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# taz.de -- Anspruch auf Arbeitslosengeld I: Die Grünen fordern Reformen
> Das Arbeitslosengeld I soll zugunsten kurzfristig Beschäftigter
> reformiert werden. Auch eine Ausweitung der Nachbetreuung ist geplant.
Bild: Laut Brigitte Pothmer von den Grünen besitzt die Arbeitslosenversicherun…
BERLIN dpa/epd | Fast jeder vierte Beschäftigte, der arbeitslos wird,
erhält statt Arbeitslosengeld lediglich die Grundsicherung Hartz IV. Dies
geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Frage der
Grünen-Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer her. Davon betroffen waren
2014 insgesamt 625.000 Menschen. Insgesamt rutschten im Vorjahr 2,65
Millionen Beschäftigte aus dem ersten Arbeitsmarkt in die Arbeitslosigkeit.
Betroffen seien vor allem kurzfristig und prekär Beschäftigte.
„Für nahezu jeden Vierten, der arbeitslos wird, besitzt die
Arbeitslosenversicherung keine Schutzfunktion mehr“, sagte die
Fraktionsexpertin für Arbeitsmarktpolitik. Pothmer forderte die Koalition
auf, die Arbeitslosenversicherung auf die veränderte Arbeitswelt
auszurichten. „Im Zuge der Digitalisierung und der Entstehung neuer
Beschäftigungsformen wird dieser Trend zunehmen.“
Pothmer kritisierte etwa, dass man binnen zwei Jahren mindestens zwölf
Monate in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben muss, bevor man
überhaupt Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld habe.
Zukünftig sollten Versicherte im Falle von Arbeitslosigkeit früher
Leistungen beziehen und bereits nach vier Monaten Beitragszahlungen
Anspruch auf zwei Monate Arbeitslosengeld haben, forderte die Politikerin.
Die Bezugsdauer solle dann mit der Leistungsdauer steigen. Das
steuerfinanzierte Hartz-IV-System würde so entlastet.
## Ausweitung der Nachbetreuung
Die Bundesregierung will außerdem ehemalige Hartz-IV-Empfänger, die eine
Arbeit gefunden haben, länger begleiten und unterstützen als bisher. Davon
könnten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bis zu 300.000 bereits
vermittelte Arbeitslose profitieren, berichtete die Welt am Sonntag. Das
Bundesarbeitsministerium hat die Ausweitung der Nachbetreuung für alle
ehemaligen Erwerbslosen in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion
im Bundestag angekündigt.
Bislang gibt es eine Nachbetreuung nur für Aufstocker, die aufgrund ihres
geringen Einkommens zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind, und für
Beschäftigte, die vom Jobcenter gefördert werden. Es bestehe aber
fachlicher Konsens, die gesetzliche Grundlage für eine „nachgehende
Betreuung nach Entfallen der Hilfebedürftigkeit“ zu verbreitern, schreibt
Staatssekretärin Anette Kramme.
Hintergrund ist, dass fast die Hälfte der ehemaligen Hartz-IV-Bezieher, die
einen Job bekommen haben, nach einem halben Jahr wieder ohne Arbeit sind.
Als wichtiger Grund dafür gilt fehlende Unterstützung in den ersten Monaten
der Beschäftigung. „Die Zahl derer, die nach kurzer Zeit wieder in die
Arbeitslosigkeit gehen, ist viel zu hoch. Eine gesetzliche Grundlage für
die Unterstützung aller ehemals Erwerbslosen im neuen Job ist mehr als
überfällig“, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion,
Sabine Zimmermann, der Welt am Sonntag.
31 May 2015
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