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# taz.de -- Aufklärung der Geheimdienstaffäre: USA gegen deutschen NSA-Ermitt…
> Die Koalition verfolgt ihren Plan eines Sonderermittlers weiter.
> Wahrscheinlich soll nun ein Ex-Richter die Spähliste der NSA einsehen.
Bild: Wollen lieber nicht, dass der Bundestag in ihr Werk pfuscht: die NSA.
BERLIN taz | Darf nun losermittelt werden oder nicht? Der Streit im
Bundestag um die NSA-Spähliste geht in die nächste Runde - jetzt soll sich
auch die USA in die Debatte eingeschaltet haben.
Die Koalition scheint inzwischen vor Einigung zu einer Person für den
Sonderermittler, die exklusiv die Liste mit den Suchbegriffen einsehen
darf, mit denen die NSA über den BND europäische Politiker und Firmen
ausspioniert haben soll. Genannt wird Kurt Graulich. Der 65-Jährige wurde
1999 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Graulich wäre im
Thema: Jahrzehntelang war er zuständig für Nachrichtendienst-, Polizei- und
Telekommunikationsrecht. Seit Februar ist er im Ruhestand.
Graulich bestätigte am Sonntag der taz, es habe „Kontakte“ gegeben. „Ich
kann mir die Aufgabe vorstellen, das ist interessant.“ Nun hänge es vom
Willen der Politik und der genauen Ausgestaltung ab, ob eine Zusammenarbeit
zustandekomme, so Graulich.
SPD sieht Graulich „sehr geeignet“
Der SPD-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss Christian Flisek nannte
Graulich einen „sehr geeigneten Kandidaten“. Der Ex-Richter sei „höchst
kompetent“ im Feld des Geheimdienstrechts und vertrete „grundrechtsbetonte
Positionen“. Eine Entscheidung sei aber noch nicht gefallen.
Die Koalition will die Ernennung des Ermittlungsbeauftragten noch vor der
parlamentarischen Sommerpause abschließen. Als Kandidat ist auch noch der
frühere Frankfurter Verwaltungsrichter Berthold Huber im Gespräch. Dieser
sitzt bereits in der Kontrollkommission des Bundestags für die
Geheimdienste.
Der Sonderermittler-Posten war der Kompromissversuch der Bundesregierung in
der jüngsten Geheimdienst-Affäre. Die Opposition pocht dagegen weiter
darauf, die Liste direkt von Abgeordneten einsehen zu lassen. Grüne wie
Linke haben dafür eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Laut einem Bericht der Bild am Sonntag geht den USA aber selbst der
Sonderermittler zu weit. Die Zeitung zitiert eine ungenannte Quelle aus
Washington, die jede Einsichtnahme in die geheime Liste ablehnt: Die
Bundesregierung dürfe trotz politischen Drucks keine Staatsgeheimnisse
verraten. SPD-Obmann Flisek betonte, dass es inzwischen eine Entscheidung
der Bundesregierung gebe. „Und auf dieser Grundlage arbeiten wir weiter.“
Offiziell hat Washington noch nicht entschieden, wie mit der
Selektorenliste zu verfahren ist. Die Bundesregierung hatte Anfang Mai ein
Gesuch an die USA gerichtet.
22 Jun 2015
## AUTOREN
Konrad Litschko
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