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# taz.de -- Gericht zu Hartz-IV-Sanktionen: Angriff auf die Menschenwürde
> Leistungskürzungen für versäumte Termine – das hält das Gothaer
> Sozialgericht für verfassungswidrig. Nun muss sich Karlsruhe mit der
> Frage beschäftigen.
Bild: Geht doch nicht: Einem nackten Mann in die Tasche greifen
Gotha dpa | Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen
Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das
Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese
Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt.
Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen
gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten
oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges
Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen
Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige
Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die
Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter
noch nicht entschieden.
In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hatte das
Gericht dem Gesetzgeber einen „Gestaltungsspielraum“ zugestanden. Vorlagen
von Gerichten haben in Karlsruhe üblichreweise eine geringe Erfolgsquote.
28 May 2015
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