# taz.de -- Gericht zu Hartz-IV-Sanktionen: Angriff auf die Menschenwürde | |
> Leistungskürzungen für versäumte Termine – das hält das Gothaer | |
> Sozialgericht für verfassungswidrig. Nun muss sich Karlsruhe mit der | |
> Frage beschäftigen. | |
Bild: Geht doch nicht: Einem nackten Mann in die Tasche greifen | |
GOTHA dpa | Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen | |
Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das | |
Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese | |
Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. | |
Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen | |
gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten | |
oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges | |
Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen | |
Verstoß gegen die Berufsfreiheit. | |
Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige | |
Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die | |
Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter | |
noch nicht entschieden. | |
In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hatte das | |
Gericht dem Gesetzgeber einen „Gestaltungsspielraum“ zugestanden. Vorlagen | |
von Gerichten haben in Karlsruhe üblichreweise eine geringe Erfolgsquote. | |
28 May 2015 | |
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