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# taz.de -- Streit um Demo-Verbot in Heidenau: Ein Student rettet ein Grundrecht
> Er zog bis zum Verfassungsgericht: Michael Fengler hat das
> Versammlungsverbot in Heidenau gekippt. Zur Demo schaffte er es dann aber
> doch nicht.
Bild: Nix da Demo-Verbot: Am Samstag brachten Unterstützer vor der Flüchtling…
Ein Bonner Jurastudent hat sich um die Grundrechte verdient gemacht.
Michael Fengler hat das allgemeine Demonstrationsverbot für Heidenau
gekippt. Er ging dafür bis zum Bundesverfassungsgericht.
Am Donnerstag hatte das Landratsamt Pirna für die Stadt Heidenau per
Allgemeinverfügung ein umfassendes Versammlungsverbot verhängt. Es sollte
bis Montagmorgen 6 Uhr dauern. Begründung: man habe nicht genug Polizei zur
Verfügung, um die zu erwartenden Auseinandersetzungen um das
Flüchtlingsheim zu verhindern. Vom Verbot miterfasst war ein
Willkommensfest für die Flüchtlinge.
Rund 600 Kilometer vom sächsischen Heidenau entfernt reagierte Michael
Fengler, ein 25-jähriger Jungsozialist. Er arbeitete die Nacht durch und
schickte am Freitagmorgen um halb sechs ein Fax an das Verwaltungsgericht
(VG) Dresden. Darin widersprach er dem allgemeinen Demonstrationsverbot,
stellte einen Eilantrag und versicherte eidesstattlich, dass er am
Willkommensfest teilnehmen wolle.
Zunächst hatte Fengler Erfolg. Mittags erklärte das VG Dresden, dass die
Allgemeinverfügung „offensichtlich rechtswidrig“ sei. Ein polizeilicher
Notstand sei nicht ausreichend begründet worden, das vollständige Verbot
sei „unverhältnismäßig“.
Doch das Landratsamt legte Beschwerde ein. Und am Freitagabend entschied
das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen, dass das Verbot nur für das
Willkommensfest ausgesetzt werde, denn nur daran habe Fengler auch
persönlich teilnehmen wollen. Fengler müsse deshalb 90 Prozent der
Gerichtskosten tragen, rund 1.000 Euro. Am nächsten Morgen rief ihn
allerdings SPD-Chef Sigmar Gabriel an, der erklärte, er werde die Kosten
übernehmen.
Fengler aber gab nicht auf. In der Nacht auf Samstag wandte er sich mit
einem Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht. Am Samstagvormittag hob
dieses Gericht den Bautzener Beschluss auf. Im Rahmen der „Folgenabwägung“
spielte eine Rolle, dass für viele Bürger das Wochenende „die einzige
Möglichkeit“ sei, sich zu versammeln und so an der Meinungsbildung
mitzuwirken.
Fengler konnte am Ende allerdings doch nicht am Heidenauer Willkommensfest
teilnehmen. Denn als das VG Dresden die Verbotsverfügung aufhob, war es
schon zu spät, um noch nach Sachsen zu fahren. Bonn ist eben doch 600
Kilometer von Heidenau entfernt.
30 Aug 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Flüchtlinge
Heidenau
Grundrechte
Versammlungsfreiheit
Flüchtlinge in Niedersachsen
Bundesverfassungsgericht
Rechte
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Heidenau
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