| # taz.de -- Gericht zu Hartz-IV-Sanktionen: Angriff auf die Menschenwürde | |
| > Leistungskürzungen für versäumte Termine – das hält das Gothaer | |
| > Sozialgericht für verfassungswidrig. Nun muss sich Karlsruhe mit der | |
| > Frage beschäftigen. | |
| Bild: Geht doch nicht: Einem nackten Mann in die Tasche greifen | |
| Gotha dpa | Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen | |
| Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das | |
| Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese | |
| Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. | |
| Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen | |
| gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten | |
| oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges | |
| Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen | |
| Verstoß gegen die Berufsfreiheit. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige | |
| Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die | |
| Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter | |
| noch nicht entschieden. | |
| In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hatte das | |
| Gericht dem Gesetzgeber einen „Gestaltungsspielraum“ zugestanden. Vorlagen | |
| von Gerichten haben in Karlsruhe üblichreweise eine geringe Erfolgsquote. | |
| 28 May 2015 | |
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