlungsverbot für die von | |
| rechtsradikalen Ausschreitungen erschütterte Stadt nahe Dresden am Freitag | |
| für „offensichtlich rechtswidrig“ erklärt hatte. | |
| Diese Entscheidung war anschließend vom Oberverwaltungsgericht in Bautzen | |
| zum Teil wieder kassiert worden. Nur ein Willkommensfest für die | |
| Flüchtlinge in der von Krawallen Rechtsradikaler betroffenen Unterkunft | |
| durfte stattfinden. | |
| Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei das Verbot außer | |
| Kraft gesetzt worden, erklärte ein Sprecher in Karlsruhe. „Versammlungen in | |
| Heidenau können am Wochenende nach Maßgabe der allgemeinen | |
| versammlungsrechtlichen Bestimmungen stattfinden.“ Antragsteller war ein | |
| junger Jurist aus dem Rheinland, der auch schon die Entscheidung in erster | |
| Instanz angestrengt hatte. | |
| Darin hatten die Dresdner Verwaltungsrichter ein Verbot aller | |
| Veranstaltungen in Heidenau über das gesamte Wochenende für | |
| unverhältnismäßig befunden. Außerdem bemängelten sie eine unzureichende | |
| Einschätzung der Gefahrenlage. Es seien lediglich die Erfahrungen der | |
| Krawalle herangezogen worden, die es am vergangenen Wochenende vor der in | |
| einem Baumarkt untergebrachten Asylunterkunft gegeben habe. | |
| ## Hin und Her | |
| Weil der Antragsteller aber nur an dem Willkommenfest hatte teilnehmen | |
| wollen, hätte das Verwaltungsgericht Dresden auch nur in diesem Fall das | |
| Versammlungsverbot aufheben dürfen, entschied das Bautzener | |
| Oberverwaltungsgericht. Dies sah Karlsruhe nun anders und hob die | |
| Entscheidung auf, womit der Spruch aus erster Instanz wieder in Kraft trat. | |
| „Nach dem Hin und Her der letzten 24 Stunden sind wir jetzt wieder auf dem | |
| Stand von gestern“, sagte der Sprecher der zuständigen Dresdner | |
| Polizeidirektion, Thomas Geithner, am Samstag. Damit könne eine in Heidenau | |
| für Sonntagabend angemeldete Kundgebung von Unterstützern des | |
| Flüchtlingsheimes stattfinden. Aber auch neue Versammlungen könnten | |
| angemeldet werden. | |
| Am Freitagabend kesselte die Polizei rund 180 rechte Demonstranten ein, die | |
| sich in der Nähe versammelt hatten. Sie erhielten Platzverweise. Bis zum | |
| Samstagmorgen habe es keine Zwischenfälle gegeben, teilte die Polizei in | |
| Dresden mit. | |
| ## Twitter-Ärger um Jens Spahn | |
| Linke Demonstranten in Heidenau hat der CDU-Politiker Jens Spahn, | |
| Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, [1][auf Twitter] mit der NPD | |
| verglichen und damit scharfe Kritik auf sich gezogen. Nachdem Sachsens | |
| Innenminister Markus Ulbig (CDU) am Freitag bei einem Willkommensfest für | |
| Flüchtlinge in Heidenau so massiv beschimpft und bedrängt worden war, dass | |
| er wieder abfuhr, twitterte Spahn laut Berliner Tagesspiegel: „Liebes | |
| linkes Pack (frei nach Gabriel), Ihr skandiert auf einem „Willkommensfest“ | |
| gleiche Parolen wie NPD. Und merkt es nicht mal. #Heidenau.“ | |
| Als daraufhin in den sozialen Netzwerken der Vorwurf laut wurde, Spahn | |
| setze die Pöbeleien gegen Ulbig mit Nazi-Gewalt gleich, löschte dieser den | |
| Tweet und schickte eine neue Fassung: „Liebe Antifa, Ihr skandiert auf nem | |
| „Willkommensfest“ gleiche Parolen wie NPD. Und merkt es nicht mal. (sorry f | |
| unangebrachte Ironie vorhin)“. Ein Nutzer spottete: „Empfiehlt sich eben, | |
| erst das Hirn einzuschalten bevor man twittert“. Daraufhin Spahn: „Stimmt�… | |
| 29 Aug 2015 | |
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| [1] https://twitter.com/jensspahn/status/637390111890612224 | |
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